Zeuge Günther Kramer
1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
"Strafsache gegen Mulka u.a.", 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
78. Verhandlungstag, 17.8.1964
Vernehmung des Zeugen Günther Kramer
Zeuge Günther Kramer:
jungen Menschen, die meistens nicht Wahldeutsche waren, aus Ungarn und aus der Slowakei, die soldatischen Grundlagen beizubringen, also die Grundausbildung des Soldaten - sie soweit auszubilden, bis sie gefechtsreif waren. Das war meine vorwiegendste Aufgabe. Außerdem oblag mir die Betreuung, die Stellung erst mal der Großen Postenkette - ich wurde dadurch in meinem Betrieb immer unterbrochen, weil die Große Postenkette gestellt werden sollte - und diese Soldaten, die auf Posten waren, zu beobachten, daß sie auch treu und ordentlich ihre Aufgabe als Wachsoldaten erfüllten.
Vorsitzender Richter:
Ja. Herr Zeuge, ich möchte Sie rein vorsorglich darauf hinweisen, daß Sie das Recht haben, die Aussage zu verweigern in solchen Fällen, in denen Sie sich selbst eventuell durch die wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen einer strafbaren Handlung bezichtigen müßten. Sind Sie damit einverstanden, daß wir Ihre Aussage auf ein Tonband nehmen zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl, jawohl.
Vorsitzender Richter:
Ja. Also Sie sagten, Sie haben in erster Linie die Ausbildung dieser jungen Leute durchzuführen gehabt, wurden aber auch angewiesen, mit diesen jungen Leuten die äußere Postenkette zu stellen.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Sie waren damals Kompanieführer?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, an und für sich hatte ich mal eine Kompanie, wurde aber dann von Herrn Hartjenstein als dessen Stellvertreter angesehen. Weil ja zu viele Kompanien waren, und allen Kompanien konnte er ja nicht auf einmal vorstehen.
Vorsitzender Richter:
Er war so eine Art Bataillonskommandant, ja?
Zeuge Günther Kramer:
Kommandeur, ja. Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Ja? Bataillonskommandeur.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl. Jawohl. Und er war der Zwischenmann zwischen dem Wachbataillon und der Kommandantur, mit der ich nichts zu tun hatte.
Vorsitzender Richter:
Das verstehe ich nicht recht. Wie soll ich das auffassen: der Zwischenmann?
Zeuge Günther Kramer:
Also das Wachbataillon unterstand der Kommandantur.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Und er hat von dort aus immer Aufgaben entgegengenommen, die zur Absperrung der Postenkette erforderlich waren.
Vorsitzender Richter:
Und das Wachbataillon unterstand der Kommandantur. Und wer war denn Bataillonsführer? War das der Hartjenstein?
Zeuge Günther Kramer:
Das war Hartjenstein, jawohl.
Vorsitzender Richter:
Ja. Er war also Bataillonskommandeur.
Zeuge Günther Kramer:
Der war Bataillonskommandeur, ja.
Vorsitzender Richter:
Und dieser Bataillonskommandeur stand natürlich in Verbindung mit der Kommandantur, denn er hatte ja für deren Belange hier seine Wachtruppe einzusetzen.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Wissen Sie, wer in der Kommandantur der Vorgesetzte von ihm war?
Zeuge Günther Kramer:
Das war Herr Höß.
Vorsitzender Richter:
Herr Höß.
Zeuge Günther Kramer:
Obersturmbannführer Höß.
Vorsitzender Richter:
Ja. Hat sich der Kommandeur oder der Kommandant Höß auch um diese einzelnen Belange gekümmert, oder wurde er in dieser Beziehung vertreten von dem Adjutanten?
Zeuge Günther Kramer:
Das weiß ich nicht.
Vorsitzender Richter:
Das wissen Sie nicht.
Zeuge Günther Kramer:
Weiß ich nicht, nein.
Vorsitzender Richter:
Wissen Sie, ob der Adjutant auch mal eine Zeitlang Kommandeur dieses Wachsturmbanns war?
Zeuge Günther Kramer:
In meiner Zeit nicht.
Vorsitzender Richter:
In Ihrer Zeit nicht.
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Ja. Und da hatte Sie also Hartjenstein zu seinem Stellvertreter gemacht, und Sie hatten dann eben auch die Geschäfte des Sturmbanns zu führen?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, Geschäfte zu führen gab es an und für sich keine. Es war nur die Stärkemeldung durchzuführen, das machte der Schreiber. Sonst hatten wir keine...
Vorsitzender Richter:
Na, also der Kommandeur eines Bataillons oder eines Wachsturmbanns, der hat ja schließlich nicht nur von dem Schreiber die Stärkemeldung entgegenzunehmen. Der hat doch schließlich sonst auch noch Aufgaben. Der muß sich doch um die Kompanien kümmern und muß doch den Ausbildungsstand überwachen und alles mögliche.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl, das wohl, ja. Das war ja meine Aufgabe.
Vorsitzender Richter:
Das war Ihre Aufgabe.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ja.
Vorsitzender Richter:
Aha. Das haben Sie ihm also abgenommen und haben eine eigene Kompanie dann nicht mehr gehabt oder zusätzlich doch?
Zeuge Günther Kramer:
Doch, doch, zeitweilig. Ich kann es nicht mehr genau sagen, Herr Vorsitzender, in welchem Zeitraum das war. Aber hin und wieder mal bin ich eingesprungen, hatte eine Kompanie.
Vorsitzender Richter:
Ja. Und Sie waren damals ebenfalls SS-Hauptsturmführer?
Zeuge Günther Kramer:
Hauptsturmführer.
Vorsitzender Richter:
Und der Hartjenstein, der war?
Zeuge Günther Kramer:
SS-Sturmbannführer.
Vorsitzender Richter:
Sturmbannführer.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Das war im Range eines Majors, nicht?
Zeuge Günther Kramer:
Major, jawohl.
Vorsitzender Richter:
Ja. Nun, Herr Zeuge, wenn Sie schon diese Wachposten der äußeren Postenkette gestellt haben, frage ich Sie: Haben Sie auch Wachposten gestellt für die innere Postenkette, also an dem Stacheldrahtzaun? [Pause] Das war doch in Birkenau, nicht, wo Sie
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Ich war in Birkenau, ja.
Vorsitzender Richter:
Ja. Und sehen Sie, wenn Sie die Karte mal nehmen wollen, da sind also die einzelnen Lager, die sind noch mal mit Drahtzäunen umgeben gewesen.
Zeuge Günther Kramer:
Inwendig im Lager haben wir ja keine Posten gestellt.
Vorsitzender Richter:
Nein?
Zeuge Günther Kramer:
Im Lager selber nein. Nur, wir haben die Kleine Postenkette von der Großen Postenkette unterschieden. Die Große Postenkette, wenn ich zeigen darf, ging um das ganze Lager.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Und die Kleine Postenkette war verringert nur auf das Lager selber, weil die Große Postenkette die Arbeitslager, die um das Lager lagen
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, mit umfaßten.
Zeuge Günther Kramer:
Wo gearbeitet wurde, mit umfaßten. Und die Kleine Postenkette war nur die um das Lager.
Vorsitzender Richter:
Die Unterkünfte?
Zeuge Günther Kramer:
Unterkünfte, ja.
Vorsitzender Richter:
Ja. Und würden Sie uns auf dieser Karte einmal zeigen, wo in Birkenau die Kleine Postenkette stand? [Pause]
Also wenn Sie mal sich orientieren würden. Links unten sehen Sie ein rotbraunes Gebäude, das ist das Eingangstor. Und von diesem Eingangstor gingen dann ein Schienengleis oder mehrere Schienengleise hinauf. Das war die sogenannte Rampe. Links von dieser sogenannten Rampe sehen Sie BI und a und b, das ist das sogenannte Frauenlager gewesen, rechts von dieser Rampe BII, das war das eigentliche Männerlager. Oben dran sehen Sie Gebäude, rotbraune Gebäude. Das soll die Krematorien darstellen. Und ganz oben dann noch ein Lager, das ist das sogenannte Mexiko-Lager gewesen - oder "Kanada"-Lager, Verzeihung, ja, "Kanada"-Lager gewesen. Rechts war "Mexiko". Und nun zeigen Sie mal bitte. Sie sehen zwischen den einzelnen Lagern diese blauen Umzäunungen. Das sind die Stacheldrahtzäune. Und dann ist jedes Lager noch einmal extra mit einem Stacheldraht eingezäunt.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, das war dann dieses hier, wo die Türme stehen.
Vorsitzender Richter:
Wo die Türme stehen?
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Ja. [unverständlich]
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Das war für Sie die innere Postenkette? [Pause] Oder? Die Kleine Postenkette, gut.
Zeuge Günther Kramer:
Die Kleine Postenkette. So erinnere ich mich, die Große Postenkette war ja die Kette, wo... Hier waren noch draußen irgendwo Arbeitslager.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Und da wurde sie dann eben entsprechend erweitert.
Vorsitzender Richter:
Ja. Aber hier, wo die Türme standen, das war die Kleine Postenkette?
Zeuge Günther Kramer:
War die Kleine Postenkette, ja.
Vorsitzender Richter:
Da hatten Sie auch Wachsoldaten stehen?
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Unsere Soldaten durften ja ins Lager nicht rein, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Die standen hier oben. Und meine Aufgabe war es auch - denn das weiß ich nun genau -, [nachts Stichproben zu machen], ob auch niemand schlief von meinen Soldaten. Und da bin ich immer nachts rumgeritten, hatte ich ein Pferd. Weil man schlecht da durchkam, wurde mir das Pferd zur Verfügung gestellt. Und daher weiß ich: oben so rum. Also inwendig rein durften wir auch gar nicht.
Vorsitzender Richter:
Durften Sie nicht rein.
Zeuge Günther Kramer:
Nein, nein.
Vorsitzender Richter:
Ja. Nun würde es mich aber mal interessieren: Sie haben doch sicher auch - bitte schön, nehmen Sie wieder Platz - Instruktionsstunden abgehalten für Ihre Soldaten oder abhalten lassen?
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Und bei diesen Instruktionsstunden wurde doch auch sicher gesprochen über diesen Drahtzaun, der das Lager umgab. War dieser Drahtzaun elektrisch geladen?
Zeuge Günther Kramer:
Ich weiß, daß Herr Sturmbannführer Hartjenstein mich [+ darauf] aufmerksam machte und mir den Befehl gab, meine Soldaten zu belehren, daß meine Soldaten nicht zu dicht an den Zaun herankommen sollen, weil dieser geladen sei.
Vorsitzender Richter:
Ja. War das nur in der Nacht oder auch am Tag?
Zeuge Günther Kramer:
[Pause] Ich nehme an, das war nur in der Nacht, denn am Tage stand ja diese Postenkette nicht. Die Postenkette war ja nur nachts. Die wurde ja erweitert, die Große Postenkette, so daß es ja meines Erachtens sich nur auf die Nacht erstrecken konnte.
Vorsitzender Richter:
Also am Tag hatten Sie diese Türme nicht besetzt?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, nein.
Vorsitzender Richter:
Am Tag war das Lager nicht bewacht mit Ausnahme der Großen Postenkette?
Zeuge Günther Kramer:
Oh, Herr Vorsitzender, ich möchte keine Unwahrheit sagen. Ich weiß nicht, ob am Tage auch noch ein Posten teilweise oben stand. Das kann ich nicht genau sagen.
Vorsitzender Richter:
Also sonst wäre es ja möglich gewesen, daß die Häftlinge am Tag ruhig aus dem Lager herausgegangen wären, solange sie sich im Rahmen der Großen Postenkette gehalten hätten.
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Also dann wird sie doch am Tage auch, aber vielleicht nicht so stark bewacht gewesen sein.
Vorsitzender Richter:
Also das wissen Sie nicht mehr genau?
Zeuge Günther Kramer:
Das weiß ich nicht mehr genau, nein.
Vorsitzender Richter:
Infolgedessen wissen Sie auch anscheinend nicht mehr genau, ob am Tag dieser Draht unter Strom gestanden hat?
Zeuge Günther Kramer:
Das weiß ich auch nicht.
Vorsitzender Richter:
Das wissen Sie
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Authentisch nicht, nein.
Vorsitzender Richter:
Sie haben mal bei Ihrer Vernehmung gesagt: "Außer durch Wachposten war das Lager Birkenau ebenso wie das Stammlager durch Stacheldrahteinzäunungen gesichert. Die Drahteinzäunung stand Tag und Nacht unter Strom. Deshalb mußte ich die Angehörigen meiner Kompanie immer wieder davor warnen, zu nahe an den Zaun heranzutreten. Diese Belehrung wurde ständig wiederholt, um Unfälle bei der Mannschaft zu vermeiden. An der Lagerumzäunung selbst zog die sogenannte Kleine Postenkette auf, während der Gesamtbereich von Auschwitz und Birkenau durch eine gemeinsame Große Postenkette umschlossen wurde."[1]
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl. Aber Tag und Nacht - Herr Vorsitzender, das konnte ich damals auch wohl nicht ganz genau behauptet haben. Ich möchte mich
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
So steht es geschrieben.
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Ja.
Vorsitzender Richter:
So haben Sie es
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
So habe ich wohl
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Unterschrieben.
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Vorsitzender Richter:
Aber Sie wollen also heute sagen: Ich weiß es nicht mehr genau, ob bei Tag und Nacht a) die Kleine Postenkette besetzt war und b) der Draht unter Strom stand?
Zeuge Günther Kramer:
Ich möchte es deswegen sagen, Herr Vorsitzender, weil ich annehme, daß am Tage doch Menschen durchgingen. Dann konnte ja meines Erachtens gar nicht tagsüber Strom gewesen sein, denn da würde der Stromkreis doch unterbrochen sein. Denn die Tore müssen doch auf sein zum Rein- und Rausgehen. Deswegen glaube ich
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, also ich weiß nicht, wie die technische Anlage da war, ob die Möglichkeit bestand, daß diese Tore überbrückt waren. Ist ja alles möglich, aber Sie wissen es nicht?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, deswegen komme ich jetzt auf den Gedanken.
Vorsitzender Richter:
Also Sie wissen es nicht mehr.
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Nun sagen Sie, bestand weiterhin eine Anordnung, was sollten denn Ihre Soldaten machen, wenn ein Häftling floh?
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Sie mußten ihn behandeln wie die Polizei oder wie ein Soldat einen Gefangenen behandelt. Sie mußten ihn anrufen und von dem Fliehen zurückhalten. Und wenn er es nicht tat, muß er einen Warnschuß geben, nachdem er dreimal aufgerufen hat. So war die Belehrung.
Vorsitzender Richter:
Also diese Belehrung hätte an sich der Belehrung beim Militär entsprochen?
Zeuge Günther Kramer:
Genau.
Vorsitzender Richter:
Dreimaliger Anruf, bei Nichtanruf ein Warnschuß.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Und wenn der Warnschuß nichts nützte, dann eventuell fluchtunfähig schießen, ja?
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Eventuell bei [unverständlich] jawohl, jawohl.
Vorsitzender Richter:
Das galt also bei Ihnen auch?
Zeuge Günther Kramer:
Galt bei uns auch.
Vorsitzender Richter:
Wurde das auch so befolgt?
Zeuge Günther Kramer:
Soweit ich im Bilde bin und mir noch in Kenntnis ist, ja.
Vorsitzender Richter:
Es wurde uns also unter anderem erzählt, daß die Wachmannschaften unter Umständen mit den Leuten ein grausames Spiel getrieben hätten, indem sie ihre Mützen vom Kopf genommen und an den Draht geworfen hätten und den Häftlingen dann den Befehl gegeben hätten, die Mützen zurückzuholen. Und wenn die das getan hätten, wären die dann von den Wachposten erschossen worden.
Zeuge Günther Kramer:
Herr Vorsitzender, auf Ehrenwort ist mir ein solcher Fall nicht bekannt. Und hätte ich davon gewußt, hätte ich es Hartjenstein sofort gemeldet. Das glaube ich nicht. Ich weiß nicht, ob man es glauben soll.
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, also ich meine, es ist ja möglich, daß Ihnen das vielleicht nicht bekanntgeworden ist, aber...
Zeuge Günther Kramer:
Das wäre doch keine soldatische Haltung.
Vorsitzender Richter:
Ja, das kann man wohl sagen. Ja, Sie können sich also nicht daran erinnern, [...] daß so etwas in Ihrer Zeit gewesen ist. Sie sagen, wenn es Ihnen bekannt gewesen wäre, hätten Sie das gemeldet. Und Sie haben es nicht gemeldet, also sagen Sie, ist es Ihnen [...] damals auch nicht bekannt gewesen.
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Wissen Sie etwas darüber, ob Soldaten Vergünstigungen bekamen, wenn sie Flüchtlinge erschossen hatten auf der Flucht? Irgendwelche Zuwendungen an Zigaretten oder alkoholischen Getränken oder so etwas?
Zeuge Günther Kramer:
Nein. Also grundsätzlich muß ich sagen, gab es so etwas gar nicht. Es gab Sonderzuwendungen, Zigaretten und auch Alkohol, bei erhöhtem Diensteinsatz. Die Kompanie kommt marschmüde nach Hause, will nun Putz- und Flickstunde, wollen sich nun saubermachen. Auf einmal heißt es: Die Große Postenkette muß stehenbleiben. Sie muß verlängert bleiben, brauchen wir mehr Soldaten. Also diese Kompanie, die nun im Ausbildungsdienst stand, muß nun auch noch mit eingesetzt werden. Und das dauerte manchmal die ganze Nacht und auch den nächsten Tag noch weiter. Daß die Männer nachher dadurch belohnt wurden, daß man ihnen ein paar Zigaretten extra gibt
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, also ich meine, das ist etwas anderes. Jedenfalls, ich habe Sie nur gefragt, ob Sonderzuteilungen gewährt worden sind, wenn jemand melden konnte: "Ich habe ›auf der Flucht‹ einen Häftling erschossen"oder so etwas.
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Nein, nein, nein.
Vorsitzender Richter:
Das ist nicht der Fall?
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Oder daß er Sonderurlaub bekam in solchen Fällen?
Zeuge Günther Kramer:
Auch nicht, nein.
Vorsitzender Richter:
Auch nicht.
Zeuge Günther Kramer:
Das würde ja dem Ansehen des Soldaten widersprechen, wenn er das tut, was dafür noch belohnt werden sollte. [Pause]
Vorsitzender Richter:
Nun, weiter. Haben Sie davon gehört, daß in Birkenau auch Menschen vergast worden sind?
Zeuge Günther Kramer:
[Pause] Das habe ich nachher auch gehört, jawohl.
Vorsitzender Richter:
Was heißt nachher? Und wo?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, zuerst noch nicht, aber später, als ich einige Monate da war.
Vorsitzender Richter:
Als Sie einige Monate da waren.
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Vorsitzender Richter:
Wo haben Sie denn das gehört? Ich meine, im Dienst, durch einen Befehl, in der Kommandantur oder bei Gelegenheiten im SS-Heim oder beim Essen
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Im SS-Heim
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Oder so?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, beim Essen.
Vorsitzender Richter:
Ja?
Zeuge Günther Kramer:
Man sprach [+ darüber], ja.
Vorsitzender Richter:
Und wissen Sie, wie das organisiert war und wer dafür verantwortlich war?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, nein.
Vorsitzender Richter:
Das wissen Sie nicht. Waren Sie einmal dabei?
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Haben Sie einmal gesehen, wenn an der Rampe irgend so ein Transport angekommen ist?
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Ja?
Zeuge Günther Kramer:
Habe ich gesehen, jawohl.
Vorsitzender Richter:
Was hatten Sie für einen Dienst dabei? Sie hatten abzusperren?
Zeuge Günther Kramer:
Ich hatte nur die Aufgabe, bevor der Transport kam, zu dem jeweiligen Lagerleiter zu gehen und ihm die Große Postenkette zu melden, wenn ich Dienst hatte. Und dann ging ich hin und meldete ihm die Große Postenkette, weil die dann ganz und gar gezogen werden mußte, und meldete ihm die aufgestellte Postenkette.
Vorsitzender Richter:
Ja. Der Lagerleiter, wer war das, der Lagerleiter?
Zeuge Günther Kramer:
Das war ein Obersturmführer [Pause] Obermeier, entsinne ich mich, oder? Obermeier?
Vorsitzender Richter:
Obermeier? Aumeier?
Zeuge Günther Kramer:
Aumeier.
Vorsitzender Richter:
Aumeier, ja?
Zeuge Günther Kramer:
Aumeier, ja, Aumeier. Oder dessen Stellvertreter, Herr Obersturmführer Schwarz.
Vorsitzender Richter:
Ja. Das war also der Schutzhaftlagerführer.
Zeuge Günther Kramer:
Schutzhaftlagerführer, ja.
Vorsitzender Richter:
So nannte er sich, glaube ich, ja?
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl, Schutzhaftlagerführer, ja.
Vorsitzender Richter:
Dem meldeten Sie die Aufstellung der Großen Postenkette, jeden Morgen?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, wenn Transport kam. Ja. Sie sprachen [unverständlich]
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, ganz recht. Sie haben recht, davon sprach ich. Aber nun denke ich, die Große Postenkette hat doch sowieso gestanden, jeden Tag.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, aber sie wurde ja verringert, wenn abends ein Transport kam. Dann wurde ja die Postenkette nur auf dem kleinen Ding gezogen.
Vorsitzender Richter:
Aha.
Zeuge Günther Kramer:
Und bei einem ankommenden Transport mußte die Große Postenkette [unverständlich]
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja. Nun, woher wußten Sie denn, daß ein Transport kam? Und wer gab Ihnen denn den Befehl, die Leute dort aufzustellen?
Zeuge Günther Kramer:
Die bekam ich von Herrn Hartjenstein, dem Sturmbannführer.
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Von Hartjenstein.
Zeuge Günther Kramer:
Hartjenstein.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Dem Kommandeur des Wachbataillons.
Vorsitzender Richter:
Und woher hatte der die Kenntnis?
Zeuge Günther Kramer:
Nehme ich an, vom Lager.
Vorsitzender Richter:
Sie nehmen an, vom Lager.
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Vorsitzender Richter:
Aber Sie wissen nicht, von wem?
Zeuge Günther Kramer:
Von wem, weiß ich nicht, nein.
Vorsitzender Richter:
Ja, sie bekamen den Befehl von Hartjenstein, haben dann die Aufstellung der Großen Postenkette gemeldet, wie Sie eben sagen.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Und was geschah dann?
Zeuge Günther Kramer:
Dann bin ich beiseite gegangen, denn meine Aufgabe war damit ja erfüllt.
Vorsitzender Richter:
Und wie standen denn die Leute da, wenn ein Transport kam? Wie war die Postenkette aufgestellt? Im Umkreis von 100 Metern oder 200 Metern oder?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, sie war wohl weiter weg, so einige hundert Meter.
Vorsitzender Richter:
Einige hundert Meter.
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Ja, ja, ja.
Vorsitzender Richter:
Und wie viele Leute wurden da aufgestellt? [Pause] War das eine Kompanie, oder war das weniger oder mehr?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, eine Kompaniestärke ist es wohl
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Eine Kompaniestärke.
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Die sich also darum [unverständlich]
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Auseinanderzog.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ja, ja.
Vorsitzender Richter:
Wie groß war denn der Abstand? Hatten die Leute bestimmte Instruktionen, oder wie war die ganze Geschichte? Sie hatten doch auch Unterführer, und die mußten Sie ja doch auch einweisen, wo sie zu stehen hatten und welche Strecken sie - ja, bitte schön, gehen Sie nur dorthin.
Zeuge Günther Kramer:
Ja. [Pause]
Vorsitzender Richter:
Also die Rampe ist links dieser braune Strich.
Sprecher (nicht identifiziert):
[unverständlich]
Vorsitzender Richter:
Ja, bis Ende Oktober. Wissen Sie noch, wann diese Rampe da überhaupt in Betrieb genommen worden ist?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, das weiß ich nicht mehr. Ich entsinne mich auf etwas anderes, Herr Vorsitzender. Mir ist es so, als wenn hier vorne das - aber ich kann mich doch nicht
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, das war also noch vor dem Lager Birkenau. Damals war diese Rampe noch nicht ausgebaut.
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Da können Sie schon recht haben.
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Vorsitzender Richter:
Ja. Nun können Sie es also auf dieser Karte nicht zeigen, weil das nicht mehr drauf ist. Ich will nur wissen, in welchem Umfang und in welcher Stärke, in welchen Abständen diese Posten aufgestellt worden sind.
Zeuge Günther Kramer:
Mir ist in Erinnerung, als wäre die Bahn hier vorgelagert gewesen.
Vorsitzender Richter:
Ja, das ist richtig.
Zeuge Günther Kramer:
Und da mußte die Postenkette, die sonst hier stand, um diesen Rayon vergrößert werden. Und das war etwa genau in den Abständen wie sonst auch, nur eben so groß, daß sie vielleicht von dem eigentlichen Transport doch um etliche hundert Meter entfernt war, daß sie nur gesichert war, daß keiner rausgehen konnte oder so. Also wie weit nun genau entfernt, Herr Vorsitzender, das vermag ich nicht mehr genau anzugeben.
Vorsitzender Richter:
Na ja, das brauchen Sie auch nicht. Ich will nur ein ungefähres Bild haben davon. Wie groß war der Abstand zwischen den einzelnen Posten? War der 100 Meter, zehn Meter, 50 Meter? Oder war es Rufweite oder Sichtweite, oder wie war das?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, es war ungefähr Rufweite.
Vorsitzender Richter:
Ungefähr Rufweite.
Zeuge Günther Kramer:
Das darf ich wohl sagen.
Vorsitzender Richter:
Ja. Nun, was hatten die Leute für eine Anweisung, die da diesen Transport abriegeln mußten?
Zeuge Günther Kramer:
Die gleiche wie ich vorhin schon sagte. Wenn jemand fliehen sollte oder wollte, muß er angerufen werden, genauso nach soldatischen Grundsätzen.
Vorsitzender Richter:
Nun haben Sie ja auch gesehen dann, wenn Sie dabei waren, was auf der Rampe und bei dem Ausladen vor sich ging. Haben Sie auch gesehen, daß die Leute dort sortiert worden sind, die ankommenden Menschen?
Zeuge Günther Kramer:
Das habe ich nicht gesehen.
Vorsitzender Richter:
Nun, was geschah denn mit den Leuten, die da angekommen sind?
Zeuge Günther Kramer:
Sie [kamen] zum Arbeitseinsatz, also es kommt drauf an, was für Leute es waren. Es waren Kriegsgefangene, es waren Russen, es waren auch andere, es waren Juden. Es waren auch, wie ich gesehen habe - man konnte es ja von weitem nur sehen -, Frauen und auch Kinder.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Und die wurden dann - wir konnten es von weitem sehen - getrennt. Ich nehme an, daß sie nun in verschiedene Lager kamen, eins mit Frauen, eins mit Männern und so, und auch in die Lager, wo die Arbeitskräfte nachher daraus sich rekrutierten. Und wir standen ja die Große Postenkette. Vor dem waren ja noch Männer vom KZ, die davorstanden, auch ihre eigene Postenkette hatten, die mit uns nichts zu tun hatten. Also es waren - ich weiß nicht mehr, wie sie hießen...
Vorsitzender Richter:
Blockführer?
Zeuge Günther Kramer:
So was, ja. Blockführer oder - ich kann die einzelnen Namen nicht mehr...
Vorsitzender Richter:
Stubenälteste oder
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Ja, so, die haben noch eine Postenkette [unverständlich]
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Stubenälteste waren ja Häftlinge, aber Blockführer, ich glaube, das war die unterste Tätigkeit. Oder war da noch - nein, ich glaube schon. Blockführer müssen es gewesen sein. Ja, und ihre Vorgesetzten, ja?
Zeuge Günther Kramer:
Wie bitte?
Vorsitzender Richter:
Und die Vorgesetzten dieser Blockführer, ja?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ja, also alles, was mit dem Lager zu tun hatte. Ich kenne die einzelnen Dienstgrade auch nicht.
Vorsitzender Richter:
Wissen Sie, ob Ärzte dabei waren?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, das weiß ich. Ein Arzt ist immer dabeigewesen, denn es konnte ja jemand krank sein oder so. Da wurde immer ein Arzt dazugezogen.
Vorsitzender Richter:
Ja. Und wenn einer krank war, was geschah mit dem?
Zeuge Günther Kramer:
Also das weiß ich nicht.
Vorsitzender Richter:
Das wissen Sie nicht?
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Haben Sie gesehen
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Ich habe natürlich durch den [+ Prozeß] - ich habe den Prozeß verfolgt - so viel Trauriges und Elendes gehört und gelesen.
Vorsitzender Richter:
Nun, sagen Sie, kennen Sie auch von den Ärzten welche mit Namen, die dabei waren?
Zeuge Günther Kramer:
Mit einem Arzt war ich befreundet. Ich glaube, er ist auch irgendwie hingerichtet worden. Er hieß Doktor Werner, er stammt sicher aus Marburg, aber ich weiß den Namen nicht mehr. Es war ein Untersturmführer.
Vorsitzender Richter:
Rohde?
Zeuge Günther Kramer:
Rohde, jawohl. Rohde, ja. [...]
Vorsitzender Richter:
Kannten Sie den Doktor Lucas?
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Nein. Kannten Sie Doktor Frank, den Zahnarzt?
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Vorsitzender Richter:
Den Doktor Schatz, den Zahnarzt?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, ein Zahnarzt hieß anders. [Pause] Ein Zahnarzt
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Kannten Sie den Apotheker Capesius?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, nein.
Vorsitzender Richter:
Nein?
Zeuge Günther Kramer:
Aber der Zahnarzt hieß anders, Herr...
Vorsitzender Richter:
Ja. Nun ja, also wenn Sie ihn nicht kannten - uns interessieren nur die Ärzte, die hier bei uns angeklagt sind, im Augenblick. Und die kannten Sie also persönlich nicht und wissen infolgedessen auch nicht, ob die bei diesen Selektionen, wie wir es nennen, bei diesen Aussonderungen der Leute, beteiligt waren oder nicht. Ja, daß die Leute teilweise sofort ins Gas gefahren worden sind, das haben Sie nicht gesehen?
Zeuge Günther Kramer:
Aber gehört nachher.
Vorsitzender Richter:
Gehört nachher. Ja. Wissen Sie sonst noch etwas über die Tätigkeit im Lager, insbesondere vielleicht noch etwas über die Politische Abteilung?
Zeuge Günther Kramer:
Ich weiß nur, daß eine solche bestand. Das war ein...
Vorsitzender Richter:
Herr Grabner.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ja, Basler.
Vorsitzender Richter:
Grabner.
Zeuge Günther Kramer:
Grabner. Grabner, jawohl. Grabner, Grabner, ja, den kannte ich.
Vorsitzender Richter:
Ja?
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Den kannte ich. Aber
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Aber was die Leute dort machten?
Zeuge Günther Kramer:
Das weiß ich nicht. Das war irgendeine Sache, die mich gar nichts anging. Die hatten ja auch einen besonderen Stolz, die haben mit uns ja auch gar nicht so recht gesprochen. Sie waren ja doch die Hauptpersonen im Lager. Wir waren ja nur die Wachmänner.
Vorsitzender Richter:
Die Hilfskräfte, ja.
Zeuge Günther Kramer:
Die Hilfskräfte.
Vorsitzender Richter:
Nun sagen Sie mal, wie lange waren Sie denn da auf dieser Kur, von der Sie vorhin gesprochen haben, oder dieser Erholung?
Zeuge Günther Kramer:
Ich war vier Wochen oder fünf Wochen etwa krank. Und dann wurde ich aufgrund des ärztlichen Gutachtens - ich war ohnehin nicht kriegsverwendungsfähig, meine Füße sind kaputt. Und deswegen war ich nicht kv. Aber ich habe mich, wie gesagt, nachher wegbeworben und bin dann vier Wochen nach Sellin auf Rügen gekommen.
Vorsitzender Richter:
Ja. Vier Wochen krank [...] und dann vier Wochen noch zur Erholung?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ich glaube, ich war etwas länger als vier Wochen krank.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
War etwas länger krank und war vier Wochen dann auf Sellin auf Rügen in dem Erholungsheim.
Vorsitzender Richter:
Ja.
Zeuge Günther Kramer:
Und dann kam ich zurück, und es dauerte auch nicht mehr lange, dann war meine
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Sind sie weggekommen.
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Vorsitzender Richter:
Ja, ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen. Hat das Gericht noch Fragen? Nein? Herr Staatsanwalt.
Staatsanwalt Kügler:
Herr Zeuge, haben Sie beobachtet, daß die Leute nach den Ankünften auf der Rampe mit Lastkraftwagen fortgefahren worden sind?
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Die sind mit Lastkraftwagen weggefahren worden. Das konnte ich sehen. Denn von der Bahn aus in die Lager zu Fuß zu gehen war zu weit und war durch den Transport - denn sie kamen ja doch, wie ich nachher hörte, von weit her - nicht verantwortungswürdig, daß man sie zu Fuß gehen lassen könnte.
Staatsanwalt Kügler:
Nun würde mich folgendes mal interessieren: Was haben Sie denn gedacht, als Sie dort Kinder sahen? Haben Sie gedacht, die kämen dort zur Arbeit, oder haben Sie sich mal Gedanken darüber gemacht, wo die untergebracht werden im Lager oder was?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, die Gedanken habe ich mir gemacht und habe auch danach gefragt. Denn wenn man etwas sieht, dann soll man es zur Kenntnis nehmen. Und ich bin auch der Sache nachgegangen und fragte auch Hartjenstein. Dann sagte er mir, dazu sind ja extra Baracken gebaut worden, und dort werden sie sein. Er hat mir das versucht analog...
Vorsitzender Richter:
Klarzumachen.
Zeuge Günther Kramer:
Klarzumachen. Man hätte aus Wolhynien Leute umgesiedelt. Das wäre wie ein Umsiedlungslager etwa, ja, aus der Ukraine, aus Wolhynien und überall, auch mit gesamten Familien. Und so etwa wäre das hier auch. Und die werden dann hier sondiert, und dann werden sie nachher wieder weiter gesandt. Und es traf ja auch zu, daß viele Transporte auch wieder abgegangen sind, so daß ich dann glaubte, es wäre richtig.
Staatsanwalt Kügler:
Wie lange waren Sie etwa in Auschwitz, als Sie davon erfuhren, daß dort vergast wurde? [...]
Zeuge Günther Kramer:
Einige Monate, also ich kann es nicht genau sagen. Es dauerte wohl einige Monate. In den ersten Monaten.
Staatsanwalt Kügler:
Danke schön. Keine Fragen.
Vorsitzender Richter:
Herr Zeuge, ich hätte noch eine Frage. Es liegt mir hier vor - schreiben Sie ins Protokoll, bitte: Vorhalt aus der Mappe 2c, Kommandanturbefehle, Seite 94. Hier ist ein Befehl des Standortältesten, Auschwitz, vom 19. Januar 1944, also zu einer Zeit, wo Sie nicht mehr dort waren, aber immerhin unmittelbar nach Ihrem Weggang. Und da stand: "Standortbefehl. 1.) Belobigung. Der SS-Unterscharführer Johann Ratzka, 3. Kompanie, hat am 10.1.44 durch besondere Aufmerksamkeit und entschlossenes Handeln die Flucht von zwei Häftlingen verhindert. Ich spreche ihm für sein umsichtiges Verhalten meine besondere Anerkennung aus. Ratzka erhält als Belohnung fünf Tage Sonderurlaub. Ich spreche dem SS-Schützen Paul Korhamer, 5. Kompanie, meine besondere Anerkennung aus, weil er am 4.1.44 durch umsichtiges Verhalten die Flucht eines Häftlings in Jaworzno verhindert hat. Korhamer erhält als Belohnung fünf Tage Sonderurlaub."[2]
Wodurch diese Fluchten verhindert worden sind, weiß ich nicht. Etwa durch Erschießen auf der Flucht oder durch Einfangen, das steht nicht da drin, das weiß ich nicht. Aber Sie sehen doch, daß die Leute Belobigungen bekommen haben und Sonderurlaub bekommen haben, wenigstens am 19. Januar 1944 wegen eines Verhaltens am 10. Januar und am 4. Januar 44, also unmittelbar nach Ihrem Weggang, wenn sie Fluchten verhindert haben.
Vorhin haben Sie gesagt, Ihnen sei nichts davon bekannt. Wollen Sie dazu sich noch äußern, wieso das kommt? Oder haben Sie Fälle, wo Leute belohnt worden sind, weil sie zwar nicht die Häftlinge erschossen haben, die da fliehen wollten, sondern weil sie sie eingefangen haben?
Zeuge Günther Kramer:
Das nehme ich an, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender Richter:
Ja, haben Sie denn so etwas in Erinnerung?
Zeuge Günther Kramer:
Nein. Wirklich, habe ich nicht in Erinnerung im Augenblick, nein.
Vorsitzender Richter:
Na, wie soll denn nun ein Soldat, der auf so einem Wachturm obendrauf steht, wie soll denn der einen Häftling einfangen, der da unten durch die Drähte sich durch
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Ja, das Einfangen wird nicht möglich sein. Aber er kann ihn trotzdem doch wohl hindern, [indem] er seinen Warnschuß abgibt. Denn ich war ja auch in der Gefangenschaft, und ich habe doch gesehen, wie Kameraden dann ausbüxen wollten und aufpaßten, ob der Wachposten oben schläft. Und wenn er schläft, dann ist doch vorgekommen, daß auch aus dem Kriegsgefangenenlager ein Soldat die Flucht ergriffen hat und auch durchgekommen ist. Und so kann ich mir vorstellen, daß auch dann, wenn es sich hier auch um Gefangene handelt, [er durchgeht,] und er merkt, daß der Posten da ist, und der macht "bumm" oder ruft ihn an, daß er [+ denkt]: "Ah ja, da ist jemand", und seine Flucht verhindert wird.
Vorsitzender Richter:
Herr Staatsanwalt, Sie haben keine Frage mehr? Herr Rechtsanwalt Ormond.
Nebenklagevertreter Ormond:
Herr Zeuge, ist Ihnen die hohe Zahl der "Erschießungen auf der Flucht" durch die Angehörigen der Wachkette nicht aufgefallen?
Zeuge Günther Kramer:
Ich entsinne mich nicht, daß uns die Zahl durchgegeben worden ist. Es ist ja nicht zum Gegenstand der Belehrung gemacht worden: Soundso viele sind erschossen worden. Daran entsinne ich mich nicht.
Nebenklagevertreter Ormond:
Herr Zeuge, entsinnen Sie sich nicht daran, daß an das SS- und Polizeigericht, an das zuständige, laufend Listen über Erschossene, "auf der Flucht", und Listen über die Schützen, die die Erschießungen durchgeführt haben, gegangen sind?
Zeuge Günther Kramer:
Von mir ist eine solche Liste nie ausgestellt worden, und auch vom Wachbataillon ist es mir nicht bekannt.
Nebenklagevertreter Ormond:
Herr Zeuge, Sie haben es vorhin erzählt, Sie waren doch offensichtlich beim Stab des Sturmbanns, nicht wahr?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, entschuldigen Sie, es gab keinen Stab in dem Sinne. Es war nur der Sturmbannführer als Kommandeur des Wachbataillons. Und dann waren zwei Schreiber, die die Stärkemeldung machen mußten. Es ist nicht wie eine Truppe, weil alles aufs Minimum begrenzt war. Der Stab wurde ganz klein gehalten. Und wir hatten ja, wie schon erwähnt, nur die militärische Ausbildung. Und da braucht man keinen großen Stab.
Vorsitzender Richter:
Na, es muß doch jemand dasein, der für Verpflegung sorgt. Es muß jemand dasein, der für die Entlohnung, die Besoldung sorgt, [...] der für die Waffen sorgt, für die Geräte und so weiter und so weiter. Da muß doch jemand dasein.
Zeuge Günther Kramer:
Das ging nicht vom Bataillon aus, sondern das war in jeder Kompanie ein Furier, und die Waffen waren immer gleichmäßig. Es wurde ja lediglich nur die Munition, wenn wir zum Schießstand rausgingen, ausgegeben, da war ein Schießunteroffizier. Ansonsten gab es
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja, und die Posten, die geknallt haben und die Munition verbraucht haben?
Zeuge Günther Kramer:
Die gingen zu einer Kompanie. Dann bekommen sie nach [unverständlich]
Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Ja. Und von wo aus forderten die den Nachschub an?
Zeuge Günther Kramer:
Den kriegten sie vom - [Pause] ja, die Meldung, glaube ich, ging vom Sturmbann an die Kommandantur.
Vorsitzender Richter:
Also mußte doch bei dem Sturmbann jemand sein, der das machte, nicht?
Also das war der Nachschub. Dann mußte die ärztliche Betreuung sichergestellt sein. Es mußte die Verpflegung sichergestellt sein. Es mußten die Waffen, die Geräte und alles sichergestellt sein. Da muß doch der Sturmbannführer darüber wachen letztlich. Wenn er auch seine Leute dazu hat, die das machen. Aber er ist doch verantwortlich dafür.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Er muß auch die Anforderungen [+ stellen]. Es wird Benzin gebraucht, es wird für Fahrzeuge gebraucht. Die ärztliche Überwachung, die Einweisung in Krankenhäuser, die Abfertigung von Papieren und so weiter - das muß doch alles gemacht werden. Na ja. Herr Rechtsanwalt Ormond, haben Sie weitere Fragen?
Nebenklagevertreter Ormond:
Ich wollte Ihnen vorhalten, Herr Zeuge, es hat doch Sturmbannbefehle gegeben. Wer hat die denn herausgegeben, wer hat die denn ausgearbeitet?
Zeuge Günther Kramer:
Der Sturmbannführer, der Hartjenstein.
Vorsitzender Richter:
Ganz allein?
Zeuge Günther Kramer:
Ja. Aber Sie waren doch dem Kommandeur des Sturmbanns zur Unterstützung zugeteilt?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, in der Ausbildung der militärischen Aufgaben. Ich habe mit der eigentlichen Führung nichts zu tun gehabt, lediglich die Ausbildung, weil es in zwei Teile ging.
Ich lag damals in Birkenau, und ich glaube, die 4., 5., 6. und 7. Kompanie lag in Birkenau. Und drei Kompanien lagen im Hauptlager. Und Herr Hartjenstein saß in dem Hauptlager. Und damit oben jemand war, bekam ich den Auftrag, für Birkenau zuständig zu sein in militärischer Richtung. Und da waren auch die soldatischen Ausbildungen, weil wir da einen großen Kasernenhof hatten, und auch draußen im Gelände. Das war meine vorwiegende Aufgabe.
Nebenklagevertreter Ormond:
Wer hat denn die Untersuchungen geführt, Herr Zeuge, wenn geklagt wurde über häufige Diebstähle der Angehörigen des Sturmbanns? Diebstähle am Eigentum der Häftlinge zum Beispiel. Diebstähle auch sonst, die ausgeführt worden sind. Korruptionsfälle, Handel mit Häftlingen, Benehmen außerhalb des Lagers, Benehmen den SS-Aufseherinnen gegenüber et cetera. Wer hat denn das durchgeführt, wer hat sich denn darum gekümmert? Da muß doch beim Sturmbann irgend jemand gewesen sein, der den Dingen nachgegangen ist.
Zeuge Günther Kramer:
Die von Ihnen erhobenen Anklagen sind mir erstmalig jetzt zu Ohren gekommen. Ist mir nicht bekannt gewesen.
Nebenklagevertreter Ormond:
Na, also dann muß ich Ihnen mal aus einem Sturmbannbefehl aus Ihrer Zeit, vom 3. April 43, etwas vorhalten, Herr Zeuge. Da haben Sie unter dem Titelbegriff "Heiligkeit des Eigentums" erklärt, wiederholte Vorkommnisse hätten gezeigt, daß zuviel gestohlen würde. Stehlen, Besorgen, "Organisieren" seien an der Tagesordnung. Alles mögliche käme weg, sogar der Vorhang im Kameradschaftsheim sei gestohlen worden. Dieses Verhalten falle auf die einzelnen Männer des Sturmbanns zurück, aber auch auf die Allgemeinheit. Und da steht dann drin: "Ein alter soldatischer Grundsatz ist, daß die üblen Elemente einer Kompanie von den Anständigen erzogen werden", und es sei Pflicht, dagegen vorzugehen et cetera. Das sind doch Dinge, die Ihnen in Erinnerung geblieben sein müssen.
Zeuge Günther Kramer:
Entschuldigen Sie, ja. Jetzt, wo Sie das sagen - ich wollte nicht lügen. Glauben Sie mir. Aber jetzt entsinne ich mich, jawohl. Es ist mal so was vorgekommen, wo das nachher ausdrücklich betont wurde, man soll die soldatischen Grundzüge nicht außer acht lassen.
Nebenklagevertreter Ormond:
Dann zum Beispiel Belehrungen über Geheimhaltung. Ihre Leute haben doch einiges zu sehen bekommen, was das Licht der Öffentlichkeit gescheut hat, nicht?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, das ist ja grundsätzlich so, daß beim Militär irgendwie doch immer darauf hingewiesen wird
Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:
Na, das war nun nicht so sehr eine militärische Sache, wenn Kinder und Frauen getötet worden sind und vergast worden sind, sondern das war ja doch mehr, na, sagen wir mal, ein Staatsgeheimnis, nicht? Wer hat die Leute denn darüber belehrt? Und wer ist eingeschritten, wenn einer sich nicht daran gehalten hat? [Pause] Wenn also geschwätzt worden ist darüber, wenn Trunkenheitsexzesse - die kamen ja doch reichlich oft vor - vorgekommen sind? [Pause] Sie haben doch Ihren Leuten sehr häufig Sonderrationen an Schnaps zugeteilt.
Zeuge Günther Kramer:
Das sagte ich vorhin schon, Herr
Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:
Ja. Infolgedessen ist sehr viel getrunken worden. Und infolgedessen ist dann auch in der Trunkenheit alles mögliche geredet worden. Das ergibt sich aus Ihren Sturmbannbefehlen.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ich meine, wenn getrunken wird, und die Männer sind in ihren Quartieren und sie benehmen sich nicht anständig, dann mußte ich natürlich darauf hinweisen, daß sie sich anständig zu benehmen hätten. Und das war wohl der Grund meiner Ausführungen.
Nebenklagevertreter Ormond:
Haben Sie denn kein bestimmtes Sachgebiet gehabt, das Sie zu bearbeiten hatten?
Zeuge Günther Kramer:
Nein. Nur die militärische Ausbildung meiner Soldaten.
Nebenklagevertreter Ormond:
Sehen Sie mal, da sind zum Beispiel Stellen drin in so einem Befehl: "Benehmen gegenüber Aufseherinnen", insbesondere, wo die Angehörigen der Hundestaffel sich schlecht benommen haben sollen den Aufseherinnen gegenüber. Dann, daß das Schutzhaftlager von Kindern von SS-Angehörigen verbotenerweise betreten worden sei. Und Ihre Leute sollten darauf hinwirken, daß das nicht geschah. Erinnern Sie sich?
Zeuge Günther Kramer:
Erinnere mich nicht mehr. Ich meine, das kommt natürlich vor in einer Einheit, daß jemand irgendwie mal etwas tut, was nicht den soldatischen Grundsätzen entspricht. Und darum sind ja die Hinweise. Und wenn der Kompanieführer einer Kompanie mir sagt: Ja, der Schütze Sowieso hat sich auf dem Posten Soundso das und das zuschulden kommen lassen, dann habe ich das natürlich auch moniert und auch versucht, ihn da in saubere Bahnen zu lenken.
Vorsitzender Richter:
Ja, aber es sind doch auch Leute bestraft worden. Ohne solche Bestrafungen geht es ja doch gar nicht. Wer hat denn das gemacht? Wer war denn der Vorgesetzte? Außerdem hatten Sie doch in den Kompanien bestimmt Strafbücher. Und die Strafbücher, die mußten doch geführt und die mußten von dem Wachsturmbannführer auch kontrolliert werden. Und die mußten doch regelmäßig eingereicht werden und alle diese Dinge. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das bei Ihnen anders war wie bei dem Heer.
Zeuge Günther Kramer:
Die Strafbefugnisse hatte nur der Kommandeur des Wachbataillons.
Vorsitzender Richter:
Und der Kompaniechef?
Zeuge Günther Kramer:
Der Kompaniechef? Nein, der meldet das nur.
Vorsitzender Richter:
Der hat überhaupt keine Strafbefugnis gehabt?
Zeuge Günther Kramer:
Ich weiß jetzt nicht genau.
Vorsitzender Richter:
Ja, und wenn er es meldete, wer sprach denn nun dann die Strafen aus, und wer hat denn den Tenor geliefert? Wer hat es eingetragen ins Strafbuch, und was weiß ich, was alles dazu gehört? Sehen Sie mal, Sie haben hier - wie der Herr Rechtsanwalt Ormond mit Recht gesagt hat - fast täglich Sturmbannbefehle herausgegeben: 6. April, 7. April, 3. April. Fast täglich kommt ein Sturmbannbefehl heraus - der abgezeichnet ist von Hartjenstein, das ist richtig. Später kommen auch noch andere, da kommt noch ein Herr Kramer dazu.
Zeuge Günther Kramer:
Das...
Vorsitzender Richter:
Bitte?
Zeuge Günther Kramer:
Das bin ich.
Nebenklagevertreter Ormond:
Das ist er ja selber.
Vorsitzender Richter:
Ach, das sind ja Sie selbst, nicht?
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Das bin ich. Bin ich, ja. Bin ich, ja.
Vorsitzender Richter:
Ja freilich, natürlich. Sehen Sie mal, Sie geben ja selbst solche Sturmbannbefehle heraus. Hier zum Beispiel, am 8. April 43. Das muß doch ein ganz normaler Dienstbetrieb dort gewesen sein. Reparaturbedürftige Radios, Erstellung von Personalunterlagen, Ablösung der Außenkommandos, Führer vom Dienst in Birkenau, und was dann alles noch dazukommt. Also, Herr Rechtsanwalt, wollen Sie weiterfragen?
Nebenklagevertreter Ormond:
Ja. Herr Zeuge, Sie haben vorhin erklärt, Sie hätten sich ablösen lassen von dort, weil Sie sich nicht geeignet hätten zum Gefangenenbewacher. War das wirklich der einzige Grund, oder lag der Grund auch in den Verhältnissen und Zuständen im Konzentrationslager?
Zeuge Günther Kramer:
Das war wohl vorwiegend der einzige Grund. Die Zustände im Konzentrationslager, Herr Rechtsanwalt - authentisch wußte ich ja nichts. Man hat ja nur dies und das Traurige gehört. [unverständlich]
Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:
Na, aber wenn Sie die Postenkette gestellt haben, die Große, und wenn Sie gemeldet haben auf der Rampe, dem Schutzhaftlagerführer, da sahen Sie doch, was vor sich ging, nicht?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, man ahnte das doch, nicht? Man
Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:
Na, ahnen, hören Sie
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Ja, ja. Ja, daß Unrecht getan wurde - selbstverständlich, nicht wahr. Ich war ja seelisch vollkommen fertig.
Nebenklagevertreter Ormond:
Ja, hat das nun eine Rolle gespielt bei der Wegversetzung oder nicht?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ich hatte jetzt zwar ja gesagt, aber damals wußte ich es noch gar nicht so genau, wie ich das alles heute weiß.
Nebenklagevertreter Ormond:
Meinen Sie?
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Nebenklagevertreter Ormond:
Sagen Sie, haben Sie diese Verletzung - oder was das ist - an den Füßen schon damals gehabt?
Zeuge Günther Kramer:
Schon damals gehabt. Ich trug damals schon immer mit Zippverschluß Stiefel [unverständlich]
Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:
Deshalb waren Sie nicht kv.
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Nebenklagevertreter Ormond:
Sie sind aber dann trotzdem zur 22. SS-Kavalleriedivision versetzt worden?
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Nebenklagevertreter Ormond:
Obwohl Sie nicht kv waren?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ja.
Nebenklagevertreter Ormond:
Gut, das genügt mir. Danke.
Vorsitzender Richter:
Herr Zeuge, hier sehe ich noch etwas in einem Sturmbannbefehl vom 8. April 1943. Da steht drin: "Erstellung von Personalunterlagen bei Einreichung von Tatberichten an das SS- und Polizeigericht." Da ist der jeweilige Tauglichkeitsgrad eines Beschuldigten anzugeben: "Muß künftig bei der Erstellung von Personal oder zwecks Einreichung eines Tatberichts auf dem Personalbogen des Beschuldigten der Tauglichkeitsgrad und das Datum der Untersuchung vermerkt werden. Dies gilt nicht bei der Erstellung von Personalunterlagen bei Erschießung von Häftlingen auf der Flucht, wo die Truppenunterlagen in zweifacher Ausfertigung angefordert werden, zum Unterschied bei Strafsachen, wo sie dreifach mit Lichtbild und Lebenslauf erforderlich sind."
Wenn Erschießungen von Häftlingen "auf der Flucht" vor sich gegangen sind, also vorkamen, mußten denn da solche Unterlagen jedesmal eingereicht werden, von jedem Soldaten, von jedem SS-Mann, der diese Erschießung vorgenommen hat, mit all dem, was dazugehört: zweifache Ausfertigung und so weiter, Truppenunterlagen, Personenunterlagen?
Zeuge Günther Kramer:
Herr Vorsitzender, ich will nicht lügen, aber ich weiß das wirklich nicht.
Vorsitzender Richter:
Ja?
Zeuge Günther Kramer:
[Pause] Oftmals [wurde uns] ja für diese Sturmbannbefehle von der Kommandantur vorgelegt: Das und das muß mit hinein. Also ich nehme an, daß das ja vielleicht dann nicht im einzelnen...
Vorsitzender Richter:
Bitte?
Sprecher (nicht identifiziert):
[unverständlich] routinemäßig mit reingenommen [unverständlich]
Vorsitzender Richter:
Sie haben keine Fragen mehr? Nein. Von seiten der Verteidigung? Herr Rechtsanwalt Schallock.
Verteidiger Schallock:
Herr Zeuge, hat Ihre Einheit auch die Häftlingsbegleitkommandos gestellt, das heißt diejenigen Männer, die die Häftlinge zur Arbeit begleitet haben und bei der Arbeit beaufsichtigt haben?
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Verteidiger Schallock:
Die hat Ihre Einheit auch gestellt?
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Verteidiger Schallock:
Wer forderte die Begleitkommandos an?
Zeuge Günther Kramer:
[Pause] Ja das muß das Lager gemacht haben.
Verteidiger Schallock:
Sie meinen, der Schutzhaftlagerführer oder der Arbeitsdienst? Oder wer nun eigentlich? Ich meine, das Lager ist eine zu allgemeine Bezeichnung.
Zeuge Günther Kramer:
Wir konnten das ja nur von einer zentralen Stelle bekommen, Herr Rechtsanwalt.
Verteidiger Schallock:
Ja, das ist ja richtig. Natürlich. Also Sie wurden angefordert, genau wissen Sie offenbar nicht, wer Sie angefordert hat.
Zeuge Günther Kramer:
Nein.
Verteidiger Schallock:
Bei wem wurden Sie angefordert?
Zeuge Günther Kramer:
Beim Sturmbann.
Verteidiger Schallock:
Beim Sturmbann selbst?
Zeuge Günther Kramer:
Beim Sturmbann. Der Sturmbann, so entsinne ich mich, bekam da ein Wachkommando, da ein Kommando zu stellen, da ein Kommando zu stellen. Und dann wurde ja
Verteidiger Schallock [unterbricht]:
Und dann gaben Sie das an die einzelnen Kompanien weiter?
Zeuge Günther Kramer:
Ja, welche Kompanie keinen Wachdienst, also keinen Postendienst hatte
Verteidiger Schallock [unterbricht]:
Wer beaufsichtigte die Begleitkommandos?
Zeuge Günther Kramer:
[Pause] Da bin ich überfragt.
Verteidiger Schallock:
Wurden die von der Kompanie beaufsichtigt oder vom Sturmbann?
Zeuge Günther Kramer [unterbricht]:
Nein, nein, nein. Nein.
Verteidiger Schallock:
Oder hat sie überhaupt keiner beaufsichtigt?
Zeuge Günther Kramer:
Nein, in dem Augenblick wurden sie abgestellt, und ich glaube, es gab doch wohl die Einrichtung eines Kommandoführers innerhalb des Schutzhaftlagers. Und ein Kommandoführer, der ging mit den Häftlingen raus zur Arbeit. Und dann wurden eben, soundso groß wie die Abteilung war, entsprechend Wachmannschaften angefordert.
Verteidiger Schallock:
Also Ihre Männer unterstanden nach Ihrer Ansicht dem Kommandoführer, der aus dem Schutzhaftlager stammte?
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Verteidiger Schallock:
Der Kommandoführer war ja Schutzhaftlager.
Zeuge Günther Kramer:
Ja, ja.
Verteidiger Schallock:
Aber das Begleitpersonal waren Ihre Männer?
Zeuge Günther Kramer:
Jawohl.
Vorsitzender Richter:
Herr Rechtsanwalt Doktor Müller.
Verteidiger Müller:
Wenn Sie bitte noch einmal zur Karte sehen wollen, Herr Zeuge. Zwischen BI und BII auf dieser Karte hier, rechts neben Ihnen, ist eine Gleisanlage eingezeichnet. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war diese Gleisanlage, zwischen BI und BII diese große, während Ihrer Zeit noch nicht vorhanden?
Vorsitzender Richter:
Hat er bereits gesagt, ja.
Verteidiger Müller:
Das ist Ihre feste Erinnerung, daß diese noch nicht vorhanden war?
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Verteidiger Müller:
Danke schön.
Vorsitzender Richter:
Von seiten der Verteidigung sind keine Fragen mehr zu stellen? Doch. Herr Rechtsanwalt Naumann.
Verteidiger Naumann:
Herr Zeuge, ist Ihnen von anderen SS-Führern aus Auschwitz bekannt, daß Sie auch mit der etwa gleichen Motivierung wie Sie, weil sie keine Gefangenenaufseher sein wollten, wegwollten?
Zeuge Günther Kramer:
Ich glaube ja.
Verteidiger Naumann:
Ist Ihnen das bekannt?
Zeuge Günther Kramer:
Ja.
Verteidiger Naumann:
Ist Ihnen bekannt, ob es einem dieser SS-Führer, die nicht gleichartige gute Beziehungen zu hohen militärischen Führern hatten, gelungen ist, wegzukommen?
Zeuge Günther Kramer:
Ich glaube nein.
Verteidiger Naumann:
Danke schön. [...]
Vorsitzender Richter:
Haben die Angeklagten noch Erklärungen abzugeben oder Fragen zu stellen? Nein. Sind zur Beeidigung des Zeugen Anträge zu stellen?
Staatsanwalt Kügler:
Ich beantrage, den Zeugen gemäß 60, Ziffer 3[3] unbeeidigt zu lassen.
Vorsitzender Richter:
Unbeeidigt zu lassen. Nehmen Sie das ins Protokoll, bitte.
Nebenklagevertreter Raabe:
Wir schließen uns dem Antrag an. Der Zeuge hat hier dargelegt, daß er die Bewachungsmannschaften befehligt hat und daß er die Wachmannschaften bei den Arbeitskommandos befehligt hat. Infolgedessen ist kein Zweifel, daß ein Fall des 60, Ziffer 3 vorliegt.
Vorsitzender Richter:
Herr Rechtsanwalt, 60, Ziffer 3 kommt ja nur in Frage, wenn ein Verdacht besteht, daß der Zeuge sich an den Taten, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, beteiligt hat. Also Sie müßten dann doch schon sagen, inwieweit der Zeuge die hier unter Anklage stehenden Taten in irgendeiner Weise unterstützt hat.
Nebenklagevertreter Raabe:
Er hat die Tötung von Hunderttausenden von Häftlingen in den Gaskammern dadurch unterstützt, daß er beim Ausladen an der Rampe die Bewachung gestellt hat.
Verteidiger Müller:
Ich beantrage, den Zeugen zu vereidigen. Ich bin der Auffassung, die Voraussetzungen von § 60, Ziffer 3 sind nicht gegeben. Denn das, was eben von dem Herrn Nebenkläger gesagt wurde, führt ja im Ergebnis zu einer Kollektivhaftung des gesamten deutschen Volkes.
Nebenklagevertreter Raabe:
Ganz im Gegenteil, denn das ganze deutsche Volk stand zum Glück nicht in Auschwitz auf der Rampe.
Verteidiger Müller:
Aber das deutsche Volk wußte oder ahnte zumindest, was vor sich ging.
Vorsitzender Richter:
Meine Herren, ist sonst noch ein Antrag zu stellen bezüglich der Beeidigung? Nein?
Herr Zeuge, wollen Sie bitte mal Platz nehmen. Wir werden nachher beschließen, ob Sie beeidigt werden sollen. Vorläufig nehmen Sie bitte Platz. Und nun führen Sie den Zeugen
- Vgl. staatsanwaltschaftliche Vernehmung vom 14.03.1962 in Kiel, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 63, Bl. 11.768 f.
- Vgl. Standort- und Kommandanturbefehle, S. 394.
- StPO § 60, Abs. 3: "Von der Vereidigung ist abzusehen (...) 3. bei Personen, die der Tat, welche den Gegenstand der Untersuchung bildet, oder der Beteiligung an ihr oder der Begünstigung oder Hehlerei verdächtig oder deswegen bereits verurteilt sind.".