Sachverständiger Jürgen Kuczynski

28. Verhandlungstag 19.03.1964

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

28. Verhandlungstag, 19.3.1964

Anhörung des Sachverständigen Kuczynski

Ergänzungsrichter Hummerich:

Zeitgeschichte in München. Ich will also durchaus nicht jetzt etwa Fragen an Sie stellen, die Ihre fachliche Eignung betreffen. Sie sind ja immerhin Ordinarius an der Humboldt-Universität, und Sie haben auch eine ganze Reihe von Werken veröffentlicht. Aber es ist ja nun so, und da irre ich mich wohl nicht, daß Ihre Methodik, wie Sie an die Dinge der Wirtschaftsgeschichte – und Sie befassen sich ja auch mit Wirtschaftsgeschichte –, wie Sie in Ihrer Methodik an die Dinge herangehen, sich doch etwas unterscheidet von der Methodik der Herren in München.[1]

Sachverständiger Kuczynski:

Sicherlich, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Sicher. Also ich darf wohl sagen, daß für Sie nicht etwa der Herr Ranke oder der Herr Treitschke ein Vorbild darstellt.

Sachverständiger Kuczynski:

Also ich würde sicher sagen, daß Treitschke kein Vorbild ist. Ranke ist in gewisser Beziehung ein ganz hervorragendes Vorbild zum Beispiel

Ergänzungsrichter Hummerich:

Soweit er zum auch bei Ihnen notwendigen, bisweilen notwendigen Objektivismus neigt.

Sachverständiger Kuczynski:

Nein, sondern indem er wirklich mit Waitz zusammen die Methode der Archivforschung in die Geschichtsforschung eingeführt hat.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Richtig.

Sachverständiger Kuczynski:

Und das halte ich für eine ganz große Leistung.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Aber in bezug auf moderne Geschichte, die man politisch sehen muß, liegen Ihre Vorbilder doch wohl mehr bei Engels, Marx und vor allen Dingen bei Lenin. Ich denke bei Lenin, in Besonderheit für unseren Fall hier, an sein Werk »Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus«.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja, sicher.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Sind wir da konform?

Sachverständiger Kuczynski:

Ganz zweifellos, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Und dann halten Sie es wohl auch mit Engels, der einmal geschrieben hat, daß die letzten Ursachen aller gesellschaftlichen Veränderungen, politischen Umwälzungen nicht in den Köpfen der Menschen, in ihrer zunehmenden Einsicht in die ewige Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern in der Veränderung der Produktions- und Austauschweise zu suchen sind. Sie sind zu suchen nicht in der Philosophie, sondern der Ökonomie der betreffenden Epoche. Stimmt das?

Sachverständiger Kuczynski:

Richtig, zweifellos.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Also etwas ganz anderes, als wie die Münchener Herren das Problem untersucht haben.

Sachverständiger Kuczynski:

Ganz anders.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Sie haben ja mal zu dem hundertsten Geburtstag von Herrn Plechanow eine Festschrift geschrieben.

Sachverständiger Kuczynski:

Jawohl, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Ich muß gerade sagen, wer Plechanow ist, das wird wahrscheinlich im Saal nicht bekannt sein. Plechanow ist insoweit Vor-Leninist, weil er schon in den achtziger Jahren, glaube ich, emigrierte. Er war auch lange in Genf, hat sich später nicht entschließen können, ob er zu den Bolschewiki oder Menschewiki geht, und ist 1918 in Finnland gestorben. Stimmt wohl, nicht?

Sachverständiger Kuczynski:

Ich weiß nicht, an welchem Ort er gestorben ist [unverständlich]

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Sie wissen es nicht. Aber Sie haben auch eine Festschrift über ihn geschrieben?

Sachverständiger Kuczynski:

Ja, ich wußte nur nicht, ob er in Finnland gestorben ist.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, und das war 1956, [...] die Festschrift.

Sachverständiger Kuczynski:

Jawohl, der Artikel.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Und da haben Sie sich sehr viel bezogen auch in der Festschrift auf das Buch von Plechanow über die Rolle der Persönlichkeit in der Geschichte.

Sachverständiger Kuczynski:

Jawohl.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Das ist nach dem Krieg in Berlin erschienen.

Sachverständiger Kuczynski:

Auch schon vor dem Krieg.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Vor dem Krieg schon?

Sachverständiger Kuczynski:

Auch schon, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Weiß ich nicht, ich kenne nur die Ausgabe von nach dem Krieg. Und da wollte ich Sie fragen, stehen Sie zu den Sätzen? Da heißt es einmal: »Der gesellschaftliche Mensch selbst schafft seine, das heißt die gesellschaftlichen Beziehungen.« Und der Plechanow schränkt dann aber ein und sagt: »Wenn er aber in der gegebenen Zeit gerade diese und nicht andere Beziehungen schafft, so geschieht das natürlich nicht ohne Ursache. Das wird bedingt durch den Zustand seiner Produktionskräfte.« Sie bejahen also die absolute Abhängigkeit des Menschen in seinem Tun von den Produktionskräften und damit

Sachverständiger Kuczynski [unterbricht]:

Nein, das ist ein Irrtum, entschuldigen Sie

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Das wollen Sie nicht tun?

Sachverständiger Kuczynski:

Wenn Sie sich an Ihr eigenes Zitat erinnern, also an das Engels-Zitat, so sagt er ausdrücklich »letzten Endes«. Und das ist etwas ganz anderes als »absolut«. Sehen Sie, das ist doch die vereinfachende Methode, die den Marxisten immer in die Schuhe geschoben wird und die absolut nichts mit Marxismus zu tun hat

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Sie sagen »letzten Endes«.

Sachverständiger Kuczynski:

»Letzten Endes«, und sehr oft kann man sogar das letzte Ende nicht entdecken.

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Ja, aber da muß ich Sie wieder zitieren, daß Sie doch einmal – im Gegensatz zu Herrn Professor Kaul, der bezüglich Eichmann[2] da etwas anderes geschrieben hat – bei Eichmann geschrieben haben... Es ist ja zunächst mal richtig, wenn ich sage, daß nach Ihrer Geschichtsauffassung unter Umständen hier die falschen Angeklagten auf der Anklagebank sitzen. Das dürfen wir wohl sagen. [...] Nicht alle.

Sachverständiger Kuczynski:

Das hat nichts mit der Geschichtsauffassung zu tun, das ist eine einfache Tatsachenfeststellung.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Also Sie nennen das Tatsache.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Gut, aber Ihnen war – und da zitiere ich Sie wörtlich – beim Eichmann-Prozeß wesentlich, daß Herr Eichmann der Sohn eines Industriedirektors war und zunächst in der Ölbranche arbeitete, der auch Rockefeller und Detering angehörten. Sie stellen da eine Querverbindung her mit einem Menschen, der bereit war, Massenmorde zu begehen, und Industriekapitänen. Während Herr Kaul in seinem Buch den Herrn Eichmann doch etwas als ein ärmeres Würstchen dargestellt hat.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja. [lacht]

Nebenklagevertreter Kaul:

Ich freue mich über die Kritik, aber ich brauche wohl jetzt nicht dazu [unverständlich]

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Nein, durchaus nicht.

Sachverständiger Kuczynski:

[lacht] Darf ich etwas dazu sagen, oder war das keine Frage?

Ergänzungsrichter Hummerich:

Nein, wie denken Sie darüber? Denn Sie sagten an anderer Stelle, Sie hielten Eichmann für mit den gleichen Eigenschaften bedacht, die von einem Manager eines Industriekonzerns erwartet werden, haben Sie gesagt.

Sachverständiger Kuczynski:

Also zunächst möchte ich sagen, daß es eine ganze Reihe Punkte gibt, wo Professor Kaul und ich nicht übereinstimmen, und wir dann ganz ernsthaft überlegen, wer von uns beiden recht hat oder nicht.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, sicher, sicher.

Nebenklagevertreter Kaul [unterbricht]:

[unverständlich] meine Objektivität aufgeben.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Das wollte ich ja feststellen.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja. Zweitens möchte ich sagen: Sehen Sie, wenn jemand wie Eichmann aus bestimmten Kreisen kommt, die es erklärlich machen, sagen wir, daß er

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Sie kommen ja auch aus bestimmten Kreisen.

Sachverständiger Kuczynski:

Na sicherlich.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Eben. Ihr Großvater war Bankdirektor.

Sachverständiger Kuczynski:

Richtig.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Eben.

Sachverständiger Kuczynski:

Einer war Bankdirektor, ich bin auch sehr traurig darüber und habe all seine Ideen verraten. Und ich bin trotzdem [lacht] ein fröhlicher aufrechter Mensch – oder gerade deswegen.

Nein, wenn ich etwas sagen darf, was ich über Eichmann geschrieben habe: Sehen Sie, wenn jemand aus bestimmten Kreisen kommt und man daraus relativ leicht ableiten kann, warum er bestimmte Gedankengänge hat, dann soll man das natürlich erwähnen. Wenn er aber aus ganz unerwarteten Kreisen kommt, sagen Sie, wie meine Kreise unerwartet für Sie sind, wie Sie es eben darstellen

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Gar nicht, gar nicht.

Sachverständiger Kuczynski [unterbricht]:

Dann muß man natürlich gründlicher untersuchen, wie kommt der zu diesen oder jenen Gedankengängen.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, aber ich sehe da doch eine Brücke zu etwas ganz Bestimmtem. Denn Sie halten ja – auch in der Gegenüberstellung von Eichmann zu Rockefeller und Detering – den Monopolkapitalismus als den extremsten Ausdruck einer Barbarei. Und Sie haben das ja auch in dieser Hinsicht in der »Zeitschrift für Geschichtswissenschaft« 1961 veröffentlicht. Das Thema heißt da: »Die Barbarei, extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland.«[3] Stimmt doch?

Sachverständiger Kuczynski:

Na sicherlich, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Und nun muß ich Ihnen da eine Stelle vorhalten, Sie fragen, ob Sie da heute noch zu stehen. Sie sagen zunächst mal ganz klar: »Wie stellte doch Marx die Alternative: Sozialismus oder Verfall in die Barbarei. Wie weit war Deutschland der Barbarei verfallen, als die faschistische Diktatur wütete.« Klar. Und nun geht es weiter: »Wie steht es heute um die Bundesrepublik? Ist die Barbarei geringer, wenn an Stelle von Gasöfen Atombomben treten, wenn statt sechs Millionen Juden 600 Millionen Menschen aller Weltanschauungen umgebracht werden sollen? Wie selektiv wirkt doch Herodes neben Adenauer und Strauß, Wehner und Jaspers. Wie provinziell Nero neben solch kosmopolitischen Barbaren wie Wurster und Abs, Ilgner und ter Meer.«[4] Das sind Ihre Worte in der Schrift. Stimmt das?

Sachverständiger Kuczynski:

Diese Worte stimmen zweifellos, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Und die stimmen auch inhaltlich?

Sachverständiger Kuczynski:

Nun, ein großer Teil von ihnen hat eine führende Rolle in der Zeit des Faschismus gespielt

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Nein, ich meine, stimmen die inhaltlich für unseren Staat? Sie müssen ja bedenken, wir sind hier Richter, die auf einen Staat vereidigt sind, den Sie in Ihrer Schrift so apostrophiert haben. Und wir müssen ja uns unsere Gedanken darüber machen, ohne ihre wissenschaftliche Arbeit anzuzweifeln. Es gibt ja in der Wissenschaft auch ein Aliud. Es liegt mir fern, über peius und melius zu sprechen. Ich möchte nur mal darstellen, daß hier in Ihrer Auffassung von den politischen Dingen der Gegenwart – die politische Kritik steht mir ja als Ergänzungsrichter am Schwurgericht nicht zu –, aber ich möchte herausstellen, daß hier ein absolutes Aliud vorsteht in den Auffassungen. Stimmt das?

Sachverständiger Kuczynski:

Darf ich noch einmal fragen, was Sie als Frage meinen?

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, ich habe Ihnen vorgehalten – wir haben entwickelt aus Ihrer Apostrophierung Eichmanns in Zusammenhang mit Detering und Rockefeller, Ihren weiteren Ausführungen: Sie hielten da Eichmann als mit den gleichen Eigenschaften bedacht, die von einem Manager eines Industriekonzerns erwartet werden, und Sie hielten auch die Barbarei für den extremsten Ausdruck des Monopolkapitalismus, es war an anderer Stelle.

Sachverständiger Kuczynski:

Richtig.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Und nun habe ich das Pendant dazu, das Resümee eben verlesen. Ich darf es vielleicht noch mal verlesen, das ist in Ihrer Schrift 1961 in der »Zeitschrift für Geschichtswissenschaft« erschienen: »Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland«. Und da schreiben Sie – ich will absichtlich anfangen mit der historischen Feststellung von Marx, das ist eine historische Feststellung, da wollen wir gar nicht daran deuteln: »Wie stellte noch Marx die Alternative: Sozialismus oder Verfall in die Barbarei. Wie weit war Deutschland der Barbarei verfallen, als die faschistische Diktatur wütete, und wie steht es heute um die Bundesrepublik. Ist die Barbarei geringer, wenn an Stelle von Gasöfen Atombomben treten, wenn statt sechs Millionen Juden 600 Millionen Menschen aller Weltanschauungen umgebracht werden sollen? Wie selektiv wirkt doch Herodes neben Adenauer und Strauß, Wehner und Jaspers. Wie provinziell Nero neben solch kosmopolitischen Barbaren wie Wurster und Abs, Ilgner und ter Meer.«[5]

Sachverständiger Kuczynski:

Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Das sind Ihre Worte?

Sachverständiger Kuczynski:

Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Und dazu muß ich dann eine Frage stellen: Darf man daraus den Schluß ziehen, daß gesellschaftswissenschaftlich Sie keinen wesentlichen Unterschied sehen, von den Auswirkungen des Monopolkapitalismus her, zwischen dem NS-Deutschland – wo ja nach Ihrer Auffassung nicht Hitler die große Kraft war, sondern er nur durch die Hilfe des Monopolkapitalismus existieren konnte –, zwischen dem NS-Deutschland und der Bundesrepublik, da in beiden Fällen das Monopolkapital herrscht?

Sachverständiger Kuczynski:

Oh, ich sehe einen ganz wesentlichen Unterschied.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Und wo ist der Unterschied?

Sachverständiger Kuczynski:

Der wesentliche Unterschied besteht zum Beispiel in den Methoden der Herrschaft – ein ganz wesentlicher Unterschied.

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Sie haben aber

Sachverständiger Kuczynski [unterbricht]:

Aber darf ich

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Ja bitte.

Sachverständiger Kuczynski:

Darf ich fortfahren? Sehen Sie, zum Beispiel einer der Unterschiede ist, daß der Gestapo-Terror, nicht SS-Terror, selbstverständlich hier nicht herrscht. Aber ich stelle die

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Das ist der äußere Mantel, es dreht sich ja hier bei einem wissenschaftlichen Gutachten um das Prinzipielle und nicht um den äußeren Mantel. Sie haben Adenauer apostrophiert mit den Atombomben und die Atombomben apostrophiert als die Fortsetzung des Schreckens der Gaskammern.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Wir wollen nicht in die Details gehen, denn wir erwarten von Ihnen ja ein wissenschaftliches Gutachten.

Sachverständiger Kuczynski:

Richtig, ich will auch nicht in die Details gehen, aber

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Denn in die Details gehen hieße hier ausschweifen. Bitte schön, lassen Sie mich doch fragen, ich frage gewiß sachlich.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja, ich möchte nur

Nebenklagevertreter Kaul [unterbricht]:

[unverständlich] ausreden.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Aber gern.

Sachverständiger Kuczynski:

Ich möchte nur die Erlaubnis haben, auf das, was Sie gesagt haben, einzugehen.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja.

Sachverständiger Kuczynski:

Sehen Sie, was habe ich genannt für Leute, wo ich die Frage gestellt habe, was sind für Verhältnisse heute. Ich habe genannt zunächst diejenigen, die für die IG in der Zeit des Faschismus verantwortlich waren

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Aber Adenauer nicht.

Sachverständiger Kuczynski:

Und, entschuldigen Sie, darf ich

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Ja bitte.

Sachverständiger Kuczynski:

Es ist wirklich... Wenn ich etwas ungebrochener sprechen dürfte

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Ja, Sie dürfen.

Sachverständiger Kuczynski [unterbricht]:

Hätte ich den gleichen Vorteil wie Sie.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja. Sie sollen den Vorteil haben.

Sachverständiger Kuczynski:

Danke schön. Ich hatte zunächst zum Beispiel genannt diese IG-Leute, Wurster, Ambros und so weiter, nicht, die heute frei hier leben, wirken, im Geschäftsleben ihre Funktionen haben und so weiter. Und ich habe gefragt, ist das, im wesentlichen gesehen, zum Beispiel ein sehr großer Unterschied?

Dann bin ich auf die Frage der Atomrüstung und der Atombomben gekommen. Und, entschuldigen Sie, in einem Lande, in dem zum Beispiel ein Kriegsminister erklären kann – ich spreche jetzt von Strauß, der war ja zu der Zeit Kriegsminister –, daß wir die Sowjetunion wie nichts ausradieren und wegfegen können, halte ich mich als Wissenschaftler zunächst einmal durchaus berechtigt, die Frage zu stellen: Ist das weniger Barbarei als das und das? Diese Fragestellung ist meiner Ansicht nach durchaus berechtigt. Und dann, entschuldigen Sie, wenn Sie den Rest des Artikels sehen, werden Sie sehen, was ich antworte.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Herr Professor, wenn dem so wäre, hätte ich dagegen nichts einzuwenden. Sie haben aber mit dem Einzelfall, den Sie uns eben sagten, nur Ihre wissenschaftliche politische Überzeugung zu belegen gesucht. Denn Sie sagen, als These, daß der Monopolkapitalismus ganz zwangsläufig... Wir wollen gar nicht auf die tödlichen Krisen des Spätkapitalismus eingehen, das würde hier zu weit führen. Sie sagen ganz klar, daß der Monopolkapitalismus – und so heißt ja auch Ihr Thema, Ihr Thema heißt ja nicht: Strauß, der wild gewordene Kriegsminister aus Bayern. Er war zwar Verteidigungsminister, [...] aber ich meine, das wäre ein Thema gewesen, das würde uns hier nicht irgendwie tangieren.

Sachverständiger Kuczynski:

Richtig.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ihr Thema heißt ganz klar in Ihrem Aufsatz »Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland«. Und das bedeutet, daß das Beispiel in den Hintergrund tritt, daß Ihre systematische Denkweise das Wesentliche ist, die Sie mit einzelnen Beispielen durchaus belegt haben. Wobei sich die Frage ergibt, weil Sie in Ihrem Gutachten, was Sie heute erstatten wollen, Aristoteles zitieren, ob man da nicht eine Antithese aufstellen müßte und das Beispiel an der Antithese, die Sie nicht aufstellen, prüfen müßte. Das ist eine andere Frage.

Sachverständiger Kuczynski:

Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Aber jetzt weiter.

Sachverständiger Kuczynski [unterbricht]:

Darf ich noch etwas sagen?

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, bitte schön.

Sachverständiger Kuczynski:

Sehen Sie, der Artikel heißt ja doch: »Die Barbarei des Faschismus. Extremster Ausdruck der Herrschaft des Monopolkapitals «

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Nein, nein, nein, »des Faschismus« steht nicht drin. Der Artikel heißt: »Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland«.

Sachverständiger Kuczynski:

Aber, es ist ja nur von dem Faschismus die Rede. Wenn Sie die so

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Nein, ich habe zitiert die Rede auch von den Leuten, die heute da sind, die das fortsetzen. Wir wollen nicht ausweichen, Herr Professor.

Sachverständiger Kuczynski:

Nein, ich denke gar nicht daran auszuweichen. Nur war die Frage auch schon vorher, in einem anderen Gutachten, glaube ich, – ich war gerade anwesend – aufgerollt worden: Erstens, ob jedes Monopolland zum Faschismus führen muß, und das halte ich für falsch, der Monopol...

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

[unverständlich] Plechanow. Plechanow behauptet ja, der Übergang zum Sozialismus geht über eine gewisse kapitalistische Form.

Sachverständiger Kuczynski:

Oh ja. Nein, was ich meine, ist, nicht jede Monopolherrschaft muß zu der Barbarei des Faschismus führen. Das ist die eine Frage. Die zweite Frage aber, die verneine ich selbstverständlich. Darum sage ich allen fortschrittlichen Menschen, die unter dem Monopolkapital heute leben, ihr könnt den Faschismus in eurem Lande verhindern, das ist durchaus möglich, ohne daß es zu einem gesellschaftlichen Umsturz kommt. Und die zweite Frage ist, wie sind in einem monopolkapitalistischen Lande die Verhältnisse einzuschätzen, zum Beispiel in bezug auf die Barbarei der Auslösung eines Atomkrieges. Und diese Frage ist eine absolut berechtigte und notwendige Frage, meiner Ansicht nach, wenn es sich um ein monopolkapitalistisches Land handelt. Eine absolut berechtigte Frage, die in dem einen Fall weniger barbarisch, in dem anderen Fall mehr barbarisch dazu führen kann. In einem dritten Fall vielleicht, in dem zwar das Monopolkapital herrscht, wie zum Beispiel Indien, wenn ich das hinzufügen darf, würde ich keineswegs sagen, besteht die Gefahr der Auslösung eines Atomkrieges.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Herr Professor, ja, Sie verbreiten sich. Und dadurch wird aber nicht

Sachverständiger Kuczynski [unterbricht]:

Was tue ich?

Ergänzungsrichter Hummerich:

Sie verbreitern sich. Dadurch wird aber nicht ausgelöscht, daß Sie eine Kontinuität von 1933 bis 1961 in Ihrer Schrift von 61 bejaht haben und daß Sie zu dieser Schrift auch stehen.

Aber nun noch eine letzte Frage: Sie sehen ja, nach Ihrer Auffassung von den Dingen, die größere Schuld, also das größere Vergehen – Schuld darf man nicht sagen – in dem gesellschaftlichen Fehlverhalten und nicht in der persönlichen Schuld des einzelnen, weil Sie ja sagen, der einzelne ist in seine Zeit gestellt. Und Sie sind sich auch bewußt, daß wir hier ein Persönlichkeitsschuldstrafrecht haben.

Sachverständiger Kuczynski:

Na, selbstverständlich.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, das sind aber Dinge, die sich beißen, danke schön.

Sachverständiger Kuczynski:

Nein. Entschuldigen Sie

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Danke schön.

Verteidiger Laternser:

Herr Vorsitzender, zur Person, gestatten Sie mir nur wenige Fragen.

Vorsitzender Richter:

Bitte schön, Herr Rechtsanwalt.

Verteidiger Laternser:

Herr Professor, sind Sie Mitglied der SED?

Sachverständiger Kuczynski:

Jawohl.

Verteidiger Laternser:

Seit wann?

Sachverständiger Kuczynski:

Seit ihrer Gründung im Jahre 1946.

Verteidiger Laternser:

Seit 1946. Sind Sie Mitglied noch anderer kommunistischer Vereinigungen?

Sachverständiger Kuczynski:

Ich bin sonst

Nebenklagevertreter Kaul [unterbricht]:

Verzeihung, ich habe eigentlich gar nichts gegen die Beantwortung. Ich möchte nur eine Willensmeinung, eine Entscheidung des Gerichts, ob diese Befragung der Rechtsstaatlichkeit und vor allen Dingen der Würde des Gerichts entspricht. Ich persönlich habe nicht das geringste dagegen, daß Herr Professor Kuczynski hier seine persönlichen... Das sind höchstpersönliche Fragen nämlich, welcher Weltanschauung er in Organisationsformen angehört. Ich erbitte aber eine klare Entscheidung des Gerichts, ob das der Würde eines rechtsstaatlichen Gerichts entspricht, in einer derartigen Form einen Wissenschaftler zu befragen.

Verteidiger Laternser:

Wenn ein Wissenschaftler mit einem Gutachten erscheint, muß man prüfen können, auf welcher Grundlage es abgegeben wird. Deswegen ist diese Frage selbstverständlich zulässig, und es wundert mich immer, wenn Herr Kaul von Rechtsstaatlichkeit spricht.

Nebenklagevertreter Kaul:

Na schön.

Verteidiger Laternser:

Ich darf

Nebenklagevertreter Kaul [unterbricht]:

Ich wundere mich, wenn Sie überhaupt den Mund aufmachen. Herr Vorsitzender, ich bitte, über meine Beanstandung [unverständlich]

Verteidiger Laternser [unterbricht]:

Haben Sie das eben gehört, Herr Vorsitzender, diese Ungehörigkeit.

Vorsitzender Richter:

Was hat er gesagt? Er wundert sich

Verteidiger Laternser [unterbricht]:

»Ich wundere mich überhaupt«, daß ich den Mund aufmache.

Nebenklagevertreter Kaul:

Nein, nicht »daß«, »wenn«, »wenn« habe ich

Verteidiger Laternser [unterbricht]:

»Wenn Sie«, ah, so. Na ja, gut. Dann ist das ja eine Bestätigung, daß es richtig ist. Jedenfalls für mich.

Vorsitzender Richter:

Also jedenfalls, Herr Rechtsanwalt Laternser, Sie hatten die Frage gestellt, ob der Sachverständige außer der Mitgliedschaft zur SED auch noch Mitgliedschaften

Verteidiger Laternser [unterbricht]:

Mitglied anderer kommunistischer Vereinigungen ist.

Vorsitzender Richter:

Aber wir wollen die Frage zurückstellen. Wir müssen sie nachher überlegen, ja?

Verteidiger Laternser:

Ja, ja. Sind Sie Kommunist?

Sachverständiger Kuczynski:

Ja, alle Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei sind Kommunisten.

Verteidiger Laternser:

Also ich darf dann auch davon ausgehen, daß Sie überzeugter Kommunist sind?

Sachverständiger Kuczynski:

Ja, sicherlich, ja.

Verteidiger Laternser:

Ja. Nun etwas ganz anderes: Sie haben ja ein Gutachten vorbereitet?

Sachverständiger Kuczynski:

Ich habe natürlich ein Gutachten vorbereitet.

Verteidiger Laternser:

Von wem bekommen Sie das Honorar für dieses Gutachten?

Sachverständiger Kuczynski:

Ich bekomme gar kein Honorar. Man hat mir allerdings gesagt, daß das Gericht etwas zahlt, und dafür wollte ich mir das statistische Jahrbuch der Bundesrepublik kaufen. Aber sonst bekomme ich kein Honorar.

Verteidiger Laternser:

Ist Ihnen kein Honorar zugesagt?

Sachverständiger Kuczynski:

Nein, nein.

Verteidiger Laternser:

So. Nun, Herr Vorsitzender, in Anschluß an diese Befragung gestatten Sie mir, daß ich den Antrag stelle, die Vernehmung abzulehnen, und zwar mit folgender Begründung: Die Beweiserhebung ist deswegen unzulässig, weil Professor Kuczynski nicht ein Sachverständiger im Sinne des Gesetzes ist. Zum Begriff eines Sachverständigen gehört es, daß er in der Lage ist, ein unabhängiges Urteil abzugeben. Professor Kuczynski ist nicht unabhängig. Er ist Angehöriger der Ostberliner Universität. Er wird von der Regierung der SBZ als Professor bezahlt. Seine Stellung ist davon abhängig, daß er sich bei seiner Lehrtätigkeit und bei Erstattung von Gutachten innerhalb der Grundsätze der kommunistischen SED, deren Mitglied er ist, hält.

Wie sehr ein Ostberliner Universitätslehrer abhängig ist, beweist der Fall des Professors Havemann, der sich vor wenigen Tagen in Ostberlin ereignet hat. Nach einer Mitteilung der Zonennachrichtenagentur ADN ist Havemann vom Zonenstaatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen mit sofortiger Wirkung von seinen Verpflichtungen als Professor entbunden worden. ADN meldete weiter, daß diese sofortige Abberufung in Übereinstimmung mit dem Rektor der Ostberliner Universität geschehen sei. Dem Professor Havemann wird vorgeworfen, seine Verpflichtungen – und jetzt zitiere ich wörtlich – »gröblichst verletzt« zu haben. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der SED hat den Ausschluß Havemanns aus der SED bereits beschlossen. Ich will aber vollständig sein. Dieser Beschluß bedarf noch der Bestätigung durch die SED-Bezirksleitung in Ostberlin. Und der Anlaß für diese Maßregelung des Professors Havemann besteht darin, daß er in einer Vorlesungsreihe mehr Freiheit für Forschung und Lehre verlangt hat.

In einer Hamburger Zeitung wurde ferner ein Interview des Professors Havemann veröffentlicht, in dem er erklärte, die Bürger der DDR müßten mehr Freiheit erhalten als die Bewohner der westlichen Länder, denn nur dann könne der Sozialismus erfolgreich sein. Und die Vorlesungsreihe und dieses Interview haben zu den Maßnahmen gegen Professor Havemann geführt, obwohl dessen Position in Ostberlin nicht schwach ist. Denn er ist alter Kommunist und war 1943 in einem Verfahren wegen eines kommunistischen Hochverratsunternehmens zum Tode verurteilt worden.

Aus den Maßnahmen gegen Professor Havemann ist aber mit besonderer Deutlichkeit zu entnehmen, in welchem Ausmaße ein aus Ostberlin gestellter Sachverständiger in seinem Gutachten abhängig ist. Dieser Sachverständige aus Ostberlin kann nicht die Voraussetzungen erfüllen, die an einen vor einem deutschen Gericht zu vernehmenden, in seinem Urteil unabhängigen Sachverständigen gestellt werden müssen. Professor Kuczynski ist also nicht Sachverständiger im Sinne des Gesetzes. Seine Vernehmung ist damit unzulässig.

Noch etwas: Professor Kuczynski ist aber auch deswegen nicht Sachverständiger, weil ihm die erforderliche Sachkunde fehlt. Das behaupte ich. Dies ergibt sich aus folgendem: In einer Monographie mit dem Titel – sie ist von dem Herrn Ergänzungsrichter bereits erwähnt worden – »Die Barbarei, extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland« führt Professor Kuczynski zum Schluß folgendes wörtlich aus: »Ist nicht unsere Deutsche Demokratische Republik Hort des Friedens und sinnvoller Lebensgestaltung, Beispiel für die künftige Entwicklung Deutschlands? Ist es nicht nur natürlich, daß wir meinen, ganz Deutschland sollte den von uns beschrittenen Weg gehen, und das wird es auch tun, wenn nicht morgen, dann ein wenig später. Aber nicht eine Stunde der Verzögerung erlaubt der Kampf gegen das mörderische westdeutsche Monopolkapital. Jede Minute einer verzögerten Stunde kann Tausenden, Zehntausenden das Leben kosten.«[6] Hohes Gericht, diese Ausführungen sprechen für sich. Ein Hochschullehrer, der Derartiges niederlegt, kann nicht Anspruch darauf erheben, vor einem deutschen Gericht als Sachverständiger anerkannt zu werden.[7] Herr Vorsitzender, wenn Sie diesen Beitrag mal lesen, das kann man nicht als Wissenschaft bezeichnen. Ich brauche dazu einen ganz vulgären Ausdruck, um es zu beschreiben. Ich halte es für – ich gebrauche dieses Wort selten – ausgesprochenen Quatsch. [Pause] Nun

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Haben Sie noch etwas?

Verteidiger Laternser:

Ich bin sofort am Ende, Herr Vorsitzender. Ich bin auch der Meinung, daß die beantragte Beweiserhebung zum Zwecke der Prozeßverschleppung beantragt worden ist. Ich verweise auf den Kommentar von Löwe-Rosenberg zu § 246, 8b.[8] Ich zitiere daraus wörtlich. Also, es wird zunächst gesagt, daß den Parteien durch die Einräumung der Rechte aus 245 starke Machtmittel in die Hand gegeben werden. Nun zitiere ich Löwe-Rosenberg: »Dem Mißbrauch zu einem anderen unlauteren Zweck, etwa zum parteipolitischen Kampf«, und ich ergänze, zum politischen Kampf, »muß nicht minder nachdrücklich begegnet werden. Auch hier ist die Voraussetzung für die Verweigerung erfüllt, wenn feststeht, daß der Prozeßbeteiligte, der die Beweiserhebung verlangt, hiermit nicht den Zweck verfolgt, in Wahrnehmung des ihm verliehenen Rechts auf die Sachentscheidung einzuwirken.«

Ich bin der Meinung, daß das kommunistische System in der SBZ – und nur dieses meine ich und diejenigen, die ihm helfen – mit Hilfe des Herrn Kaul diesem Gericht angebliche Sachverständige aufdrängen will, und zwar zu politischen Zwecken, die in jedem Falle sachfremd sind. Diese Versuche der SED – die übrigens auch in der Sowjetunion als die dümmste der kommunistischen Parteien bezeichnet und beurteilt wird – müssen erkannt und zurückgewiesen werden. Darin, daß Herr Kaul diesem Schwurgericht einen von einem SED-System abhängigen Sachverständigen als Gehilfen beizugeben versucht, liegt eine starke Zumutung, die er auch nur deswegen wagt, weil er sich in Frankfurt am Main auf einem Gebiet mit rechtsstaatlichen Grundsätzen aufhält.

Und schließlich ein Eventualantrag noch: Wenn das Gericht meinen gestellten Anträgen nicht folgen sollte, so lehne ich diesen Sachverständigen namens der von mir vertretenen Angeklagten wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Die Tatsache, daß dieser angebliche Sachverständige an der Ostberliner Universität tätig ist, sein Einkommen von einem kommunistischen System bezieht und in jeder Hinsicht von der SED abhängig ist – das zeigt der Fall Havemann –, erweckt vernünftigerweise vom Standpunkt der Angeklagten aus die Besorgnis der Befangenheit. Einer besonderen Glaubhaftmachung dieser Tatsachen, aus denen der Schluß der Befangenheit gezogen werden muß, bedarf es nicht. Diese Tatsachen sind offenkundig.[9] Das ist alles, was ich zu beantragen habe.

Vorsitzender Richter:

Darf ich das schriftlich haben? Danke schön. Bitte sehr.

Nebenklagevertreter Kaul:

Stand ja schon alles zum größten Teile fest und lag schriftlich vor. Wenn noch ein Zweifel, Hohes Gericht, bestanden hätte, Herrn Professor Kuczynski als Sachverständigen, der hier präsent gestellt ist, über das fragliche Thema zu hören, wäre dieser Zweifel beseitigt durch die Ausführungen des Herrn Laternser. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, ich kann mir einfach nicht vorstellen – immerhin der deutschen Justiz angehörig seit dem 1. April 1929, allerdings mit der üblichen Pause, die ich im Konzentrationslager und in der Emigration verbringen mußte –, daß ein deutsches Gericht Argumente übernimmt, deren Höhepunkt die Bewertung eines Wissenschaftlers mit dem Ausdruck »Quatsch« darstellt.

Ich bin insoweit – lassen Sie mich das vorweg sagen – dem Herrn Ergänzungsrichter dankbar, daß er auf einem Niveau, das eigentlich für ein deutsches Gericht selbstverständlich, aber in diesem Zusammenhang angesichts des Verhaltens des Herrn Laternser zweifellos überragend anzuerkennen ist, versucht hat, ganz bestimmte Überlegungen zu klären, die möglicherweise vielleicht für Ihre Beratung erforderlich und nutzbringend sind. Ich hätte Verschiedenes zu diesem Komplex zu ergänzen, grade, weil mich der Herr Ergänzungsrichter in einen gewissen Gegensatz zu meinem weltanschaulichen Freund Professor Kuczynski gesetzt hat – ein Gegensatz, der bei uns durchaus natürlich ist und der in freier Diskussion geklärt wird –, aber ich versage mir das, weil ich nun genötigt bin, einer harten Pflicht zu folgen und mich mit Dingen zu befassen, die eigentlich praktisch in vollem Umfange neben allen juristischen Überlegungen stehen und meilenweit abklaffen von der hohen Qualität der Befragung und Überprüfung, die von dem Herrn Ergänzungsrichter vorgenommen wurde.

Zunächst, Herr Professor Kuczynski ist ordentlicher Professor für Wirtschaftsgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er ist ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Er ist Mitglied – vielleicht ist das noch nicht bekannt – der Statistischen Gesellschaft der Bundesrepublik in Wiesbaden. Und er ist Fellow of the Royal Statistical Society, London, nach wie vor, bis zum heutigen Tage dort. Insofern ist es schon von internationalem Maßstab aus erfreulich, wie offen und klar der Herr Laternser hier ein Niveau gezeigt hat, das Sie unter keinerlei Umständen zu dem Ihren machen dürfen.

Herr Laternser hat entsprechend seinen übrigen Darlegungen, die durchaus in den Leitartikeln ganz bestimmter Zeitungen sich absolut am Platze befunden hätten, für richtig gehalten, einen aktuellen Fall – daran pflegt man ja solche Dinge aufzuhängen – als Beispiel anzuwenden. Ich komme in eine gewisse Verlegenheit dadurch, weil ich fast in die Situation gerate, das anwaltliche Berufsgeheimnis nicht einzuhalten. Mein Mandant, Herr Professor Havemann, wird mir das in diesem Zusammenhang verzeihen, und ich bin überzeugt, daß er damit einverstanden ist.

Herr Havemann ist zunächst einmal keineswegs wegen seiner Lehre oder seiner Darlegungen in ein Disziplinarverfahren verwickelt worden. Sondern er ist in ein Disziplinarverfahren verwickelt worden – und das allein entscheidet über seine weitere Tätigkeit als Professor –, weil er in einer Weise die Würde und den Anstand, wie es den Anschein hat, gefährdet hat dadurch, daß er ein Interview gegeben hat. Und ich könnte Ihnen eine ganze Anzahl – drei Beispiele bestimmt – aufzeigen, in denen umgekehrt in ganz eindeutiger Art und Weise vorgegangen wurde. Das hatte mit Wissenschaft nichts mehr zu tun. Stimmt es, daß dieses Interview abgegeben wurde, wage ich nicht mehr an dem Ausgang des Disziplinarverfahrens zu zweifeln. Stimmt es nicht, werden sich wahrscheinlich bestimmte Folgerungen ergeben. Das hier in einem Atemzuge mit den Darlegungen oder mit der Frage der Qualifikation von Herrn Professor Kuczynski zu vermengen, ist ebenso sinnlos wie beweisunfähig.

Lassen Sie mich zurückkehren zu den ganz präzisen Voraussetzungen. Nach der Strafprozeßordnung, abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall des § [74], Absatz 1, Satz 2[10] gibt es keinen gesetzlichen Ausschlußgrund für Sachverständige. Die Ausführung des Herrn Laternser zur Frage der angeblichen Abhängigkeit, mit denen diese Unzulässigkeit begründet werden soll, liegt also – und darauf bezog sich auch mein Zwischenruf – deutlich völlig neben dem Gesetz. Die Tatsache, daß diese Ausführungen auch nicht auf die Person des benannten Sachverständigen allein abgestellt sind, sondern daß diese behauptete Unzulässigkeit ganz allgemein aus ganz bestimmten Eigenschaften eines in der DDR wohnenden und tätigen Wissenschaftlers herzuleiten versucht wird, beweist eindeutig, daß der Antrag des Herrn Laternser im Gegensatz zu dem, was wir von Herrn Professor Kuczynski zu erwarten haben, von ganz bestimmten politischen Gesichtspunkten getragen wird, die allerdings mit dem Gesetz, nach dem Sie zu urteilen haben, überhaupt nichts mehr zu tun haben. Die Behauptung, der Antrag auf Anhörung des Herrn Professor Kuczynski ist zum Zwecke der Prozeßverschleppung gestellt, ist so abseits, um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen, daß ich mich mit ihm nicht aufhalten möchte. Wer hier zur Verschleppung zuträgt, überlasse ich der Entscheidung des Gerichts. Die in diesem Zusammenhang gemachten Ausführungen liegen auf der gleichen Ebene wie die zur Frage der angeblichen Unzulässigkeit und sind in keinem Punkte geeignet, den gestellten Antrag auf Ablehnung des Professors Kuczynski in irgendeiner Form gesetzlich zu begründen.

Ein Ablehnungsgrund – um auf diesen sogenannten Eventualantrag einzugehen – wegen Besorgnis der Befangenheit ist ebenfalls nicht gegeben. Es ist seit vielen Jahrzehnten anerkannte und herrschende Rechtsprechung – ich kann verstehen, daß dies unter bestimmten Umständen nicht allgemein bekannt ist –, daß das Bekenntnis eines Sachverständigen zu einer bestimmten politischen Anschauung nicht geeignet ist, seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Es wirft allerdings ein bezeichnendes Licht auf die Gesinnung, die aus diesem Antrag spricht, und muß deswegen hervorgehoben werden, wenn die Besorgnis der Befangenheit mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik begründet wird, deren zumindest antifaschistischer Charakter allgemeinkundig ist.

Die Ausführungen des Herrn Laternser besagen tatsächlich ja auch nichts anderes in ihrem Kern, als daß aktive Gegner des nationalsozialistischen Regimes nicht in derartigen Prozessen, in denen es um Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen geht, als Sachverständige auftreten sollen. Ein derartiger Standpunkt ist mit den Grundsätzen der von Herrn Laternser so häufig zitierten Rechtsstaatlichkeit in keiner Weise zu vereinen. Und deswegen bitte ich Sie, im Interesse der Wahrung dieser Rechtsstaatlichkeit, im Interesse der Wahrung der Würde dieses Verfahrens die Anträge, die aufgrund der Darlegung des Herrn Laternser gestellt sind, zurückzuweisen und Herrn Professor Kuczynski als Sachverständigen zu hören.

Vorsitzender Richter:

Herr Staatsanwalt.

Staatsanwalt Großmann:

Die Staatsanwaltschaft vermag sich den Gesichtspunkten, die in dem Antrag des Herrn Verteidigers Doktor Laternser zum Ausdruck gebracht worden sind, nicht anzuschließen. Der erste Gesichtspunkt: Das Persönlichkeitsbild des Sachverständigen führe dazu, daß er nicht unabhängig sei. Der Vergleich und die Parallele zu Professor Havemann kann hier nicht angeführt werden, aus denselben Gesichtspunkten, die ich bereits seinerzeit ausgeführt habe, als es sich um die Zulassung von Herrn Professor Kaul handelte. Ob Professor Kuczynski von seiner Persönlichkeit her hier als Sachverständiger gehört werden kann oder nicht, muß sich erst aus seinem Gutachten in diesem Verfahren ergeben. Es kann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht hergeleitet werden aus Vorkommnissen der letzten Tage, die eine ganz andere Person, nämlich den Professor Havemann, betreffen. Ich darf insoweit mich also beziehen auf das, was ich seinerzeit bei der Zulassung von Professor Kaul beziehungsweise bei dem Antrag, ihn nicht zuzulassen, gesagt habe.

Die Staatsanwaltschaft vertritt fernerhin den Standpunkt, daß Professor Kuczynski die für die Erstattung des Gutachtens erforderliche Sachkunde nicht abgesprochen werden kann. Gesichtspunkte für eine Prozeßverschleppung sind nicht vorgebracht worden. Ebensowenig vermag die Staatsanwaltschaft Gesichtspunkte, die die Besorgnis der Befangenheit bei Professor Kuczynski hinsichtlich der von Herrn Rechtsanwalt Doktor Laternser vertretenen Angeklagten begründen könnten, nicht zu erkennen.

Verteidiger Staiger:

Herr Vorsitzender, ich darf mich für die von mir vertretenen Angeklagten dem Antrag des Herrn Kollegen Doktor Laternser anschließen und zur Begründung zwei Punkte vortragen. Erstens, der gestellte Beweisantrag ist unerheblich nach § 244 Strafprozeßordnung, weil das in das Wissen des Sachverständigen gestellte Thema mit der Frage, mit der sich das Gericht zu befassen hat, nichts zu tun hat. Die Frage der Beteiligung der deutschen Wirtschaft bei den Vorgängen im Dritten Reich ist ohne Bedeutung für die Frage, ob die hier anwesenden Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage sind oder nicht.

Weiterhin verweise ich zur Frage der Befangenheit des Herrn Sachverständigen auf die Richtlinien für das Strafverfahren, in denen ausdrücklich gesagt ist, und zwar in Ziffer 54, daß ein Sachverständiger, an dessen Unbefangenheit gegenüber den Beteiligten wegen seiner beruflichen oder geschäftlichen Bindungen oder aus anderen Gründen gezweifelt werden könnte, nicht auszuwählen ist. Im vorliegenden Fall liegt auf der Hand, und zwar insbesondere aufgrund der Stellungnahme des Herrn Sachverständigen nach der Befragung durch Herrn Rat Hummerich, daß die politische und wissenschaftliche Einstellung insbesondere des Herrn Sachverständigen nicht geeignet ist, ihn als geeigneten Sachverständigen im Sinne dieses Strafprozesses anzusehen. Und zwar deshalb nicht, weil die Mittel der wissenschaftlichen Untersuchung des Herrn Sachverständigen in der Bundesrepublik nicht bekannte und auch nicht anerkannte Methoden darstellen.

Verteidiger Schallock:

[Pause] Herr Vorsitzender, Hohes Schwurgericht, die Freiheit unseres Landes, das unter der Herrschaft des Monopolkapitalismus schmachtet, wie gesagt wird, die Freiheit unserer Rechtspflege erfordert, daß auch Sachverständige gehört werden, die von einer gänzlich anderen wissenschaftlichen Methode und einer von unserer geläufigen Denkweise abweichenden politischen Haltung ausgehen. Ich erkläre, daß dieses Gutachten angehört werden sollte. Welche Folgerungen wir daraus zu ziehen haben und welche Folgerungen das Gericht daraus zieht, das wird sich aus dem Inhalte des Gutachtens ergeben.

Verteidiger Gerhardt:

[unverständlich] an und für sich eigentlich keine Erklärung abgeben. Aber nachdem mein Herr Mitverteidiger sich geäußert hat, muß ich eine Erklärung abgeben. Ich bin nicht seiner Meinung. Ich schließe mich vielmehr den Ausführungen von Herrn Doktor Laternser an.

Wir sind ja letztlich kein Debattierclub, in dem andere Meinungen gehört werden sollen, sondern wir haben eine Strafprozeßordnung. Nach der hat alles hier abzurollen. Und danach sind meines Erachtens die Voraussetzungen, die Unabhängigkeit des Sachverständigen, nicht gegeben, und ich brauche weiter keine Ausführungen zu machen.

Nebenklagevertreter Ormond:

Ich möchte mich in vollem Umfang dem anschließen, was der Herr Erste Staatsanwalt und was der Herr Kollege Schallock hier gesagt haben. Der Antrag des Herrn Doktor Laternser entbehrt der Rechtsgrundlage. Herr Doktor Kaul ist hier als Verteidiger zugelassen. Es steht ihm infolgedessen auch das Recht zu des § 245 der Strafprozeßordnung, präsente Beweismittel dem Gericht vorzuschlagen und vorzustellen.[11] Davon hat Herr Doktor Kaul Gebrauch gemacht. Es ist keiner der Ausnahmegründe des § 245 gegeben. Infolgedessen muß der von ihm benannte Sachverständige auch gehört werden.

Im übrigen finde ich, daß ein bundesrepublikanisches Schwurgericht es verkraften kann, hier einen Sachverständigen zu hören, der gegenwärtig einer anderen Weltanschauung angehört, genauso wie es das Schwurgericht hinnehmen kann, daß viele Menschen früher oder jetzt einem anderen Regierungssystem angehört haben, und das darf weder bei ihrer Zeugenaussage noch bei ihrer Sachverständigenaussage eine Rolle spielen.

Wo würde es [hinführen], wenn wir die Sachverständigen etwa daraufhin untersuchen wollten, ob sie früher überzeugte Anhänger der NSDAP gewesen sind oder ob sie es heute gar noch sind. Wir würden uns hier einer Gesinnungsschnüffelei schuldig machen, über die dieses Schwurgericht jedenfalls erhaben sein sollte. Ich finde, dieses Gericht kann sich erlauben, tolerant zu sein und die Intoleranz den Gegnern aus der Vergangenheit und aus der Gegenwart zu überlassen.

Ich bitte, dem Antrag des Herrn Doktor Laternser nicht stattzugeben und den Sachverständigen zu hören, und wir werden uns dann alle ein Urteil bilden, ob und welche Schlüsse wir aus diesen Ausführungen des Sachverständigen ziehen können.

Verteidiger Laternser:

Zur Erwiderung auf all das, was ich jetzt gehört habe, nur einen Gedanken, den ich bitte, daß das Gericht ihn bei der Beratung berücksichtigen möge: Stellen Sie sich nur einmal vor, ein Anwalt unserer Bundesrepublik würde in der SBZ zunächst einmal auftreten wollen und er würde es wagen, dort einen Sachverständigen aus unserem Bereich diesem kommunistischen System zu präsentieren. Was würde da geschehen? Der käme noch nicht einmal bis ans Gericht!

Nebenklagevertreter Raabe:

Und grade darauf möchte ich Ihnen erwidern, Herr Kollege, genau dasselbe wollen Sie jetzt auch, daß wir das hier einführen. Und genau das ist Ihr Fehler, nicht wahr?

Verteidiger Laternser:

Ich sage, das ist kein Sachverständiger im Sinne des Gesetzes, weil er auf dieser Grundlage, von der er ausgeht, nicht Sachverständiger sein kann.

Vorsitzender Richter:

So meine Herren, das letzte

Nebenklagevertreter Kaul [unterbricht]:

Ein Wort zu den Darlegungen des Herrn Rechtsanwalt Staiger: Der 244 mit seinen Gründen wird durch den 245 ausgeschlossen; so weit zur Gesetzeskenntnis.

Zu dem, was der Herr Laternser hier eben gesagt hat, möchte ich auf folgendes hinweisen: Woher seine Sachkenntnis des Gerichtswesens der Deutschen Demokratischen [+ Republik kommt] und worauf sie beruht. Ich kann Ihnen erklären, daß das, was bislang von Herrn Laternser in dieser Hinsicht vorgetragen worden ist, zumindest an dieser Sachkenntnis erhebliche Zweifel zuläßt.

Vorsitzender Richter:

Das Gericht wird beraten. Die Sitzung wird fortgesetzt um zwei Uhr heute nachmittag.

Vorsitzender Richter:

Es wird folgender Beschluß verkündet:

1.) Die Frage des Rechtsanwalts Doktor Laternser, ob der Sachverständige außer der SED noch anderen kommunistischen Vereinigungen angehöre, wird als unerheblich nicht zugelassen, da der Sachverständige bereits erklärt hat, daß er der SED angehöre und Kommunist sei. Es wird weiterhin folgender Beschluß verkündet: Der Antrag der Verteidigung, die Beweisaufnahme nicht auf die Vernehmung des Professors Kuczynski zu erstrecken, wird zurückgewiesen.

2.) Das Ablehnungsgesuch von Rechtsanwalt Doktor Laternser bezüglich des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 74, 24 Strafprozeßordnung wird zurückgewiesen. Gründe: Nachdem der Sachverständige gemäß § 245 der Strafprozeßordnung dem Gericht als präsentes Beweismittel gestellt ist, wäre die Beweiserhebung nur dann zu unterlassen, wenn sie unzulässig wäre oder der Prozeßverschleppung diente. Wenn auch der Sachverständige in Ostberlin wohnt und bei Abweichungen in seinem Gutachten von der Linie der SED, der er als Mitglied angehört, in Gefahr geraten könnte, nach seiner Rückkehr in willkürlicher und nicht rechtsstaatlicher Weise verfolgt zu werden, erscheint seine Vernehmung doch nicht unzulässig, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, daß sein Gutachten ohne Rücksicht auf seine Zugehörigkeit zur SED seiner persönlichen Überzeugung entspricht. Für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit sind vernünftige Gründe, die vom Standpunkt der Angeklagten aus Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen hervorrufen könnten, nicht glaubhaft gemacht.[12]

So, und nun wollen wir uns Ihr Gutachten anhören. Bitte schön.

Sachverständiger Kuczynski:

Herr Präsident, Hoher Gerichtshof, meine Damen und Herren. Die Aufgabe, die mir gestellt ist, ist, ganz spezifisch zu überprüfen, ob und wieweit die sicherheitspolizeilichen und wirtschaftlichen Interessen bei der Einrichtung und dem Betrieb des Konzentrationslagers Auschwitz miteinander verflochten waren. Einleitend jedoch, to lay the foundation, wie es in der amerikanischen Rechtssprache heißt, um den allgemeinen Grund zu legen für die Untersuchung des genannten spezifischen Tatsachenkomplexes, möchte ich gern auf einige allgemeine Verflechtungserscheinungen eingehen, aus denen sich dann logisch die spezifischen Verflechtungserscheinungen als ganz selbstverständlich ergeben, so daß für die spezifische Untersuchung dann nur noch die Angabe von Beweistatsachen notwendig ist und wir den ganzen Komplex dann logisch und tatsachenmäßig erfaßt haben würden.

Seit vielen tausend Jahren sind der Staat und die entscheidenden Kreise der Wirtschaft auf das engste verbunden, ist doch der Staat die wichtigste Einrichtung der menschlichen Gesellschaft, um der Wirtschaft, um denen, die die Wirtschaft in der Hand haben, der sogenannten Wirtschaftsführung, in jeder Weise zu dienen. Darum ist es auch gar nicht verwunderlich, daß wir in der Geschichtsschreibung bisweilen einzelne Staaten direkt nach der herrschenden Wirtschaftsschicht bezeichnen und etwa von der Kaufmannsrepublik Venedig oder der Niederlande im 13. beziehungsweise 17. Jahrhundert sprechen, und in der gleichen Weise könnte man die Länder Westeuropas heute als Monopolstaaten charakterisieren.

Schon bei Aristoteles finden wir die ersten Hinweise in dieser Richtung, und wer die Lektüre von Boccaccio vorzieht, wird auch bei ihm Andeutungen finden, wenn auch nicht im »Decamerone«. Bei Giso, bei Michelet, bei Werner Sombart wird man ebenfalls viele Hinweise darauf finden.

Wann immer aber ein Staat zusammenbricht, nicht an sich, wohl aber in seiner spezifischen Form oder auch nur durch den Sturz seiner stark profilierten Regierung, versuchen die herrschenden Wirtschaftsschichten, sich von der vergangenen Tätigkeit des Staates zu dissoziieren oder sich gar als Leidträger der vergangenen Staatsform zu gerieren. So taten es die römischen Plantagenbesitzer unter Augustus, die englischen Kaufleute unter Charles II., die russischen Grundbesitzer unter Kerenski. Mit einer konkreten Regierung ist ebenfalls, zumindest schon seit der Blütezeit Athens, zumeist eine Partei verbunden, die jeweils eine der konkurrierenden Gruppen der herrschenden Wirtschaftskreise vertritt. Und auch von ihr gilt es, sich im Falle ihrer Niederlage zu distanzieren, wie... [13]

Richter Hotz:

»Die Anträge der Verteidigung, Professor Kuczynski als Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, werden für begründet erklärt.

Gründe: Der Sachverständige hat in seinem Gutachten eine Reihe von Aussagen der Angehörigen der ehemaligen IG-Farben-Industrie zitiert. Wie er auf Befragen des Verteidigers Doktor Aschenauer einräumen mußte, hat er dabei Aussagen dieser Personen, die sie in späteren Verfahrensabschnitten, insbesondere vor dem Nürnberger Militärtribunal, gemacht haben, nicht mitverwertet. Insbesondere hat er es unterlassen, auf die Existenz solcher weiterer Aussagen und darauf hinzuweisen, daß in dem IG-Farben-Prozeß einige Angeklagte freigesprochen worden sind. Ohne sich mit diesen Fakten auseinanderzusetzen, hat er einseitig aus den vor der Nürnberger Anklagebehörde gemachten Aussagen das Gutachten erstattet, wobei der Eindruck erweckt wurde, dies seien die einzigen verwertbaren Aussagen der IG-Angehörigen. Dies ist geeignet, von den Angeklagten aus gesehen, Mißtrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.«[14]

Vorsitzender Richter:

Damit ist gegen die Entlassung des Sachverständigen nichts einzuwenden. Der Sachverständige wird entlassen. Es möge dann noch einmal vortreten der Hans Egert. [Pause] Kommen Sie mal hierher. Herr Egert, haben Sie diesen Zettel heute dem Herrn Wachtmeister übergeben?

Hans Egert:

Darf ich mich erst vorstellen, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender Richter:

Nein, Sie brauchen

Hans Egert [unterbricht]:

Daß die Leute

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Sie sind der Herr Hans Egert, ja?

Hans Egert:

Ja, lesen Sie mal bitte weiter, was da auf dem Zettel steht.

Vorsitzender Richter:

Warum? Sie sind der Hans Egert. Das genügt mir vollkommen, Sie sind aus Marburg an der Lahn. Wann sind Sie geboren?

Hans Egert:

28.8.35.

Vorsitzender Richter:

28.8.1935, und Sie wohnen in Marburg an der Lahn, wo?

Hans Egert:

Gladenbacher Weg 12. [...]

Vorsitzender Richter:

[Pause] Haben Sie eine Pressekarte?

Hans Egert:

Ja, habe ich.

Vorsitzender Richter:

Dann geben Sie mir die bitte mal her.

Hans Egert:

Die habe ich in meiner Manteltasche, Herr

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Ja, dann holen Sie sie und geben Sie sie dem Wachtmeister ab.

Hans Egert:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Sie können hier an den weiteren Sitzungen nicht mehr teilnehmen, weil Sie das Gericht gestört haben. Nehmen Sie [unverständlich]

Hans Egert [unterbricht]:

Aber, Herr Vorsitzender, habe ich

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Sind Sie ruhig. Schreiben Sie: »Dem Studenten Hans Egert, geboren am 28.8.1935, aus Marburg an der Lahn, Gladenbacher Weg 12 [Pause] wird verboten, für die Zukunft an den Sitzungen der Strafsache gegen Mulka und andere teilzunehmen, da er durch sein Verhalten das Gericht in der Verhandlung gestört hat.«[15] So. Nunmehr werden wir morgen

  1. Ergänzungsrichter Hummerich meint die Sachverständigen Krausnick, Buchheim und Broszat, Institut für Zeitgeschichte, München.
  2. Vgl. Friedrich Karl Kaul: Der Fall Eichmann. Berlin: Verlag Das Neue Leben, 1963.
  3. Jürgen Kuczynski: Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 9, H. 7, 1961, S. 1.484-1.508.
  4. Jürgen Kuczynski: Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 9, H. 7, 1961, S. 1.490.
  5. Jürgen Kuczynski: Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 9, H. 7, 1961, S. 1.490.
  6. Jürgen Kuczynski: Die Barbarei – extremster Ausdruck der Monopolherrschaft in Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 9, H. 7, 1961, S. 1508.
  7. Antrag der Verteidiger Laternser und Steinacker vom 18.03.1964, Anlage 3 zum Protokoll der Hauptverhandlung vom 19.03.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 97.
  8. StPO § 246: »I. Eine Beweiserhebung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden sei. II. Ist jedoch ein zu vernehmender Zeuge oder Sachverständiger dem Gegner des Antragstellers zu spät namhaft gemacht oder eine zu beweisende Tatsache so spät vorgebracht worden, daß es dem Gegner an der zur Einziehung von Erkundigungen erforderlichen Zeit gefehlt hat, so kann er bis zum Schluß der Beweisaufnahme die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Zweck der Erkundigung beantragen. III. Dieselbe Befugnis haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte bei den auf Anordnung des Vorsitzenden oder der Gerichte geladenen Zeugen oder Sachverständigen. IV. Über die Anträge entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen.«.
  9. Antrag der Verteidiger Laternser und Steinacker vom 18.03.1964, Anlage 3 zum Protokoll der Hauptverhandlung vom 19.03.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 97.
  10. StPO § 74: »I. Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, daß der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. II. Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu. Die ernannten Sachverständigen sind den zur Ablehnung Berechtigten namhaft zu machen, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen. III. Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen... der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen.«.
  11. StPO § 245: »Die Beweisaufnahme ist auf die sämtlichen vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die anderen herbeigeschafften. Beweismittel zu erstrecken, es sei denn, daß die Beweiserhebung unzulässig oder zum Zweck der Prozeßverschleppung beantragt ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ladung und das Erscheinen der Zeugen oder Sachverständigen oder die Herbeischaffung der anderen Beweismittel erst während der Hauptverhandlung erfolgt. Von der Erhebung einzelner Beweise kann abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte damit einverstanden sind.«.
  12. Vgl. Protokoll der Hauptverhandlung vom 19.03.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 96, Bl. 227 f.
  13. Jürgen Kuczynski, Die Verflechtung von sicherheitspolizeilichen und wirtschaftlichen Interessen bei der Einrichtung und im Betrieb des KZ Auschwitz und seiner Nebenlager, Anlage 4 zum Protokoll der Hauptverhandlung vom 19.03.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 97.
  14. Vgl. Protokoll der Hauptverhandlung vom 19.03.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 97, Bl. 229-230.
  15. Vgl. Protokoll der Hauptverhandlung vom 19.03.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 97, Bl. 230.
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