Zeuge Kurt Nieding

145. Verhandlungstag 25.03.1965

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

145. Verhandlungstag, 25.3.1965

Vernehmung des Zeugen Kurt Nieding

Vorsitzender Richter:

[+ Sind Sie damit einverstanden, daß ich Ihre Aussage auf ein Tonband nehme zur] Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?

Zeuge Kurt Nieding:

Gewiß.

Vorsitzender Richter:

Herr Zeuge, Sie sind vor einigen Tagen in Freiburg vernommen worden?

Zeuge Kurt Nieding:

Jawohl.

Vorsitzender Richter:

Ist es richtig, daß Sie von Juli 42 bis Oktober 44 Untersuchungsführer und Gerichtsoffizier beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau gewesen sind?

Zeuge Kurt Nieding:

Jawohl.

Vorsitzender Richter:

Wissen Sie etwas, ob damals in Ihrer Tätigkeit irgendwelche Fälle bekanntgeworden sind, in denen sich SS-Angehörige oder Mitglieder der Sicherheitspolizei geweigert haben, an Tötungen von Juden teilzunehmen?

Zeuge Kurt Nieding:

Mir sind solche Fälle nicht bekanntgeworden.

Vorsitzender Richter:

Wissen Sie insbesondere, ob sich Fälle ereignet haben, bei denen jemand wegen Befehlsverweigerung bei der Erschießung von Juden in ein Strafverfahren genommen worden ist?

Zeuge Kurt Nieding:

Nein. Einen derartigen Fall habe ich weder persönlich gehabt, noch habe ich davon gehört.

Vorsitzender Richter:

Wissen Sie etwas, oder haben Sie etwas davon gehört, daß jemand sich in diesem Zusammenhang auf den § 47 des Militärstrafgesetzbuches berufen hat?

Zeuge Kurt Nieding:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Nein. Ist noch eine Frage des Gerichts? Von seiten der Staatsanwaltschaft?

Staatsanwalt Kügler:

Herr Zeuge, hatten Sie in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit irgend etwas mit dem Konzentrationslager Auschwitz zu tun?

Zeuge Kurt Nieding:

Nein. Auschwitz gehörte ja damals zu Schlesien, während meine Tätigkeit auf den Bereich des damaligen Generalgouvernements beschränkt war.

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Ormond, Raabe? Doktor Kaul? Rechtsanwalt Göllner.

Verteidiger Göllner:

Ich kann nur aus dem Zeitungsvermerk über die Vernehmung des Zeugen in Freiburg eine Frage noch an ihn richten: Ist es richtig, Herr Zeuge, daß Sie seinerzeit die Ansicht vertreten haben, daß eine Berufung auf § 47 des Militärstrafgesetzbuches keine Aussicht auf Erfolg hatte, daß der praktisch also außer Kurs gesetzt war?

Nebenklagevertreter Kaul:

Ich widerspreche dieser Frage. Entschuldigung [unverständlich]

Sprecher (nicht identifiziert):

Bitte sehr, bitte sehr.

Nebenklagevertreter Kaul:

Der Zeuge ist hier nicht über Ansichten oder Einsichten zu hören, sondern über Tatsachen. Und welche Rechtsüberlegungen der Zeuge etwa angestellt hat

Verteidiger Göllner [unterbricht]:

Das ist keine Frage nach einer Rechtsüberlegung, sondern das ist eine Frage nach einer Erfahrungstatsache, die der Zeuge als Untersuchungsführer in Krakau erlebt haben dürfte.

Nebenklagevertreter Kaul:

Dann bitte ich, den Zeugen präzis zu fragen, in welchem Zusammenhang die Berufung auf § 47 eine Rolle spielte, mache aber darauf aufmerksam, daß wahrscheinlich einer derartigen Frage widersprochen wird, weil sie bereits beantwortet ist.

Vorsitzender Richter:

Eben.

Nebenklagevertreter Kaul:

Der Zeuge hat erklärt, daß er keinerlei Kenntnisse hat von Vorgängen, in denen der § 47 in irgendeiner Form eine Rolle spielte.

Vorsitzender Richter:

Ja, das hat er gesagt.

Nebenklagevertreter Kaul:

Sie selbst, Herr Kollege Göllner, haben die Frage begonnen mit der [Formulierung]: »Stimmt es, daß es Ihre Ansicht war?« Und ich meine, daß Ansichten nicht zu dem Befragungskomplex des Zeugen gehören, und deswegen widerspreche ich.

Vorsitzender Richter:

Also Herr Rechtsanwalt Göllner, der Zeuge

Verteidiger Göllner [unterbricht]:

Das ist richtig, ich ändere die Frage dahin

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Bitte schön.

Verteidiger Göllner:

Ob während Ihrer Tätigkeit in Krakau sich Fälle ereignet haben, die Ihnen zur Bearbeitung vorgelegt wurden, von Befehlsverweigerung.

Vorsitzender Richter:

Nein, das hat er schon beantwortet.

Zeuge Kurt Nieding:

Habe ich bereits beantwortet.

Nebenklagevertreter Kaul:

[unverständlich] widersprechen, weil sie bereits beantwortet ist durch die Befragung des Herrn Präsidenten.

Vorsitzender Richter:

Ja. Ich habe ihn gefragt danach, und er hat gesagt: »Mir ist so kein Fall bekanntgeworden«

Zeuge Kurt Nieding [unterbricht]:

Ist es auch nicht.

Vorsitzender Richter:

»Weder daß ich ihn bearbeitet habe, noch daß ich davon gehört habe.«

Verteidiger Göllner:

Gut.

Vorsitzender Richter:

Von seiten der Angeklagten keine Frage mehr, keine Erklärungen mehr abzugeben. Beeidigung des Zeugen? Kein Widerspruch.

Herr Zeuge, können Sie das, was [+ Sie gesagt haben, mit gutem Gewissen beschwören]?

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