Zeuge Alfred Herrmann

146. Verhandlungstag 26.03.1965

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

146. Verhandlungstag, 26.3.1965

Vernehmung des Zeugen Alfred Herrmann

Vorsitzender Richter:

[+ Sind Sie damit einverstanden, daß ich Ihre Aussage auf] ein Tonband nehme zum Zwecke der Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?

Zeuge Alfred Herrmann:

Bitte.

Vorsitzender Richter:

Herr Zeuge, Sie waren Kriminalsekretär und SS-Hauptscharführer beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Kiew?

Zeuge Alfred Herrmann:

Jawohl.

Vorsitzender Richter:

Das stimmt. Wann war das?

Zeuge Alfred Herrmann:

Von 42 bis 44.

Vorsitzender Richter:

Sind damals noch Exekutionen an Gefangenen vorgenommen worden?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Ich muß Sie deshalb darauf hinweisen, daß Sie ein Recht haben, die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich selbst der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen müßten.

Herr Zeuge, wer hat denn diese Exekutionen angeordnet?

Zeuge Alfred Herrmann:

Das war der Kommandeur von uns, der Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD, Obersturmbannführer Ehrlinger.

Vorsitzender Richter:

Und gab es nun auch Leute, die diesen Befehl nicht befolgen wollten und die sich diesem Befehl entziehen wollten? [Pause] War es möglich, sich zu weigern, Gefangene zu erschießen?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich will mal von mir sprechen. Ich will nicht weit ausholen, bloß, ich war mal mit dabeigewesen. Und ich habe mich bei dieser Exekution dazumal – wir waren ja in ein Schießkommando eingeteilt gewesen –, beim Anfang habe ich mich, wie man sagt, gedrückt vor der Sache. Ich bin hinter die Lastwagen gegangen, als es losging, und habe hinten meine Notdurft verrichtet und habe so lange rumgemurkst, bis die Sache vorbei war. Ob es ein anderer noch getan hat, das weiß ich nicht.

Vorsitzender Richter:

Aber daß Sie sich offiziell geweigert hätten, den Befehl auszuführen – das haben Sie nicht getan?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich bin ja diesem Befehl im voraus schon entgegengeschritten, indem ich mich gedrückt habe. Wenn der Befehl gekommen wäre, es wäre passiert draußen, ich hätte dazu vielleicht gesagt: Ich kann das nicht, ich bin dazu nicht geboren, ich bin kein Henker.

Vorsitzender Richter:

Aber jedenfalls ist es Ihnen auf diese Art und Weise gelungen, um die Sache herumzukommen?

Zeuge Alfred Herrmann:

Es ist mir gelungen. Vielleicht hat es mancher auch mal versucht, vielleicht ist es ihm nicht gelungen. Aber mir ist es gelungen, um die Sache herumzukommen. Ich dachte, jetzt gehst du mal hin und bleibst so lange – die ganze Notdurft verrichtet, ein bißchen gemurkst dabei noch, die Sache in die Länge gedehnt, bis es vorbei war.

Vorsitzender Richter:

Und wissen Sie, ob andere Leute, die sich auf diese oder andere Weise davor drücken wollten oder die sogar offen sich geweigert haben, diesen Befehl durchzuführen, irgendwie bestraft worden sind?

Zeuge Alfred Herrmann:

Also daß sich einer offen geweigert hätte, ist mir nicht bekannt.

Vorsitzender Richter:

Ist Ihnen nicht bekannt.

Zeuge Alfred Herrmann:

Aber vielleicht haben auch andere, viele genauso gedacht, wie ich gedacht habe. Das weiß ich nicht.

Vorsitzender Richter:

Ist Ihnen ein Fall bekannt, wo jemand bestraft worden ist, weil er an diesen Erschießungen nicht teilgenommen hat?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ist mir nicht bekannt.

Vorsitzender Richter:

Noch eine Frage? Ja, bitte schön.

Richter Hotz:

Herr Herrmann, hat man denn gemerkt, daß Sie an dem Erschießen gar nicht teilgenommen haben?

Zeuge Alfred Herrmann:

Das ging alles so schnell vonstatten, da fiel das gar nicht auf.

Richter Hotz:

Es fiel nicht auf?

Zeuge Alfred Herrmann:

Nein. Und wenn es aufgefallen wäre, es kann mir ja keiner [unverständlich]

Richter Hotz:

Es ist nicht aufgefallen. Die Frage ist erledigt. Danke schön.

Vorsitzender Richter:

der Staatsanwaltschaft eine Frage?

Staatsanwalt Großmann:

Herr Zeuge, sind Sie einmal in dem Verfahren Ehrlinger[1] vernommen worden?

Zeuge Alfred Herrmann:

Jawohl.

Staatsanwalt Großmann:

Hat man Sie da auch gefragt zu dieser Frage der Befehlsverweigerung?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich weiß es nicht mehr genau. Das war schon 61, glaube ich, als der Termin war.

Staatsanwalt Großmann:

Mir liegt hier eine Notiz vor, wonach Sie seinerzeit darüber Ausführungen gemacht haben bei der Vernehmung, wie die Befehlsverweigerung seinerzeit aufgefaßt wurde von Ihnen oder auch von Ihren Kameraden.

Zeuge Alfred Herrmann:

Weiß nicht mehr.

Staatsanwalt Großmann:

Da heißt es unter anderem: »Was konnte uns auch schon passieren. Man konnte uns doch nicht bestrafen, wenn wir nicht auf wehrlose Menschen schießen können.«

Zeuge Alfred Herrmann:

Nein, jetzt fällt es mir langsam ein.

Staatsanwalt Großmann:

Aha.

Zeuge Alfred Herrmann:

Wir hatten ja damit gerechnet, [daß] was gekommen wäre. Wir nahmen erst mal das leichteste Mittel an, daß man uns nach Hause schickte.

Staatsanwalt Großmann:

Eben, ja.

Zeuge Alfred Herrmann:

Nämlich: Es war ja für uns vielleicht, nicht bloß für mich allein, auch für viele andere gedacht, [+ schwierig], wenn es geheißen hätte: »für den Einsatz ungeeignet«. Wir hätten natürlich in der Heimat furchtbare Rückschläge gehabt.

Staatsanwalt Großmann:

Bitte? Furchtbare?

Zeuge Alfred Herrmann:

Nicht »furchtbar«, das wollen wir nicht sagen, es ist zu hart – also Rückschläge gehabt. Wir wären nicht befördert worden und so weiter, wenn das Regime geblieben wäre. Und das zweite, wenn man uns eingesperrt hätte – sollte man uns meinetwegen einsperren. Aber an das dritte, was man vielleicht noch annehmen konnte, daran habe ich gar nicht gedacht: daß eventuell uns mit dem Tode gedroht worden wäre oder wir erschossen worden wären.

Staatsanwalt Großmann:

Daß Ihnen, wenn Sie einen Befehl damals verweigert hätten, irgendwie eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben drohte, daran haben Sie überhaupt nicht gedacht? Wenn ich das wiederholen darf: Sie haben lediglich daran gedacht, daß Sie unter Umständen in die Heimat zurückgeführt würden und daß Ihnen eventuelle Nachteile in der Beförderung und so weiter entstehen können.

Zeuge Alfred Herrmann:

Ja, erst mal habe ich die leichtesten Mittel angenommen, nicht gleich die schwersten.

Staatsanwalt Großmann:

Und warum haben Sie das getan?

Zeuge Alfred Herrmann:

Bitte?

Staatsanwalt Großmann:

Und warum haben Sie nur die leichten Mittel angenommen, wie Sie sagten?

Zeuge Alfred Herrmann:

Herr Staatsanwalt, ich sage ja gerade, wir nahmen erst mal die leichtesten Mittel an, daß uns das und das passieren könnte. Es konnte auch

Staatsanwalt Großmann [unterbricht]:

Und dabei dachten Sie nicht an irgendeine Gefahr für Leib und Leben?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich glaube nicht.

Staatsanwalt Großmann:

Danke.

Vorsitzender Richter:

Haben Sie noch eine Frage? Ja.

Nebenklagevertreter Ormond:

Hatten Sie damals, Herr Zeuge, bei der Einteilung zum Exekutionskommando dem Betreffenden gesagt, er möge Sie nicht einteilen oder etwas Ähnliches?

Zeuge Alfred Herrmann:

Nein. Ich habe mich von mir aus verdrückt.

Nebenklagevertreter Ormond:

Haben Sie einmal gesagt, Sie seien Kriminalbeamter und Sie täten so etwas nicht?

Zeuge Alfred Herrmann:

Nein [unverständlich]

Nebenklagevertreter Ormond:

Haben Sie sich einmal mit einem Kameraden, einem SS-Hauptscharführer und Kriminalbeamten aus Breslau, über diese Frage unterhalten, und wie hat der sich verhalten?

Zeuge Alfred Herrmann:

Das kann ich nicht mehr sagen. Daß darüber vielleicht gesprochen worden ist, daß der vielleicht derselben Meinung war, das kann möglich sein.

Vorsitzender Richter:

Sprechen Sie bitte ins Mikrofon.

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich meinte, daß darüber auch mit anderen, die sich so etwas auch gedacht haben, gesprochen worden ist, das kann vielleicht möglich sein. Ob der gerade von Breslau war, das weiß ich nicht.

Nebenklagevertreter Ormond:

Sie erinnern sich aber nicht mehr an den Inhalt des Gesprächs und daran, daß die Kameraden sich darüber einig waren, man könne sie eigentlich nicht zu so was zwingen?

Zeuge Alfred Herrmann:

Nein. Da ist die Zeit schon zu lange her.

Nebenklagevertreter Ormond:

Aha. Danke sehr.

Vorsitzender Richter:

Herr Raabe? Herr Doktor Kaul? Herr Rechtsanwalt Göllner.

Verteidiger Göllner:

Herr Zeuge, waren Sie Polizeireservist, oder waren Sie Beamter bei dem Kommandeur der Sicherheitspolizei?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich war Polizeibeamter.

Verteidiger Göllner:

Schon vor dem Kriege gewesen?

Zeuge Alfred Herrmann:

Jawohl, seit 23.

Verteidiger Göllner:

Wo waren Sie Polizeibeamter gewesen vor dem Kriege?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ehe ich zum Einsatz kam, war ich in Schlesien, in Waldenburg, gewesen. [...]

Verteidiger Göllner:

Herr Zeuge, ist diese Exekution, die Sie geschildert haben, die einzige Exekution in Ihrer Einheit gewesen, oder fanden weitere Exekutionen statt, vor denen Sie sich ebenfalls in der geschilderten Form drücken konnten?

Zeuge Alfred Herrmann:

Es waren öfter solche Exku... Verzeihung, das Wort fällt mir schwer, da gewesen. Aber ich habe auch meinem Schreiber, dem Schreiber, den wir hatten, gesagt, er soll mich nicht mit einteilen.

Und dann war ich in der Partisanenbekämpfung beschäftigt. Da war ich sehr viel draußen gewesen. Wenn es mal sein sollte oder man denken konnte, jetzt ist wieder was, bin ich rausgegangen, habe mich davor auch wieder [gedrückt].

Verteidiger Göllner:

Es wird behauptet, Sie seien von dem Kommandeur Ahrens vor der ganzen Mannschaft beschimpft worden. Ist das richtig?

Zeuge Alfred Herrmann:

Kommandeur Ahrens ist mir unbekannt.

Nebenklagevertreter Raabe:

Das ist eine Verwechslung mit dem anderen Herrmann.

Verteidiger Göllner:

Verzeihung, ist das ein anderer Zeuge Herrmann?

Nebenklagevertreter Raabe:

Es gibt zwei Herrmanns.

Verteidiger Göllner:

Verzeihung. Ich bitte um Entschuldigung. Danke schön, ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Naumann.

Verteidiger Naumann:

Herr Zeuge, eine Frage. Weshalb haben Sie sich denn gedrückt und nicht ganz offen erklärt: »Ich weigere mich«, wenn Sie der Überzeugung waren, daß die Weigerung nur geringe Nachteile für Sie mit sich brachte?

Zeuge Alfred Herrmann:

Ich habe mich erst mal davor gedrückt. Ich wollte nur nicht gleich haben, daß man mich einteilte. Ich habe es erst mal so versucht. Ich dachte, versuche es, drücke dich erst mal davor.

Verteidiger Naumann:

Und Sie waren an mehreren solchen Exekutionen nicht beteiligt?

Zeuge Alfred Herrmann:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Keine Frage mehr?

der Angeklagten? Auch nicht.

Herr Zeuge, können Sie das, was Sie gesagt haben, mit gutem Gewissen beschwören?

Zeuge Alfred Herrmann:

Jawohl.

  1. Verfahren gegen Erich Ehrlinger u. a., LG Karlsruhe, VI Ks 1/60, Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Karlsruhe vom 20.12.1961, in: Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XVIII, S. 65-126, Urteil des BGH vom 28.05.1963, ebd., S. 127-132.
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