Zeuge Bernhard Walter

145. Verhandlungstag 25.03.1965

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

145. Verhandlungstag, 25.3.1965

Erneute Vernehmung des Zeugen Bernhard Walter

Vorsitzender Richter:

Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, daß auch Ihre heutige Aussage der Wahrheit entsprechen muß und daß die Eidesbelehrung, die ich Ihnen seinerzeit gegeben habe, auch für heute gilt. Haben Sie das verstanden?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und ich habe Sie damals auch darauf hingewiesen, daß Sie das Recht haben, die Aussage insoweit zu verweigern, als Sie sich selbst der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden. Das gilt heute auch.

Nun ist es so gewesen: In Ihrer Vernehmung vom 14.8. haben Sie andere Angaben gemacht als am 13.8. Sind Sie damit einverstanden, daß ich auch Ihre heutige Aussage auf ein Tonband nehme zum Zwecke der Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und nun hat einer der Herren Verteidiger behauptet, daß Ihre Aussage am 14.8.64 noch unter dem Druck der unmittelbar vorausgegangenen Festnahme durch die Staatsanwaltschaft gestanden hätte. Deshalb haben wir heute, nach Monaten, nachdem gegen Sie kein Verfahren mehr läuft und nachdem eine Festnahme nicht mehr zu befürchten ist, nachdem also dieser Druck von Ihnen genommen sein müßte, Sie noch einmal vorgeladen, um von Ihnen noch einmal zu erfahren, ob das, was Sie damals gesagt haben, richtig ist oder ob Sie das heute anders schildern wollen.

Sie haben uns seinerzeit gesagt, daß Sie in Auschwitz den Erkennungsdienst aufgezogen hätten, daß Sie Leiter des Erkennungsdienstes bis zum 21. Januar 45 gewesen seien und daß Sie auch in der letzten Zeit Ihrer Anwesenheit in Auschwitz Spieß der Kommandantur gewesen seien. Das stimmt?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Sie haben dann weiterhin noch in Erinnerung gehabt, wenn auch nicht sehr deutlich, daß Sie darüber belehrt worden seien, daß Sie keinen Häftling schlagen und mißhandeln dürften. Stimmt das auch?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und daß es eine Vorschrift gegeben hat, daß ein SS-Mann einen Häftling nur melden dürfe, daß die Bestrafung durch einen SS-Mann aber verboten sei und daß er lediglich sich auf diese Meldung beschränken müsse. Das stimmt?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Haben Sie selbst einmal eine Meldung darüber erhalten, daß ein Mensch totgeschlagen oder mißhandelt worden ist?

Zeuge Bernhard Walter:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Ist Ihnen mal etwas darüber erzählt worden?

Zeuge Bernhard Walter:

[Pause] Daß ein SS-Mann einen Häftling erschlagen hätte?

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeuge Bernhard Walter:

Davon gehört zu haben?

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeuge Bernhard Walter:

Und daß das dann weiter raufging zur Kommandantur?

Vorsitzender Richter:

Nein, daß Sie das überhaupt gehört hätten.

Zeuge Bernhard Walter:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Und daß er einen Häftling mißhandelt hätte, haben Sie auch nicht gehört?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja, daß einmal eine Ohrfeige oder so was gefallen ist, das schon.

Vorsitzender Richter:

Ja. Haben Sie einmal gesehen, wie ein Häftling auf der Bahre getragen worden ist?

Zeuge Bernhard Walter:

Reingetragen ins Lager ja.

Vorsitzender Richter:

Oder daß er von anderen Häftlingen gestützt werden mußte, weil er nicht mehr gehen konnte?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Nun weiter. In Auschwitz gab es doch eine Fernschreibstelle?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Wenn nun ein Fernschreiben eingelaufen war auf dieser Fernschreibstelle, wie wickelte sich der weitere Geschäftsgang mit diesem Fernschreiben ab?

Zeuge Bernhard Walter:

Soweit ich heute noch weiß von damals, waren fast alle Fernschreiben Geheimschreiben. Ich glaube, sogar mal gesehen zu haben, daß die Sachen verschlüsselt kamen und daß unten auf der Fernschreibstelle ein Entschlüssler war, wo das Fernschreiben entschlüsselt wurde. Das Fernschreiben wurde dann unmittelbar von der Fernschreibstelle raufgetragen zu Ia, das heißt also zur Kommandantur, zur Adjutantur rauf.

Vorsitzender Richter:

Ja, Ia heißt aber noch mehr als Kommandantur. Das heißt?

Zeuge Bernhard Walter:

Kommandantur war ja der Ia.

Vorsitzender Richter:

Der Ia war Kommandantur, das war nicht der Kommandeur selbst, sondern?

Zeuge Bernhard Walter:

Das war der gesamte Stab.

Vorsitzender Richter:

Der gesamte Stab. So. Na schön. Oder haben Sie gesagt: Adjutantur?

Zeuge Bernhard Walter:

Adjutantur.

Vorsitzender Richter:

Adjutantur, ja. Also zum Adjutanten beziehungsweise zur Adjutantur ist die Sache gebracht worden. Und wie ging es dann weiter?

Zeuge Bernhard Walter:

Die Fernschreiben hat in jedem Fall der Adjutant an sich genommen.

Vorsitzender Richter:

Und was geschah dann damit?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja, es ist... ich konnte...

Vorsitzender Richter:

Haben Sie auch selbst einmal Fernschreiben quittieren müssen?

Zeuge Bernhard Walter:

Jawohl.

Vorsitzender Richter:

Um wie viele handelte es sich dabei?

Zeuge Bernhard Walter:

Das kann ich heute nicht mehr sagen. Ich weiß es nicht, war es zweimal, war es dreimal, waren es mehrere Fernschreiben, war es ein einzelnes, ich weiß es nicht. Wenn ich das

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Und wieso kam es, daß Sie quittieren mußten?

Zeuge Bernhard Walter:

Weil, wie gesagt, die Fernschreiben waren meistens geheim, und da hat dieser Fernschreibstelle- Dienststellenleiter, der die Sache damals geleitet hat, der hat ein Buch dabei gehabt, das Fernschreiben war numeriert

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Was war das?

Zeuge Bernhard Walter:

Das war numeriert.

Vorsitzender Richter:

Numeriert, ja.

Zeuge Bernhard Walter:

Da war die Zeit drin, die Aufgabe, der Abgang. Und das hat er dann oben vorgelegt. Sagt er, da sind vier oder fünf Fernschreiben oder drei oder zwei. »Und jetzt zeigen Sie mir das da, bitte.« Dann habe ich das abgenommen hier, und dann ging der wieder ab mit dem Ding, mit dem Buch.

Vorsitzender Richter:

War denn das eine Ausnahme, oder war das die Regel?

Zeuge Bernhard Walter:

Ich möchte sagen, das war die Regel.

Vorsitzender Richter:

Das war die Regel. Weil Sie nämlich damals etwas davon gesagt haben, Sie hätten einmal zwei Fernschreiben entgegengenommen, weil der Adjutant nicht da war.

Zeuge Bernhard Walter:

Ja. Also in der Regel habe ich es nicht angenommen hier.

Vorsitzender Richter:

Wie? In der Regel?

Zeuge Bernhard Walter:

In der Regel habe ich es nicht angenommen.

Vorsitzender Richter:

Haben Sie sie nicht angenommen?

Zeuge Bernhard Walter:

Nein, in der Regel nicht.

Vorsitzender Richter:

Also war doch eben Ihre Antwort mißverständlich. Ich hatte Sie gefragt, ob das die Regel gewesen wäre oder nicht.

Zeuge Bernhard Walter:

Nein, nein.

Vorsitzender Richter:

Also jedenfalls haben Sie seinerzeit diese Fernschreiben entgegengenommen. Und was haben Sie dann damit gemacht?

Zeuge Bernhard Walter:

Dann habe ich es dem Adjutanten übergeben, als er dann zurückkam.

Vorsitzender Richter:

Wer war damals Ihr Adjutant?

Zeuge Bernhard Walter:

Das war der Obersturmführer Höcker.

Vorsitzender Richter:

Höcker. Und haben Sie auch einmal miterlebt, wie durch solche Fernschreiben ein Transport von Häftlingen angekündigt worden ist?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja, ich habe einmal einige Teile, Fernschreiben, reingebracht zum Adjutanten. Und dann bin ich noch ein wenig dringeblieben, wir wollten da, glaube ich, noch etwas besprechen. Dann hat der Adjutant die einzelnen Abteilungen verständigt, daß um die und die Zeit ein Transport draußen ankommt. Und er hat das Telefon genommen und hat verschiedene Abteilungen verständigt.

Vorsitzender Richter:

Telefonisch verständigt. Wissen Sie, ob darunter auch der Schutzhaftlagerführer, die Politische Abteilung und die Verwaltung waren?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja, ganz bestimmt.

Vorsitzender Richter:

Die Fernschreiben, haben Sie die damals selbst gelesen?

Zeuge Bernhard Walter:

Nein, nein.

Vorsitzender Richter:

Haben Sie nicht selbst gelesen. Sie haben nur aus diesen Telefongesprächen entnommen, daß es sich

Zeuge Bernhard Walter [unterbricht]:

Daß ein Transport eintrifft.

Vorsitzender Richter:

Daß es sich um die Ankündigung eines Transportes handelt. Und wann war das ungefähr?

Zeuge Bernhard Walter:

Das müßte 44 gewesen sein.

Vorsitzender Richter:

44.

Zeuge Bernhard Walter:

Wann, das weiß ich nicht mehr.

Vorsitzender Richter:

[Pause] Nun, Sie haben dann gesagt, daß Sie auch öfter auf der Rampe gewesen sind. Das stimmt, nicht?

Zeuge Bernhard Walter:

Nein, das stimmt nicht, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Richter:

Das stimmt nicht? Nein?

Zeuge Bernhard Walter:

Ich bin auf der Rampe, wenn man so sagt, gewesen. Ich habe aber da draußen keinen Dienst gemacht. Höchstens mal, wenn ich rausgefahren bin ins Frauenlager oder da draußen aufgrund der erkennungsdienstlichen Arbeiten, die ich in Birkenau durchführen mußte, da führte mein Weg unmittelbar über diese Rampe. Da mußte ich vorbeigehen. Aber Dienst an der Rampe habe ich selbst keinen gemacht.

Vorsitzender Richter:

Ich habe Sie auch nicht gefragt, ob Sie Dienst gemacht hätten. Sondern ich habe Sie nur gefragt, ob Sie dort auf der Rampe wiederholt gewesen sind.

Zeuge Bernhard Walter:

Einige Male bin ich dort gewesen, ja.

Vorsitzender Richter:

Waren Sie dort, nicht?

Zeuge Bernhard Walter:

Jawohl.

Vorsitzender Richter:

Sie haben gesagt, Sie hätten dort eigentlich nichts zu tun gehabt, wie Sie das eben auch sagen, sondern daß Sie eben nur vorbeigegangen wären. Und wenn Sie nun vorbeigegangen sind, war da auch ab und zu einmal ein Transport angekommen?

Zeuge Bernhard Walter:

Ja, das habe ich einmal gesehen.

Vorsitzender Richter:

Haben Sie einmal gesehen. Wer dort selektiert hat, wissen Sie nicht?

Zeuge Bernhard Walter:

Das weiß ich nicht. Da habe ich nicht hingesehen, was die da machen.

Vorsitzender Richter:

Ja. [Pause] Sie haben das letzte Mal ausgesagt, daß diese Benachrichtigung seinerzeit – wissen Sie, durch Höcker wegen des ankommenden Transportes – im Frühjahr oder im Sommer 44 gewesen sein müßte.

Zeuge Bernhard Walter:

Das könnte sein.

Vorsitzender Richter:

Das könnte sein. Sie wissen es aber heute nicht mehr?

Zeuge Bernhard Walter:

Den Zeitpunkt kann ich nicht mehr angeben.

Vorsitzender Richter:

Genau. Und nun muß ich Sie abschließend noch einmal fragen, Herr Zeuge: Haben Sie heute bei Ihrer Vernehmung noch irgendwie das Gefühl der Unfreiheit, das heißt das Gefühl, daß Ihnen wegen Ihrer Vernehmung eine Festnahme oder ein sonstiges Übel drohen könnte?

Zeuge Bernhard Walter:

Herr Vorsitzender, vor Beantwortung dieser Frage muß ich etwas [...] berichtigen. Aufgrund meiner heutigen Zeugenvorladung um 9.00 Uhr oder 8.30 Uhr war es mir nicht möglich, heute in Fürth wegzufahren. Ich mußte gestern fahren, um zum Termin pünktlich da zu sein. Ich war also bereits gestern nachmittag in Frankfurt.

Wie schon gesagt oder erwähnt, ich bin 1948 in Krakau vor einem Volkstribunal gestanden wegen meiner Zugehörigkeit zu Auschwitz. Ich bin 1950 nach Hause gekommen und dachte: Diese Zeiten hast du jetzt hinter dir, der seelische Druck, der ist weg. Ich baute mir mein Leben neu auf, ich hatte alles verloren drüben. Ich baute mir mein Leben neu auf hier mit meiner Familie und hatte eigentlich Ruhe und Frieden bis 1959.

59, als ich vom Urlaub zurückkam, lag die erste Nachricht vor, daß die Kriminalpolizei bei mir zu Hause war und gefragt hat – bei meiner Mutter, ich war nicht da –, ob ich hier wohne, ob mein Wohnsitz hier richtig wäre. Ich habe mir den Kopf zerbrochen: Was soll das, was ist das?

Ich habe dann 59, glaube ich, im Herbst eine Vorladung bekommen auf das Polizeipräsidium Fürth. Und da bin ich zum erstenmal dem Herrn Staatsanwalt Kügler gegenübergestanden. Da merkte ich, daß es wieder um Auschwitz ging. Das neue Problem stand wieder vor mir. Und seit diesem Zeitpunkt gibt sich die Kriminalpolizei in meiner Heimatbehörde laufend die Türklinke in die Hand. Wenn ich nicht zu Hause bin, kommt die Kriminalpolizei in die Firma. Die wissen, wo ich beschäftigt bin. Vorladungen, Vorladungen, so geht das jetzt seit 59.

Nachdem ich gestern frühzeitig in Frankfurt war, dachte ich mir: Jetzt machst du der Sache ein Ende, jetzt gehst du zur Staatsanwaltschaft. Ich kannte niemanden hier in Frankfurt. Den einzigen, den ich kannte, mit dem ich Kontakt aufnahm, das war der Herr Staatsanwalt Kügler. Ich dachte: Jetzt gehst du zum Herrn Staatsanwalt und fragst ihn frei ins Gesicht rein, was mit mir ist. Hast du was zu erwarten, läuft gegen dich was?

Aus diesem Grund habe ich gestern nachmittag den Herrn Staatsanwalt Kügler aufgesucht. Er hat mich erkannt, er war momentan überrascht, daß er mich da auf der Straße gesehen hat. Ich habe ihn unten vor dem Haus abgepaßt, habe ihn gebeten, ob ich ihn mal sprechen dürfte. Dann sind wir rauf in das Dienstzimmer, da durfte ich Platz nehmen. Dann habe ich ihn frei heraus gefragt: »Herr Staatsanwalt, sagen Sie mir bitte, nehmen Sie mir den seelischen Druck: Liegt gegen mich was vor, läuft gegen mich was, oder was ist los?«

Und da hat er nachgesehen und gesagt, gegen mich persönlich ist nichts. »Aber was Sie hier tun«, sagte er zu mir wörtlich, »das ist ein ungewöhnlicher Weg, daß Sie zu mir kommen hier auf die Dienststelle. Wir wollen die Sache möglichst kurz machen, daß kein falscher Eindruck entsteht.« Dann habe ich ihn eben auch darauf hingewiesen, daß er mich für heute vorgeladen hat. Da sagt er, er hätte mich nicht vorgeladen. Das wäre eine Sache des Herrn Präsidenten gewesen, der wollte mich noch mal sprechen hier.

Und er ermahnte mich dann: »Sie haben den ganzen Abend noch Zeit«, sagte er wörtlich, »Herr Walter, gehen Sie nach Hause, [erinnern] Sie sich genau noch mal an diese Zeit zurück, was damals war, in der Zeit, wo Sie da droben Spieß waren. Und sagen Sie morgen vor Gericht die volle Wahrheit. Mehr wollen wir von Ihnen gar nicht wissen.« Und somit hat er mich verabschiedet, und ich bin gegangen.

Vorsitzender Richter:

Sind noch

Staatsanwalt Vogel:

Herr Walter, ist Ihnen der Name Wiegand noch in Erinnerung?

Zeuge Bernhard Walter:

Jawohl.

Staatsanwalt Vogel:

Ist es richtig, daß dieser Wiegand in der Fahrbereitschaft als Schirrmeister tätig war?

Zeuge Bernhard Walter:

Jawohl.

Staatsanwalt Vogel:

Und war die Fahrbereitschaft im übrigen dem Adjutanten unterstellt?

Zeuge Bernhard Walter:

Die Fahrbereitschaft gehörte zu Ia.

Staatsanwalt Vogel:

Ja, zur Adjutantur. Hat also Wiegand, wenn ich Sie richtig verstehe, seine Befehle unmittelbar von der Adjutantur bekommen?

Zeuge Bernhard Walter:

Direkt.

Staatsanwalt Vogel:

Direkt. Danke schön. Ist es weiter richtig, daß es im Lager Birkenau keine eigene Fahrbereitschaft gegeben hat?

Zeuge Bernhard Walter:

Davon weiß ich nichts, daß es da eine gegeben hat, was ich nicht glaube.

Staatsanwalt Vogel:

Sie glauben es nicht. Sie kennen nur die Fahrbereitschaft beim Stammlager?

Zeuge Bernhard Walter:

Jawohl.

Staatsanwalt Vogel:

Ist Ihnen etwas davon bekannt, ob es in Birkenau eine eigene Fernschreibstelle gegeben hat?

Zeuge Bernhard Walter:

Glaube ich auch nicht.

Staatsanwalt Vogel:

Glauben Sie auch nicht. Danke schön.

Vorsitzender Richter:

Keine Frage mehr sonst zu stellen? Herr Rechtsanwalt Doktor Eggert, keine Frage mehr? Von seiten der Angeklagten? Nicht mehr.

Herr Walter, was Sie uns heute gesagt haben, wollen Sie das

Angeklagter Höcker [unterbricht]:

Herr Präsident, darf ich noch eine Frage stellen?

Vorsitzender Richter:

Bitte schön, Höcker.

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