Zeuge Wilhelm Thierhoff
1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
148. Verhandlungstag, 5.4.1965
Vernehmung des Zeugen Wilhelm Thierhoff
Vorsitzender Richter:
[+ Sind Sie] einverstanden, daß ich Ihre Aussage auf ein Tonband nehme zum Zweck der Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja.
Nebenklagevertreter Raabe:
Herr Präsident, darf ich mir den Hinweis erlauben, daß nunmehr die neue Strafprozeßordung gilt. Und ich wollte Sie fragen, ob das heutige Tonband als Protokollersatz dienen soll, denn dann dürften Sie den Zusatz »nur zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts« nicht mehr
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Da ich ihn aber gemacht habe, Herr Rechtsanwalt Raabe, können Sie ersehen, daß im übrigen das Protokoll so geführt wird, wie es die neue Strafprozeßordnung vorsieht.
Nebenklagevertreter Raabe:
Ich dachte nur, das wäre vielleicht eine Erleichterung für uns alle.
Vorsitzender Richter:
Ja. Nein, nein, nein.
Nebenklagevertreter Raabe:
Nicht?
Vorsitzender Richter:
Nein, es bleibt dabei.
Verteidiger Steinacker:
Darf ich mich bei dieser Gelegenheit nach meinem Antrag erkundigen?[1]
Vorsitzender Richter:
Ja. Wir können, wenn Sie wollen, gleich den Beschluß verkünden. Er ist bereits gefaßt, wir wollten ihn nur erst am Ende der Sitzung bekanntgeben.[2]
Also Herr Thierhoff, Sie waren während des Krieges wo eingezogen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nicht nur während des Krieges. Ich war nicht eingezogen, ich kam 1938 in das Konzentrationslager Buchenwald und wenige Monate später in das Konzentrationslager Sachsenhausen.
Vorsitzender Richter:
Wieso kamen Sie dahin?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ich war im Ausland gewesen. Ich war wegen Devisenvergehens dann bestraft und wegen Paßvergehens und mehr dergleichen. Dann wurde mir ein Prozeß wegen Heimtücke gemacht. Der fand in Bielefeld statt. Hier wurde ich freigesprochen, im Anschluß daran kriegte ich den Schutzhaftbefehl. Ich kam nach Buchenwald, von Buchenwald nach Sachsenhausen. In Sachsenhausen bin ich am 3. Juli 1943 entlassen und der Wehrmacht überstellt worden.
Vorsitzender Richter:
Und wo kamen Sie dann zur Wehrmacht hin?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ich kam nicht zur Wehrmacht. Ich wurde der Sanitätsstaffel überstellt, machte dann Dienst in den Krankenhäusern im Ruhrgebiet, in Bochum, wurde später uk gestellt und war im Röhrenverband tätig bis zum Zusammenbruch. [...]
Vorsitzender Richter:
Röhrenverband. [Pause] Waren Ihnen der frühere General der Waffen-SS Eicke oder der SS-Unterscharführer Hilgenhoff ein Begriff?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja.
Vorsitzender Richter:
Dann erzählen Sie bitte, was Sie wissen.
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Eicke war der Kommandeur und der Einrichter der Konzentrationslager. Er war gleichzeitig Chef des Totenkopfverbandes innerhalb der SS. Bis zum Ausbruch des Krieges wohnte er in Oranienburg bei Sachsenhausen. Dort war ja auch die Hauptverwaltung, das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt, in dem der Inspekteur der KL seinen Dienst tat.
Vorsitzender Richter:
Wieso wissen Sie das?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Weil ich nachher Lagerältester im Krankenbau des Konzentrationslagers Sachsenhausen war. Und wir bekamen sehr oft den Besuch aus dem SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt, auch den Besuch von Eicke, der unter den SS-Leuten den Spitznamen »Papa« trug, »Papa Eicke«.
Er war damals Brigadeführer, bei Ausbruch des Krieges wurde er dann Gruppenführer und ist im Laufe des Krieges schnell befördert worden. Als er im Kriege auf eine Tellermine geriet, ist er noch im Krankenbau des KL Sachsenhausen geröntgt worden. So habe ich ihn sogar noch kurz vor meiner Entlassung gesehen.
Vorsitzender Richter:
Wissen Sie etwas von einem Unterscharführer Hilgenhoff?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Er sollte dem Vernehmen nach aus der Lüneburger Heide stammen. Von ihm wurde erzählt – und es wurde auch glaubwürdig von seiten der SS erzählt, insbesondere einiger Ärzte –, er habe eine Durchstecherei begangen für einen jüdischen Häftling, und man habe in seinem Spind in der SS-Unterkunft irgendwie was gefunden, Geld oder Brief.
Was ich nun aus eigener Anschauung weiß, ist folgendes: An einem Morgen, es ist im Jahre 40 gewesen – das genaue Datum weiß ich nicht –, wurde Hilgenhoff aus dem Arrestgebäude des KL Sachsenhausen auf den Appellplatz geführt. Es erschien der vorhin genannte Gruppenführer Eicke, und mit den Worten »Du gehörst nicht zu uns, da gehörst du hin« wies er auf das Lager.
Hilgenhoff wurden vor versammelter Mannschaft die SS-Kleider ausgezogen. Er bekam die Häftlingskleidung an, er wurde ausgepeitscht mit 25 Stockhieben, wie das in der Amtssprache hieß, auf Gesäß und Rücken. Wir wissen natürlich, wie wild diese Exekution ausgeführt wurde. Und er brach dann auch zusammen, kam in den Zellenbau zurück.
Es hieß am gleichen oder am nächsten Tage, er käme nun auf Transport nach Buchenwald. Wir bekamen aber nach drei oder vier Tagen – genau kann ich es nicht sagen – im Krankenhaus bereits den Totenschein über Hilgenhoff. Es können auch noch ein paar Tage mehr gewesen sein, also vielleicht eine Woche. Das weiß ich nicht mehr genau.
Vorsitzender Richter:
Was der Anlaß zu dieser Degradierung und zu dieser Mißhandlung war, wissen Sie genau nicht?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nein, das wurde auch nicht gesagt auf dem Appellplatz. Es wurde mit den Worten abgetan: »Du gehörst nicht zu uns. Dort gehörst du hin.« Es wurde auf die Häftlingsschar gezeigt, auf die vielen Tausende, die alle angetreten waren.
Herr Vorsitzender, wenn aber jemand unter den Angeklagten damals in Sachsenhausen war – das weiß ich nicht, ob ich einen kenne, wenn er in Sachsenhausen war, müßte ich ihn kennen, wenn er Sanitätsdienstgrad in Sachsenhausen war, kenne ich ihn bestimmt –, so wird er sich an diesen Vorfall erinnern.
Vorsitzender Richter:
Kannten Sie auch den Lagerarzt Doktor Sorge?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja. Und da ist meine letzte Aussage nun durch ein wesentliches Ereignis überholt. Ich habe bereits im Treblinka-Prozeß auf den Fall des Untersturmführers Doktor Sorge hingewiesen.[3] Auch da weiß ich lediglich, daß er sich weigerte, an einer Exekution teilzunehmen. Er brach weinend zusammen. Ich selbst habe ihm den Bescheid überbracht, daß er nach vorne gerufen würde.
Vorsitzender Richter:
Wohin?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nach vorne, ans Tor. Er kam nicht. Und dann kam der Kommandant Loritz mit dem Motorrad und führte ihn ab. Sein Koppel wurde später von einem SS-Dienstgrad namens Wunderlich abgeholt. Also er mußte abschnallen, das war ein böses Zeichen. Wir haben nie was von ihm gehört.
Aber jetzt kommt das Erstaunliche: Ich habe das in zwei Prozessen gesagt, und die Staatsanwaltschaft in Köln hat sich Mühe gegeben, den Doktor Sorge auszugraben, und man hat ihn gefunden. Und in Köln wurde er mir jetzt vor einer Woche gegenübergestellt. Er bestätigte meine Aussage. Aber das Wunder war da, es blieb: Er lebt.
Er selbst gab wohl vor Gericht in Köln die Erklärung dazu, er habe damals Fleckfieber bekommen, und der damalige Strafrapport sei eben so gelinde ausgelaufen durch seine Erkrankung. Er ist praktizierender Arzt in Aachen. Er kann also auch von Ihnen gehört werden. Er ist da. Doktor Hans Sorge.
Vorsitzender Richter:
Haben Sie gesehen, wie er am Lagertor gefesselt aufgestellt und später abgeführt wurde?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nein, das habe ich auch nie gesagt.
Vorsitzender Richter:
Sie haben nur gesehen, daß der Sanitätsdienstgrad Wunderlich
Zeuge Wilhelm Thierhoff [unterbricht]:
Das Koppelzeug abholte. Und vorher wurde er vom Kommandanten Loritz persönlich abgeholt. Von einer Fesselung habe ich nichts gesehen.
Vorsitzender Richter:
Ist noch etwas zu fragen in dieser Beziehung? Nein, von seiten des Gerichts nichts. Von seiten der Staatsanwaltschaft? Herr Rechtsanwalt Ormond?
Nebenklagevertreter Ormond:
Danke.
Vorsitzender Richter:
Raabe?
Nebenklagevertreter Raabe:
Herr Zeuge, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie früher sagten, daß Herr Doktor Sorge erschossen worden sei?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nein. Das habe ich nirgendwo gesagt. Ich habe
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Im Beweisantrag steht nur drin: »Er habe sich geweigert, an Exekutionen teilzunehmen. Er mußte abschnallen, wurde am Lagertor gefesselt aufgestellt und später abgeführt. Doktor Sorge wurde nicht wieder gesehen.« So steht es im Beweisantrag geschrieben.[4]
Nebenklagevertreter Raabe:
Na ja. Ich frage ja, was der Zeuge früher gesagt hat.
Vorsitzender Richter:
Ja, bitte schön.
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ich weiß weder etwas von einer Fesselung, habe das auch nie behauptet. Und ich habe mich immer gefragt und habe andere gefragt, die es hätten wissen müssen: Was ist eigentlich aus dem Doktor Sorge geworden? Ich hatte bis vor acht Tagen gar keine Kenntnis über sein weiteres Schicksal. Ich habe es jetzt von ihm persönlich gehört, wie er es vor Gericht in Köln im Sachsenhausen-Prozeß vorgetragen hat.[5]
Nebenklagevertreter Raabe:
Und in den früheren Prozessen, was war denn da Ihre Aussage über das Schicksal dieses Doktor Sorge?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Genau in Übereinstimmung mit dem, was ich heute früh sage.
Nebenklagevertreter Raabe:
Das verstehe ich nicht. Jetzt sagen Sie doch eben, daß der Mann lebt. Also was haben Sie denn früher gesagt? Sie sagen doch
Zeuge Wilhelm Thierhoff [unterbricht]:
Ich habe früher gesagt: Über das weitere Schicksal von Doktor Sorge haben wir nichts mehr gehört.
Nebenklagevertreter Raabe:
Ja, Sie begannen doch Ihre Aussage eben damit, daß Sie sagten: »Meine früheren Aussagen sind überholt worden.«
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Sind überholt dadurch, daß wir nun bestimmt wissen, daß er lebt.
Nebenklagevertreter Raabe:
Ach so, das meinten Sie.
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Jawohl.
Nebenklagevertreter Raabe:
Herr Zeuge, sind Sie vorbestraft?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja.
Nebenklagevertreter Raabe:
Würden Sie bitte mal sagen, wie Sie vorbestraft sind?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ich bin wegen Betruges vorbestraft.
Nebenklagevertreter Raabe:
Wie oft?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nur wegen Betruges, durch die vielen Registermarkvergehen 14 Einzelstrafen.
Nebenklagevertreter Raabe:
14 Einzelstrafen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja.
Nebenklagevertreter Raabe:
Vor dem Krieg oder nach dem Krieg?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Herr Vorsitzender, bin ich verpflichtet, das zu sagen?
Vorsitzender Richter:
Es ist an und für sich nicht erforderlich, denn das, was der Zeuge gesagt hat, ist ja durch den Doktor Sorge, wie er sagt, bestätigt worden. Und jedenfalls könnten wir es durch den Doktor Sorge nachprüfen lassen.
Nebenklagevertreter Raabe:
Herr Vorsitzender, das ist schon richtig. Aber zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit auch des ersten Teils der Aussage halte ich das für wichtig. Ich frage ja auch nicht
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Der Zeuge sagt ja, daß er vorbestraft ist.
Nebenklagevertreter Raabe:
Und ich frage jetzt, ob vor dem Krieg oder nach dem Krieg. Das werde ich doch fragen dürfen.
Vorsitzender Richter:
Nachdem der Zeuge das angegeben hat, halte ich diese spezielle Frage nicht mehr für erforderlich.
Sprecher (nicht identifiziert):
[unverständlich] Registermarkvergehen [unverständlich]
Vorsitzender Richter:
Sagten Sie Registermarkvergehen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja, unter anderem.
Vorsitzender Richter:
Unter anderem.
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Und auch Paßvergehen und so weiter.
Nebenklagevertreter Raabe:
Aha. Das reicht mir. Danke schön.
Vorsitzender Richter:
Noch eine Frage?
Nebenklagevertreter Kaul:
Keine.
Vorsitzender Richter:
Herr Rechtsanwalt Eggert, wollten Sie noch eine Frage [+ stellen]? Herr Göllner.
Verteidiger Göllner:
Herr Zeuge, wissen Sie die Anschrift von dem Doktor Sorge in Aachen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja, genau weiß ich sie nicht. Das Kölner Gericht kennt sie genau. Er hat mir nur, als wir uns nachher trafen, erklärt, daß er als Arzt praktiziere in Aachen, in der Stadtmitte von Aachen.
Verteidiger Göllner:
Herr Zeuge, haben Sie in den beiden KZ-Lagern, in denen Sie waren, einzelne Beobachtungen machen können über die Tätigkeit von Sanitätsdienstgraden?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja. Ich war täglich mit ihnen zusammen in Sachsenhausen.
Verteidiger Göllner:
In Sachsenhausen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja.
Verteidiger Göllner:
Konnten die mittleren und niederen Sanitätsdienstgrade nach Ihren Beobachtungen Handlungen aus eigenem Entschluß begehen oder nur auf Befehl der Lagerärzte?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
In Sachsenhausen war es so, daß sie offiziell nur Handlungen begehen konnten auf Befehl der Lagerärzte. Aber sie haben auch selbständige Handlungen vollzogen. Das geschah dann eben ohne Wissen der Ärzte.
Verteidiger Göllner:
Und welcher Art waren diese Handlungen, die sie ohne Wissen der Ärzte begingen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja, ich kenne einen speziellen Fall, wo ein Sanitätsdienstgrad auch Handlungen vollzogen hat, die zu schwerer Mißhandlung von zwei Häftlingen führten. Aber im allgemeinen waren sie natürlich nicht mit solchen Aufgaben betraut und hielten sich auch weitgehend zurück.
Verteidiger Göllner:
Danke.
Vorsitzender Richter:
Ich hätte vielleicht noch... Bitte schön, ja.
Staatsanwalt Kügler:
In diesem Zusammenhang und im Anschluß an die Fragen von Herrn Rechtsanwalt Göllner folgende Frage, Herr Zeuge: Sind in den beiden Konzentrationslagern, in denen Sie eingesperrt gewesen waren, Häftlinge durch Phenolspritzen getötet worden?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Das ist mir nicht bekannt.
Staatsanwalt Kügler:
Danke.
Vorsitzender Richter:
Nun sagten Sie
Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:
Herr Vorsitzender, dürfte ich eine Frage stellen?
Vorsitzender Richter:
Ja, bitte schön, Herr Rechtsanwalt Ormond.
Nebenklagevertreter Ormond:
Herr Zeuge, wann, datumsmäßig, war dieser erste Vorgang mit dem Unterscharführer Hilgenhoff in Sachsenhausen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Das weiß ich nicht genau.
Nebenklagevertreter Ormond:
Ungefähr?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ich würde sagen, es war in der ersten Hälfte des Jahres 1940.
Nebenklagevertreter Ormond:
Erste Hälfte 40?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
40. Es kann noch in der Winterszeit 39/40 gewesen sein. Ich würde sagen, es war im Frühjahr 40.
Nebenklagevertreter Ormond:
Und Sie waren Lagerältester vom
Zeuge Wilhelm Thierhoff [unterbricht]:
Nein, da war ich lediglich Krankenpfleger in der Tbc-Abteilung. Ich stieg dann nachher, von Halbjahr zu Halbjahr, möchte ich fast sagen, zum Blockältesten auf und war am Ende Lagerältester im Krankenbau.
Nebenklagevertreter Ormond:
Welchen Winkel haben Sie zunächst getragen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Den roten.
Nebenklagevertreter Ormond:
Immer?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nein, zwischendurch den grünen, nachher gar keinen.
Nebenklagevertreter Ormond:
Danke.
Vorsitzender Richter:
Bitte.
Nebenklagevertreter Raabe:
Haben Sie auch einmal einen schwarzen Winkel getragen?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Nun hätte ich noch etwas zu fragen. Sie sagten, Doktor Sorge weigerte sich, an Exekutionen teilzunehmen. Wie war das? Was hatte er als Arzt bei dieser Exekution zu tun?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ja. Die sogenannte Russenaktion, die in Sachsenhausen lief – also das war die Massenexekution –, die konnte nicht von uns beobachtet werden. Die wurde im Industriehof vorgenommen. Aber Einzelhinrichtungen auf dem Appellplatz, die haben wir selbst erlebt, beispielsweise die Hinrichtung eines Bibelforschers namens Dickmann aus Hervest-Dorsten. Und dann war die Funktion des Arztes die, daß er nach der Füsilierung den Tod feststellen mußte.
Es gab aber daneben wilde Aktionen. Die sind insbesondere in den Jahren 41 und 42 gelaufen, auch auf dem Industriehof. Und zu ihnen wurde dann jeweils ein Arzt hinzugezogen.
Nach meiner Darstellung, wie ich sie vor den Gerichten gemacht habe, handelte es sich im Falle Sorge um die befohlene Teilnahme an einer solchen wilden Exekution. Die lehnte er ab. Und, wie gesagt, er brach dann weinend zusammen. Was ich jetzt erzähle, habe ich aus seiner Aussage gehört, die er in Köln machte. Er hat sich dann zum Rapport gemeldet, und es hat dann den großen Krach gegeben mit ihm.
Vorsitzender Richter:
Was verstehen Sie unter »wilder Exekution«?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Das war ein Ausdruck, den wir Häftlinge gebrauchten. Wir nannten die Exekutionen, die vorher verlesen wurden... Ich denke zum Beispiel an die Exekution des Bibelforschers Dickmann. Die geschah in der Weise, daß der Kommandant das Urteil verlas und dann den Schlußsatz sprach: »Das Urteil ist dem Häftling Dickmann soeben mitgeteilt worden.« Und dann wurde er rausgeführt und auf dem Sandhaufen erschossen. Also das war dann entweder ein Standgerichtsurteil oder – ich weiß nicht, wer es gefällt hat.
Wilde Exekutionen waren in unseren Augen die, die durch die selbstherrlichen Maßnahmen der Lagerführer und so weiter vorgenommen wurden.
Vorsitzender Richter:
Ist von seiten der Verteidigung noch eine Frage?
Nebenklagevertreter Kaul:
Ich hätte gern noch eine Frage [+ gestellt].
Vorsitzender Richter:
Bitte schön.
Nebenklagevertreter Kaul:
Herr Zeuge, Sie haben gehört, zu welchem Beweisthema Sie aussagen sollten, daß also dieser Doktor Sorge gefesselt nach vorne gebracht wurde. Kam
Zeuge Wilhelm Thierhoff [unterbricht]:
Das Wort Fesselung habe ich nie gebraucht. Ich habe ihn nie gefesselt gesehen. Ich habe nur gesehen, wie er zusammenbrach.
Nebenklagevertreter Kaul:
Das Beweisthema ist doch aber aus
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, Herr Rechtsanwalt, ich habe den Zeugen schon wiederholt deshalb gefragt. Das Beweisthema, das habe ich auch vorgelesen, lautet so, wie Sie es eben gesagt haben.
Nebenklagevertreter Kaul:
Ganz richtig.
Vorsitzender Richter:
Aber der Zeuge sagt: »Ich kann darüber nichts sagen, ich habe das nicht gesehen. Ich habe es auch nicht gesagt.«
Nebenklagevertreter Kaul:
Aber das Beweisthema entspricht absolut allen Berichten über die Aussagen des Zeugen bevor er wußte, daß Sorge noch lebt. Und deswegen möchte ich jetzt genau wissen, was der Zeuge ausgesagt hat, als er noch nicht gewußt hat, daß Doktor Sorge lebt.
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Ich habe am 18. März in Köln, als ich noch nicht wußte, daß Doktor Sorge lebt, die klare Aussage gemacht wie hier, sie ist dort auch auf Tonband aufgenommen. Und, bitte, wenn sich jemand diese Aufnahme anhört, dann wird er hören, daß sie genau übereinstimmt mit dem, was ich hier sage.
Nebenklagevertreter Kaul:
Ist das das einzige Mal, daß Sie über Sorge gehört wurden?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Und dann bin ich im Treblinka-Prozeß in Düsseldorf gehört worden.
Nebenklagevertreter Kaul:
Das sind die beiden einzigen Male?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Die beiden einzigen Male, wo ich zu der Frage Doktor Sorge etwas sagen konnte und gesagt habe.
Nebenklagevertreter Kaul:
Danke schön.
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Bitte. [Pause]
Vorsitzender Richter:
Wenn keine Fragen mehr sind an den Zeugen, Herr Zeuge, können Sie das, was Sie gesagt haben, mit gutem Gewissen beschwören?
Zeuge Wilhelm Thierhoff:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Dann haben Sie den Eid zu leisten.
- Vgl. Antrag der Verteidiger Laternser, Steinacker u.a. auf Zurverfügungstellung der Tonbandaufnahmen, Anlage 3 zum Protokoll der Hauptverhandlung vom 25.02.1965, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 108.
- Der Antrag wurde zurückgewiesen, »da die Tonbänder nur zur Gedächtnisstütze des Schwurgerichts eingeschaltet und damit Bestandteil der Notizen des Berichterstatters geworden sind und andere Prozeßbeteiligte keinen Anspruch auf ihre Überlassung haben.« Protokoll der Hauptverhandlung vom 05.04.1965, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 110, Bl. 1.312.
- Vgl. Strafsache gegen Franz u.a., 8 I Ks 2/64, LG Düsseldorf, 12.10.1964-24.08.1965, Urteil vom 03.09.1965, Urteil abgedruckt in: Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XXII, S. 1-238.
- Vgl. Beweisantrag von Verteidiger Göllner vom 08.03.1965, Anlage 1 zum Protokoll der Hauptverhandlung vom 08.03.1965, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 109.
- Vgl. Strafsache gegen Kaiser u.a., 24 Ks 1/64 (Z), LG Köln, 15.10.1964-28.05.1965, in: Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XXI, S. 63-159.