Zeugin Ruth Dylewski

121. Verhandlungstag 11.12.1964

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

121. Verhandlungstag, 11.12.1964

Vernehmung der Zeugin Ruth Dylewski

Vorsitzender Richter:

Des Gerichts?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Frau Dylewski, Sie heißen mit Vornamen?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ruth.

Vorsitzender Richter:

Ruth Dylewski. Sie sind eine geborene?

Zeugin Ruth Dylewski:

Fey.

Vorsitzender Richter:

Fey mit E-Y?

Zeugin Ruth Dylewski:

F-E-Y.

Vorsitzender Richter:

Sie wohnen in?

Zeugin Ruth Dylewski:

Schleswig.

Vorsitzender Richter:

Schleswig. Haben Sie einen Beruf?

Zeugin Ruth Dylewski:

Justizangestellte.

Vorsitzender Richter:

Justizangestellte. Sie sind wie alt?

Zeugin Ruth Dylewski:

41 Jahre alt.

Vorsitzender Richter:

41 Jahre alt. Sie sind die geschiedene Ehefrau des Angeklagten Dylewski.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Nach Belehrung zur Aussage bereit. Frau Dylewski, Sie waren wann mit dem Angeklagten Klaus Dylewski verheiratet?

Zeugin Ruth Dylewski:

Vom 5. Mai 1943 bis Januar 1953.

Vorsitzender Richter:

Ja. Das heißt also, Sie waren in der Zeit, wo er in Auschwitz war, mit ihm verheiratet.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Wie Sie ihn heirateten, war er schon in Auschwitz?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Vom 5. Mai sagten Sie, ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also am 5. Mai heirateten wir, und am 24.6.42 verlobten wir uns.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Da war er auch schon in Auschwitz.

Vorsitzender Richter:

Wie? Das habe ich jetzt nicht ganz mitbekommen.

Zeugin Ruth Dylewski:

Am 24.6.42

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

42. Ich glaube, Sie haben sich versprochen und hatten 44 gesagt.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Ja. Also 42 haben Sie sich verlobt und geheiratet haben Sie 43.

Zeugin Ruth Dylewski:

Am 5. Mai 1943.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Am 5. Mai 43. Und damals, als Sie heirateten, war er schon in Auschwitz.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und während der Verlobung war er auch in Auschwitz?

Zeugin Ruth Dylewski:

Er ist gleich nach dem Frankreichfeldzug nach Auschwitz gekommen.

Vorsitzender Richter:

Ja. Nun, Frau Dylewski, dann wollen Sie uns doch bitte einmal schildern: Wann haben Sie ihn denn kennengelernt?

Zeugin Ruth Dylewski:

Das war im Februar... In unser Haus, in mein Elternhaus, ist er im Sommer 1939 gekommen.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Und dann war er ein gerngesehener Gast bei uns zu Hause, und wir beide haben uns dann so etwas näher kennengelernt seit Februar 1941.

Vorsitzender Richter:

Februar 41. Und wo war er denn damals?

Zeugin Ruth Dylewski:

Er studierte am Ausbruch des Krieges, also 1939, in Danzig auf der Technischen Hochschule. Und als der Krieg ausbrach am 1. September 1939, da... Ja, soll ich den Tag mal ungefähr schildern? Seit morgens um 5.45 Uhr schoß ja die »Schleswig- Holstein«. Also für uns in Danzig merkten wir nun alle direkt aus der Nähe, daß der Krieg ausgebrochen war. Und da kamen durchs Radio pausenlose Aufrufe, daß sich alles, was also für die Heimat eintreten möchte, oder wie sie sich da damals faßten, in der Husarenkaserne in Langfuhr melden möchte.

Wir hatten damals in Danzig die Heimwehr Danzig, die war wohl, aber das weiß ich erst aus Dokumenten, die ich gesehen habe, im Sommer 1939 schon eingerichtet. Und diese Kenntnisse stammen bei mir eigentlich hauptsächlich von der Parallelklasse. Die Jungens, die damals vorm Abitur standen, die gingen alle ziemlich geschlossen und meldeten sich bei der Heimwehr, um eben Danzig, ihre Heimat, zu verteidigen oder jedenfalls was dafür zu tun. Nach dem Polenfeldzug wurden diese Schüler beziehungsweise die Studenten, die ja auch da in Scharen hingingen, zum Studium beziehungsweise zum Nachholen ihres Abiturs vorerst wieder freigestellt.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Dann war also mein geschiedener Mann wieder auf der Technischen Hochschule und ist dann zum Frankreichfeldzug wieder dabeigewesen. Ich kann Ihnen nun nicht ganz genau sagen, wann er da wieder eingezogen wurde. Die Heimwehr wurde ja nach dem Polenfeldzug dann, ich meine, automatisch in die SS übernommen.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Er machte dann den Frankreichfeldzug mit bis runter zur – den letzten Brief von ihm bekam ich aus Bordeaux –, bis runter zur Biskaya. Er freute sich besonders, weil ihm damals in Aussicht gestellt wurde, daß er nun gleich anschließend zur Fortsetzung seines Studiums wieder nach Danzig beurlaubt würde. Und zwar sollte das in Breslau geschehen. In Breslau war ein Entlassungslager – ich weiß das alles so genau, weil das für uns ja auch eine freudige Nachricht damals gewesen ist. Und er schrieb an seine Eltern in Oberschlesien, sie mögen ihm doch die Zivilkleider nach Breslau schicken. Das klappte auch alles, und aus Breslau bekamen wir dann noch mal Post in Danzig.

Vorsitzender Richter:

Wann war denn das ungefähr?

Zeugin Ruth Dylewski:

Gleich im Anschluß an den Frankreichfeldzug. Also das ist dann Juno 1940 gewesen. Und, na ja, jedenfalls das sollte nun vonstatten gehen, daß er nun jeden Tag käme. Wir warteten auch dann jeden Tag auf ihn. Aber es kam dann nach ganz kurzer Zeit ein Brief von ihm, [+ an dem ich] schon äußerlich sah, daß irgend etwas nicht in Ordnung war.

Aus dem Felde waren die Briefumschläge eigentlich immer neutral gewesen, und dieser Umschlag hatte ein überdimensionales SS-Zeichen von außen schon. Und als ich ihn dann aufmachte, dann wußten wir ja auch, was geschehen war. Er war in Breslau also nun fest darauf eingestellt, daß er entlassen würde, und da ist ein telefonischer Anruf aus Auschwitz gekommen – das Lager ist wohl ja 1940 da überhaupt erst entstanden, und sie brauchten ja wohl noch Kräfte. Und weil er nun als Oberschlesier perfekt Polnisch konnte, nehme ich an, daß er wohl da an erster Linie gestanden hatte unter denjenigen, die dafür in Frage kamen. So daß er dann wieder nicht mehr von Breslau nun, wie er es gedacht hatte, zum Studium nach Danzig zurückkonnte, sondern in Auschwitz landete.

Und dieser erste Brief war schon aus Auschwitz. Er hatte gar keine Zeit wohl mehr in Breslau, uns Nachricht zu geben. Und der Brief war ganz schrecklich, deprimierend kann man schon beinah gar nicht mehr sagen. Er war so verbittert und so voll... Das kann man ja verstehen, wenn man nun dachte, man könnte weiter studieren, und man saß nun mit einem Mal an solch einem Ort, wie es Auschwitz war.

Meine Mutter, die machte sich damals besondere Sorgen da drüber. Denn sie sagte, daß der Brief ja unter Umständen hätte durch eine Kontrolle gehen können. Und daß man wegen unbedachter Äußerungen damals eben mit einigem rechnen mußte, das war uns ja auch bekannt. Ich habe ja nicht bei jedem Brief erst drauf geachtet, ob er denn auch irgendwie durch die Zensur gegangen ist. Man hätte das ja wohl äußerlich feststellen können. Daß er an diesem Tag wußte, was Auschwitz war, das glaube ich nicht. Die Bitterkeit kam wohl erst mal nur daraus, daß er nun wieder seine ganzen Pläne über den Haufen geworfen sah, und dann vor allen Dingen wenig erfreuliche Sachen, die ihn da so erwarteten. Ob er da schon richtig Einblick in das bekommen hat, was ihm da bevorstand, das war zu dem Zeitpunkt wohl noch nicht der Fall.

Vorsitzender Richter:

Ja. Nun, hat er auch geschrieben, wozu er da eingeteilt worden war in Auschwitz?

Zeugin Ruth Dylewski:

Hundertprozentig kann ich es nicht mehr sagen, ob das später war oder ob das schon da gewesen ist. Er ist hingekommen wegen seiner polnischen Kenntnisse und weil

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Wohl als Dolmetscher.

Vorsitzender Richter:

Nein, meine Frage geht in eine andere Richtung. Wissen Sie, ob er damals schon etwas zu tun gehabt hat mit der Bewachung und mit der Organisation des Lagers oder ob er damals noch bei der Wachtruppe gewesen ist?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ich meine, daß ich von Anfang an an die Politische Abteilung geschrieben habe.

Vorsitzender Richter:

So, meinen Sie.

Zeugin Ruth Dylewski:

In der Adresse.

Vorsitzender Richter:

Ja. Da war er nun in Auschwitz, und ist er auch dann einmal doch beurlaubt gewesen oder nach Hause gekommen oder wie?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja. Als wir uns verlobten am 24.6.42, das Datum ist mir besonders in Erinnerung wegen des Rhythmus der Zahlen – Quersumme sechs, umgedrehte 42 –, da war er in Studienurlaub in Danzig. Ich meine aber, daß er vorher, 1941, einen verhältnismäßig langen Studienurlaub hatte, also genauso wie 1944, der sich über vier Monate erstreckte. Man war damals mit Studienurlaub doch verhältnismäßig großzügig. Das ist mir noch aufgefallen. Vielleicht mußten sie auch ein gewisses

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Also Sie sagten, 41, glaubten Sie, hätte er einen größeren Studienurlaub gehabt.

Zeugin Ruth Dylewski:

Im Sommer 41. Denn wir lernten uns ja im Februar 41 kennen, und bald danach ist er längere Zeit in Danzig gewesen.

Vorsitzender Richter:

Ja, Sie kannten ihn doch schon 40.

Zeugin Ruth Dylewski:

Na ja, wir kannten... Nach Hause war er

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Aber näher, daß Sie näher zusammen gekommen sind.

Zeugin Ruth Dylewski:

Das war im Februar 1941.

Vorsitzender Richter:

41, ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Seit dem Zeitpunkt hatte ich mehr Anteil an seinem ganzen...

Vorsitzender Richter:

Ja, und wieso lernten Sie ihn damals näher kennen? War er damals zu Hause?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, das war die Studentenburschenschaft Ferdinand Schulz – im Flugzeugbau studierte er ja –, der er angehörte. Die hatten ein Fest arrangiert in Danzig in den »Vier Jahreszeiten«. Damals waren ja sehr viele von den Studenten im Kriege oder eingezogen. Und da hatten sie mehrere zusammenbekommen und wollten ein kleines Fest dort arrangieren. Und das fand dann auch statt. Und auf diesem Fest... Denn wir kannten uns ja von Hause aus, und mein Mann war eigentlich immer ein Einzelgänger gewesen.

Vorsitzender Richter:

Ja. Nun, war er denn damals für dieses Fest beurlaubt, oder hatte er überhaupt Studienurlaub?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ganz kurz. Nein.

Vorsitzender Richter:

Nein, er hatte keinen Studienurlaub?

Zeugin Ruth Dylewski:

Im Februar 1941 ist er ganz kurz nur dagewesen.

Vorsitzender Richter:

Ja. Aber Sie sagten doch jetzt grade vorhin, Sie könnten sich erinnern, als ob er 41 einen längeren Studienurlaub gehabt

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Ja, danach.

Vorsitzender Richter:

Danach.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also das muß dann im Sommer 41... Nach diesem Fest im Februar ist er zurückgefahren.

Vorsitzender Richter:

Ist er zurückgefahren.

Zeugin Ruth Dylewski:

Aber dann folgte dem ein längerer Studienurlaub, und zwar muß das der Sommer gewesen sein.

Vorsitzender Richter:

Der Sommer gewesen sein.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und dann ist er wieder nach Auschwitz?

Zeugin Ruth Dylewski:

Und dann ist er wieder zurückgekommen. Und dann ist

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Und Sie konnten sich noch genau entsinnen auf das Datum Ihrer Verlobung.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, genau.

Vorsitzender Richter:

Das war am?

Zeugin Ruth Dylewski:

Am 24.6.42.

Vorsitzender Richter:

Am 24.6.42. Und wo war er da?

Zeugin Ruth Dylewski:

Da ist er in Danzig gewesen. Und da hatte er auch Studienurlaub. Wir verlobten uns in diesem Urlaub.

Vorsitzender Richter:

Aha. Also im Sommer 42 hatte er auch Studienurlaub.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja. Es kann möglich sein, ich möchte die Einschränkung machen, daß es Sommer 42 keine vier Monate gewesen sind. 41, da ist es länger

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Sie meinen, es wäre kürzer gewesen.

Zeugin Ruth Dylewski:

Aber ich weiß, zum Beispiel wie es nachher 44 kommt, daß man den Urlaub manchmal beantragen mußte, daß er verlängert wurde.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Das hat er jedenfalls 44

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Nun, jetzt sind wir also zunächst mal bei 42. Im Juni 42, sagten Sie, im Sommer, hatte er Studienurlaub, und bei dieser Gelegenheit haben Sie sich verlobt.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und wann mußte er dann wieder weg?

Zeugin Ruth Dylewski:

Das kann ich Ihnen genau nicht sagen.

Vorsitzender Richter:

Das wissen Sie nicht genau?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein.

Vorsitzender Richter:

War er im Winter noch in Danzig

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Also zwei Monate waren es bestimmt.

Vorsitzender Richter:

Zwei Monate waren es bestimmt. Aber im Winter war er wohl nicht mehr da.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein. Im Winter 42?

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein.

Vorsitzender Richter:

42 auf 43.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, da besinne ich mich nicht.

Vorsitzender Richter:

Da besinnen Sie sich nicht drauf. Und dann kam das Jahr 43.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja. Da heirateten wir am 5. Mai.

Vorsitzender Richter:

Am 5. Mai. Und wo war er denn da am

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Ja, da kam er zwei Tage, ich möchte die Einschränkung machen, daß es vielleicht auch einen Tag vorher gewesen sein kann. Aber ich glaube, zwei Tage vorher kam er. Also das wäre dann der 3. Mai gewesen, 1943, kam er nach Danzig. Wir heirateten am fünf...

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

War er da längere Zeit vorher nicht zu Hause gewesen oder nicht bei Ihnen gewesen? Er hat doch in Danzig studiert, oder?

Zeugin Ruth Dylewski:

Also seit dem Sommer 1942 den Winter über, glaube ich, nicht.

Vorsitzender Richter:

Nicht. Und

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Ich bin mal in Oberschlesien gewesen bei seinen Eltern, und wir haben uns dort getroffen.

Vorsitzender Richter:

Ja. Nein, ich meine

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Aber in

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Jetzt nur wegen der Studienurlaube.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, nein, nein. Na, so

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

An welcher Hochschule hat er denn studiert?

Zeugin Ruth Dylewski:

An der Technischen Hochschule in Danzig.

Vorsitzender Richter:

In Danzig.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Ja. Also wenn er dort studiert hat, hat er Sie ja ganz automatisch auch in Danzig besucht, denn Sie waren ja doch in Danzig, nicht.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Nun wissen Sie ja noch genau Ihre Hochzeit vom Mai 43. War er da längere Zeit nicht vorher da?

Zeugin Ruth Dylewski:

Den Winter über nicht, nein.

Vorsitzender Richter:

Den Winter über nicht. Ja. Nun haben Sie dann geheiratet im Mai 43, und da hat er sicher nur ein paar Tage Heiratsurlaub gehabt

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Da waren wir dann vielleicht knapp eine Woche in Sopot im Hotel »Reichsadler« und sind dann anschließend nach Oberschlesien gefahren.

Vorsitzender Richter:

Zu den Eltern.

Zeugin Ruth Dylewski:

Da fuhr ich mit ihm mit. Und den 11. Mai, das war sein Geburtstag, da sind wir schon in Oberschlesien gewesen. Und da muß auch zu diesem Zeitpunkt sein Urlaub abgelaufen sein. Ich glaube, er hatte, na, vielleicht eine Woche oder gut eine Woche.

Vorsitzender Richter:

Na ja, also wie das damals so üblich war. Und dann mußte er wieder zurück nach Auschwitz.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, nun war ich ja dort in der Nähe. Ich wohnte in Nikolai, und er war in Auschwitz. Und von Auschwitz nach Nikolai war eine Busverbindung. Und von dem Zeitpunkt an kam er jedes Wochenende – es kann mal sein, daß er vielleicht irgendwie verhindert war, aber ich möchte fast sagen, jedes Wochenende – von Sonnabend mittag bis Montag früh nach Nikolai und fuhr am Montag früh wieder weg.

Vorsitzender Richter:

Ja. Hatten Sie dort eine Wohnung, in Nikolai?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja. Eine kleine Wohnung bei einer alten Dame.

Vorsitzender Richter:

Eine kleine Wohnung, na ja, also so eine Notlösung. Und nun ist das gewesen 43.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und wie lang wohnten Sie in Nikolai?

Zeugin Ruth Dylewski:

Meine Tochter ist am 13. Juni 44 geboren. Also ich bin ungefähr sechs Wochen vorher aus Oberschlesien nach Danzig gegangen. Meine Mutter bestand darauf, weil ich gesundheitlich... weil das nicht alles so ganz in Ordnung war, daß ich die letzte Zeit in Danzig blieb, bei ihr.

Vorsitzender Richter:

Das muß also Anfang Mai gewesen sein?

Zeugin Ruth Dylewski:

Also als meine Tochter unterwegs war, da meldete ich mich beim Arbeitsamt. Wir mußten damals ja noch alle arbeiten. Und da sagten die: »Ja, bis zum siebenten Monat«, glaube ich, »müssen Sie arbeiten.« Es handelte sich da noch so um ein halbes Jahr, und da vermittelten sie mich in das Eisenwerk in Nikolai als Telefonistin. Ich sagte: »Machen Sie mit mir, was Sie wollen, irgendwo werde ich ja arbeiten können.« Ich meine, das war bis zum siebenten Monat. Und hinterher bin ich gleich nach Danzig gefahren, um die letzte

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Wohin, nach?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nach Danzig zu meiner Mutter, um die letzte Zeit dort zu verbringen. Wir kannten den Professor dort der Klinik. Und meine Mutter wollte, daß ich dort in Danzig das Kind

Vorsitzender Richter:

Ja. Das muß also im Mai gewesen sein, wo Sie dort

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Das muß Anfang Mai gewesen sein.

Vorsitzender Richter:

Anfang Mai, jawohl, 1944 gingen Sie nach Danzig. Haben Sie da Ihre Wohnung aufgegeben in Nikolai?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, aufgegeben nicht. Ich kam bloß nachher durch die Kriegsereignisse nicht wieder zurück.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Nicht mehr hin, ja. Sie wollten ursprünglich wieder zurückkommen.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ich wollte wieder zurück.

Vorsitzender Richter:

Ja. Sie sind nach Danzig gegangen, und da war Ihr Mann wo?

Zeugin Ruth Dylewski:

In Auschwitz.

Vorsitzender Richter:

In Auschwitz.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und wann kam er denn dann von Auschwitz weg?

Zeugin Ruth Dylewski:

Dann kam der zweite lange Studienurlaub, genau wie 1941. Und zwar war das zwei Monate, bevor Dörte geboren wurde – Juni, Mai, also Anfang, Ende April, wollen wir sagen, so ungefähr um den Dreh, Anfang Mai. Und dann ist er

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Na, das stimmt aber jetzt nicht zusammen mit dem, was Sie mir eben gesagt haben. Sie haben gesagt: Ungefähr sechs Wochen vor der Geburt des Kindes sind Sie nach Danzig gegangen.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Das war Anfang Mai.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Da habe ich gesagt: War damals Ihr Mann noch in Auschwitz? Da sagten Sie ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Wir fuhren nicht gemeinsam nach Danzig. Er muß aber sofort nachgekommen sein. Damals lief schon sein Studienurlaub, wollen wir sagen, der Antrag.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Und ich fuhr vorweg, und es kann sich da nur um Tage gehandelt haben, dann ist er nachgekommen.

Vorsitzender Richter:

Wo war er denn bei der Geburt des Kindes?

Zeugin Ruth Dylewski:

Bei uns in Danzig.

Vorsitzender Richter:

In Danzig.

Zeugin Ruth Dylewski:

Wir wohnten bei meinen Eltern, ja.

Vorsitzender Richter:

Ja. Also Sie meinen, er hätte diesen Studienurlaub Mitte oder Ende Mai bekommen, nachdem Sie bereits in Danzig gewesen sind?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ich war bereits dort.

Vorsitzender Richter:

Sie waren bereits dort.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja. Er kam ein paar Tage später nach. Der Studienurlaub erstreckte sich dann bis Ende Juli, Anfang August. Den genauen Tag kann ich nicht sagen.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ich weiß aber, daß er am 20. Juli 1944 dagewesen ist. Und am 22. Juli 44 hatte meine Mutter Geburtstag, da ist er auch dagewesen, und Ende Juli war auch noch mal ein besonderes Ereignis bei uns in der Familie, und da ist er auch noch dagewesen. Aber dann muß er gleich hinterher abgefahren sein. Den 20. Juli, da war ich im Kino. Da holte er mich vom Kino ab und berichtete mir über dieses Attentat.

Vorsitzender Richter:

Ja. Aber Ende Juli, meinen Sie, sei er wieder nach Auschwitz.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ende Juli, Anfang August. In den ersten Tagen des August, da lief der Urlaub ab.

Vorsitzender Richter:

Und wo ist er da hingegangen?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, wieder

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Wieder nach Auschwitz.

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Nein, Moment, da muß ich nun die Einschränkung machen.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

In diesen Urlaub damals fiel die, na, freudige Sache für ihn, daß seine Bemühungen zum Erfolg geführt hatten, daß er von Auschwitz wegkam. Er ist, als er hier aus Danzig wegfuhr, also Ende Juli, Anfang August, nur noch nach Auschwitz gefahren, um seine Sachen zu holen. Und den ersten Brief bekam ich danach schon aus Hersbruck bei Nürnberg.

Also bemüht, von Auschwitz wegzukommen, hat er sich, es ist wirklich wahr, vom ersten Tag an, wollen wir sagen, von den ersten Wochen an, die er in Auschwitz gewesen ist. Und immer wieder schlug das fehl. Und dann, als er in diesem Studienurlaub war... Er hatte sich mit Oranienburg auch in Verbindung gesetzt, und am 11. Juni 1944 kam zu uns nach Danzig, wir wohnten ja bei meinen Eltern, ein Telegramm aus Oranienburg. Und in diesem Telegramm stand drin, daß er am 12. Juni...

Vorsitzender Richter:

Juli.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, Juni.

Vorsitzender Richter:

Juni.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nach Elbing kommen möchte. Da war irgendein höherer SS-Offizier, mit dem er sich dort treffen sollte, und zwar auf seine Bestrebungen oder seine Bewerbungen oder was hin, von Auschwitz wegzukommen. Und am 12. Juni ist er dann auch morgens nach Elbing gefahren. Und wir hatten dann abgemacht – ich besuchte den Tag eine Schulfreundin von mir –, daß er mich dort anriefe, wenn er wieder zurückkommt, weil das für uns ja alles ein besonders bewegendes Ereignis gewesen ist, ob das nun klappte oder nicht. Und wir hatten meinen Eltern nichts gesagt vorher. Und er rief mich dann auch an, ich kam dann sofort nach Hause, und nun hatte er die freudige Nachricht, daß er aus Auschwitz wegkäme, und zwar nach Hersbruck bei Nürnberg. Ich meine, da sollte ein unterirdisches Rüstungswerk sein, und er sollte da als Ingenieur eingesetzt werden. Das freute ihn natürlich ganz besonders, weil das ja in sein Studium hereinpaßte, nicht.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Sein Beruf gewesen ist, ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ich weiß das so genau, die Daten, weil am nächsten Tag unsere Tochter geboren wurde.

Vorsitzender Richter:

Was wurde am nächsten Tag?

Zeugin Ruth Dylewski:

Am nächsten Tag wurde meine, unsere Tochter geboren, am 13. Juni 1944.

Vorsitzender Richter:

Ach so.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also diese Fahrt nach Elbing ist einen Tag davor gewesen.

Vorsitzender Richter:

[Pause] Und Sie sagen, daß nach Beendigung dieses Urlaubs – Sie meinen, das müßte also gewesen sein im Juli oder August

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, Juli.

Vorsitzender Richter:

Ja, daß er da Ende Juli noch einmal nach Auschwitz gefahren sei, um seine Sachen zu holen, und dann gleich nach Hersbruck.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nach Hersbruck bei Nürnberg, ja. Das war 44. Dann ist er wieder in Urlaub gekommen Weihnachten 1944. Damals

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Und was war Weihnachten 44?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, da war er in Danzig bis in den Januar rein. Und Anfang Januar... Also ich weiß genau, er fuhr weg, und wir sprachen schon über die Möglichkeit, was denn werden würde, wenn die Russen eben nun noch weiter kämen nach Ostpreußen, nach Danzig rein. Und da sagte er, daß er ein Zimmerchen für mich hätte in Hersbruck bei Nürnberg. Wenn die Front irgendwie näher käme, sollte ich zusehen, daß ich auf alle Fälle nach Hersbruck käme, also aus Danzig raus.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Und er war kaum weg, ein, zwei oder drei Tage später, da war der Russeneinfall in Ostpreußen. Das ist Januar 1945 gewesen. Das heißt, sie wurden dann ja noch mal wieder zurück

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Also die Russen waren ja doch schon viel früher in Ostpreußen

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

In Ostpreußen der entscheidende Vorstoß muß gleich nach diesem Weihnachten, also gleich nach Neujahr 44/45 gewesen sein.

Vorsitzender Richter:

Die waren doch schon 44 in Ostpreußen. [unverständlich]

Zeugin Ruth Dylewski:

Dann sind sie noch mal rausgeschlagen aus

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

44 waren die Russen schon da, Herr Steinacker, wenn es Ihnen auch noch so unbegreiflich erscheint, es war aber so. Ja, mir auch. Also.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also jedenfalls mag es sein, daß er... Aber dieses Eintreffen, dieser Vorstoß nach Ostpreußen war 45 doch schon so entscheidend, daß man Sorge haben mußte.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Dann wurden sie aber wieder zurückgeschlagen. Ich weiß es nämlich aus dem Grunde, daß damals ja die grauenvollen Nachrichten kamen von den Gebieten, wie man sie wieder vorgefunden hat, als die Russen wieder aus Ostpreußen rausgeschlagen wurden. Und da bekam meine Mutter dann Angst auch und sagte: »Ihr müßt unbedingt sehen, daß ihr hier aus Danzig rauskommt.« Bloß da war dann nachher nicht mehr dran zu denken. Der Landweg über Stettin, der war schon abgeschnitten. Man kam mit den Zügen über Stettin gar nicht mehr drüber hinaus. Und ich bin dann über See mit der »Deutschland« damals nach Kiel gekommen. Mein Ziel war ja nur nach Hersbruck. Ich wußte ja, daß da ein Zimmer war und daß wir da Aufnahme fanden. Aber dann wurde meine Tochter so schwer krank unterwegs, und dann bin ich in Schleswig- Holstein geblieben.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nachher war ja gar kein Weiterkommen mehr. Die Russen waren ja überall, in Thüringen und

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Und Sie machten vorhin eine Bemerkung, daß Ihr Mann es versucht hätte, zur Truppe zu kommen und aus Auschwitz versetzt zu werden.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also auf alle Fälle aus Auschwitz raus, denn er hatte ja den ganzen Frankreichfeldzug mitgemacht, vom ersten bis zum letzten Tag.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Und es muß ja für ihn nun schrecklich gewesen sein, der nun da aus diesem Feldzug heraus nach Auschwitz kam. Und wir merkten nun auch, meine Schwiegermutter, meine Mutter und auch ich, daß mit ihm eben seelisch auch eine enorme Veränderung vorgegangen war.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Denn seine Unbeschwertheit und so sein Humor, der war vorbei.

Vorsitzender Richter:

Ja. Wissen Sie, daß er auch einmal nach Happurg versetzt worden ist? Happurg. H-A-P-P-U-R-G.

Zeugin Ruth Dylewski:

Happurg, nein.

Vorsitzender Richter:

Nein, das wissen Sie nicht. Nun, sagen Sie

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Ist das bei Hersbruck? Ich weiß es nicht.

Vorsitzender Richter:

Hersbruck, ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Hersbruck weiß ich.

Vorsitzender Richter:

Hersbruck wissen Sie.

Zeugin Ruth Dylewski:

Aber Happurg kenne ich nicht.

Vorsitzender Richter:

Happurg wissen Sie nicht. Nun, sagen Sie bitte, Frau Dylewski, wann hat er denn zum ersten Mal sich darum bemüht, aus Auschwitz versetzt zu werden?

Zeugin Ruth Dylewski:

Also in seinem ersten Brief damals, den er schrieb so voll Bitternis, da äußerte er schon, daß also das Bleiben für ihn da unerträglich werden wird. Einmal ist er ja in die SS durch die Heimwehr gekommen, und geschimpft auf die SS hat er eigentlich schon immer vorher. Er hielt wohl was von den unteren Dienstgraden, aber je höher das hinaufging, desto mehr schimpfte er eigentlich da drauf, daß es unerträglich sei und

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Ja, und wissen Sie nun etwas Positives, daß er etwas unternommen hat, um wegzukommen von Auschwitz?

Zeugin Ruth Dylewski:

Erzählt hat er es laufend

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Laufend.

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Daß er schriftliche Eingaben gemacht hat. Ich weiß nicht, was das für eine Dienststelle in Oranienburg gewesen ist, aber jedenfalls der Name Oranienburg ist mir bekannt. Daher kam ja auch das Telegramm.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Laufend hat er gesagt, daß er sich bemüht, unbedingt rauszukommen, denn wir sahen es ja auch an seinem Gesundheitszustand, daß er da vor die Hunde ging. Es waren acht Nervenverklemmungen, er bekam ja nachts diese Anfälle, das mußte ja irgendeinen Grund haben. Er war ja vorher ein gesunder Mensch.

Vorsitzender Richter:

Und wie haben sich diese Anfälle gezeigt?

Zeugin Ruth Dylewski:

Indem er, wenn er liegt, also vollkommen unbeweglich wird. Wenn da nicht jemand ist, der ihn hochreißt, daß er in eine senkrechte Haltung kommt, dann kann man wohl mit allem rechnen. Die hat er ja bis heute noch.

Vorsitzender Richter:

[Pause] Was hat er denn von Auschwitz erzählt, was er dort für eine Beschäftigung gehabt hat?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, also in der Politischen Abteilung, das weiß ich.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Und was er da zu tun hatte?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, er hat

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Da hat er nichts davon erzählt.

Zeugin Ruth Dylewski:

Er hat mich eigentlich mit diesen ganzen Sachen in Auschwitz überhaupt nicht belastet. Es ist nur das eine einzige Mal gewesen, als ich damals eben diese sieben Monate noch arbeiten mußte, als ich in Nikolai war. Da sagte ich zu ihm: »Wenn ich schon arbeiten muß, kann ich es doch ganz genauso bei dir tun.«

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

»Dann könnten wir ja die Zeit noch zusammensein. Denn ehe man mich hier irgendwo als«– ich war damals in der Ausbildung als technische Zeichnerin, hatte die abgebrochen –, »ehe man mich hier irgendwo reinsteckt, kann ich ja auch bei dir bleiben. Damit wird das Arbeitsamt ja verständig sein.« Und da ist er, also mir erst mal unverständlich, hart geworden und hat gesagt, das käme überhaupt nicht in Frage, daß ich dahin käme, denn es genügte vollkommen, wenn er sich da kaputtmachte. Und weil er so furchtbar böse wurde da drüber, mochte ich damals auch gar nichts fragen. Fragen hätte auch gar keinen Sinn gehabt, er hätte sowieso sich nicht ausgesprochen.

Vorsitzender Richter:

Sind noch Fragen von seiten des Gerichts? Keine Fragen mehr.

Richter Perseke:

Ich hätte einen Vorhalt noch zu machen. Der Angeklagte Dylewski hat angegeben, daß er einen Studienurlaub vom 1.12.42 bis zum 31.3.43 gehabt hätte. Sie sagten vorhin, daß nach Ihrer Meinung im Winter 42 auf 43 er nicht in Studienurlaub gewesen sei. Wollen Sie das noch mal überprüfen?

Zeugin Ruth Dylewski:

[Pause] Kann ich mich nicht besinnen. Er ist ja im Sommer 1942 in Danzig gewesen.

Richter Perseke:

Ja, Sie sagten, im Sommer 42 hätte er Studienurlaub gehabt. Das wiederum hat er nicht angegeben. Sondern er hat gesagt, erst ab 1.12.42. Also Sie wissen das nicht mehr genau.

Richter Perseke:

Ja, sie sagt, Winter wüßte Sie nicht.

Vorsitzender Richter:

Im Winter, hat Sie ganz genau gesagt, wäre er zu Hause gewesen.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also am 26. Juni, als wir uns verlobten, hatte er Urlaub.

Vorsitzender Richter:

Urlaub, aber keinen Studienurlaub.

Zeugin Ruth Dylewski:

Es kann natürlich sein, daß ich da dem Irrtum unterlegen bin, daß er damals nur in Urlaub gewesen ist und daß der Studienurlaub später gewesen ist. Also das kann ich nicht genau sagen.

Vorsitzender Richter:

Aber ich habe Sie vorhin verschiedentlich gefragt, und da haben Sie gesagt: »Im Winter 42 auf 43 hatte er keinen Studienurlaub gehabt.«

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja, ja.

Vorsitzender Richter:

So hatten Sie es vorhin dargestellt. Und dann haben Sie sich bestimmt besonnen auf den Mai, weil Sie Anfang Mai

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

44.

Vorsitzender Richter:

44

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Die Besinnung ist ganz genau.

Vorsitzender Richter:

Ja, und

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Und auch 1941.

Vorsitzender Richter:

Ja, und 41 wußten Sie auch. Und dann haben Sie gesagt, 42 im Sommer auch, nicht? Da hätte er auch Urlaub gehabt.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ich meine, daß unsere Verlobung damals in einen Studienurlaub gefallen ist.

Vorsitzender Richter:

Ja, in einen kurzen Studienurlaub.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Sie sagten, es sei nicht mehr so lange gewesen wie

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Die beiden großen Studienurlaube, die waren 1941 und dann 1944. Ich glaube 1944, da war eine Verlängerung nötig.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Ruth Dylewski:

Denn so ohne weiteres vier Monate bekam er nicht. Und dann ist das noch mal verlängert worden. Weil er damals kurz vor dem Diplom stand, waren Sie wohl etwas großzügiger. Aber daß er im Winter 42 in Studienurlaub gewesen ist, ich muß sagen, darauf besinne ich mich nicht mehr. Aber ich

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Ja. Von seiten der Staatsanwaltschaft noch [+ Fragen]?

Staatsanwalt Vogel:

Danke, keine Fragen.

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Ormond?

Nebenklagevertreter Ormond:

Ich habe eine Frage. Haben Sie etwa aus früherer Zeit noch ein Album mit Aufnahmen und Zeitangaben über jene Zeit?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein, nein.

Nebenklagevertreter Ormond:

Nicht mehr.

Zeugin Ruth Dylewski:

Wir waren froh, wenn wir unsere paar Sachen aus Danzig mitbekamen. An solche Sachen habe ich gar nicht gedacht.

Nebenklagevertreter Ormond:

Ja. Dann, Frau Zeugin, wann hat denn Ihr Mann Ihnen erstmals von seiner Tätigkeit in Auschwitz erzählt, wenn nicht während des Krieges?

Zeugin Ruth Dylewski:

Wie meinen Sie? Daß er über seinen

Nebenklagevertreter Ormond [unterbricht]:

Was er in Auschwitz getan hat, was sich in Auschwitz begeben hat. Wann hat er Ihnen

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Darüber hat er überhaupt nicht gesprochen. Es ist ja auch noch verständlich, daß er einen nicht damit belasten wollte. Denn man weiß ja heute, was das für eine Hölle dort gewesen ist.

Nebenklagevertreter Ormond:

Hat Ihre Scheidung nichts mit dieser Vergangenheit zu tun?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein.

Nebenklagevertreter Ormond:

Danke sehr.

Zeugin Ruth Dylewski:

Gar nichts.

Vorsitzender Richter:

Keine Frage mehr. Von seiten des Herrn Rechtsanwalts Doktor Laternser? Keine Fragen. Steinacker auch nicht.

Verteidiger Steinacker:

Der Angeklagte Dylewski will eine Erklärung abgeben.

Vorsitzender Richter:

Ja, bitte schön.

Angeklagter Dylewski:

Herr Vorsitzender, ich kann mich an den Studienurlaub, der dazwischen lag, 42, auch nicht genau erinnern. Ich habe die Angaben über den Studienurlaub vom 1. Dezember 42 bis 31.3.43 irgendwie aus den Akten entnommen gehabt. Das ist nicht meine eigene Erinnerung.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Angeklagter Dylewski:

Ich weiß nur, daß ich mehr als zweimal beurlaubt war, daß ich mit Sicherheit 41 beurlaubt war und mit Sicherheit 44. Es kann also durchaus sein, daß ich im Sommer 42 beurlaubt war und nicht im Winter 42/43.

Vorsitzender Richter:

Gut. Von seiten der übrigen Verteidiger keine Fragen mehr zu stellen. Die Angeklagten wollen keine Erklärung abgeben, keine Frage stellen.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Bitte schön.

Verteidiger Steinacker:

Ich darf hier noch auf eins aufmerksam machen. Happurg und Hersbruck liegen nebeneinander. In Hersbruck war er tätig, und Happurg ist das Werk, an dem er gearbeitet hat.

Vorsitzender Richter:

Ja. Werden bezüglich der Beeidigung der Zeugin Anträge gestellt.

Staatsanwalt Vogel:

Ich beantrage, von der Vereidigung gemäß Paragraph 61 Ziffer 2 der Strafprozeßordnung[1] abzusehen, da die Zeugin die geschiedene Ehefrau des Angeklagten Dylewski ist.

Vorsitzender Richter:

Ja. Von seiten der Nebenklage?

Nebenklagevertreter Ormond:

Ich schließe mich dem Antrag an.

Vorsitzender Richter:

Von seiten der Verteidigung?

Verteidiger Laternser:

Ich stelle anheim.

Vorsitzender Richter:

Sie stellen anheim.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ich hätte noch eine Frage.

Vorsitzender Richter:

Ja, bitte schön.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Frau Zeugin, Ihre Tochter ist jetzt 20 Jahre alt.

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ist sie schon im Beruf?

Zeugin Ruth Dylewski:

Sie ist noch in der Ausbildung.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Wie lange noch?

Zeugin Ruth Dylewski:

Im nächsten Herbst ist sie fertig.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Sie ist also noch finanziell abhängig von ihrem Vater?

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein. Ich arbeite bei der Justiz und werde

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Nein, ich meine die Tochter.

Zeugin Ruth Dylewski:

Nein.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Unterhaltsmäßig.

Zeugin Ruth Dylewski:

Also wir teilen uns die Ausbildungskosten.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, ja, also ist sie noch finanziell abhängig von

Zeugin Ruth Dylewski [unterbricht]:

Die Hälfte, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja eben, das wollte ich wissen.

Zeugin Ruth Dylewski:

Aber wenn er das nicht mehr könnte, könnte ich es alleine bezahlen.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, danke schön.

Verteidiger Steinacker:

Ich habe doch noch eine Frage. Frau Zeugin, können Sie sich an ein Gespräch erinnern, das Ihr geschiedener Ehemann mit [seiner] Mutter geführt hat?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja.

Verteidiger Steinacker:

Ging es um einen Häftling aus Auschwitz?

Zeugin Ruth Dylewski:

Ja. Als wir in Nikolai wohnten, sind wir ja nach Łaziska des öfteren zu meinen Schwiegereltern gegangen. Und an einem Tag, als wir meine Schwiegereltern dort besuchten, war meine Schwiegermutter in der Küche und mit meinem geschiedenen Mann zusammen. Und ich kam überraschend rein, und da bekam ich das Gespräch zwischen den beiden mit. Und da hatte meine Schwiegermutter zu meinem geschiedenen Mann gesagt, daß aus diesem Ort in Łaziska ein, ich glaube, er war Friseur, jedenfalls ein Einwohner des Ortes wegen unbedachter Äußerungen festgenommen worden war und daß der nach Auschwitz gekommen war. Das war da in diesem kleinen Dorf eben Stadtgespräch. Und da sagte meine Schwiegermutter zu meinem geschiedenen Mann, ob er nicht mal sich darum kümmern könnte, das sei solch ein ordentlicher Mann, und das täte ihr eigentlich leid. Der hätte da bloß so unbedachte Äußerungen gemacht. Denn ansonsten sei er sehr ordentlich. Und da sagte mein Mann damals: »Weißt du, Mutter, ich möchte dich überhaupt bitten, wenn du mal irgendwie etwas hörst von Leuten, die hingekommen sind, nenn mir die Namen, sag mir Bescheid. Wenn ich irgendwas machen kann, tu ich es.« Und ich machte mir ja damals Gedanken und fragte ihn dann, ob das ja nicht irgendwie für ihn selber gefährlich sei, daß er da nun

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Was täte.

Zeugin Ruth Dylewski:

Was täte. Er äußerte sich dazu nicht und machte nur so eine Geste, als will er sagen, oh Gott, was ist nicht alles gefährlich, und wenn man kann, tut man es doch. Das entnahm ich jedenfalls seinen Äußerungen. Und einige Zeit später, als wir dann wieder mit meiner Schwiegermutter zusammengewesen sind, da sagte er so ganz beiläufig, das weiß ich noch, und da fiel mir wieder dieses Gespräch in der Küche ein, da sagte er: »Übrigens hier, der Herr Soundso, der ist bei uns auch Friseur. Der schneidet mir immer sehr schön die Haare. Dem geht es gut.« Ich bin auch fest davon überzeugt, daß er, soweit es in seiner Macht stand, da geholfen hat, wo er nur helfen konnte. Ich kann mir das andre alles überhaupt nicht erklären.

Vorsitzender Richter:

Wir werden über die Beeidigung der Zeugin beschließen und gleichzeitig in die Pause eintreten[2]

  1. StPO § 61 Abs. 2: »Von der Vereidigung kann nach dem Ermessen des Gerichts abgesehen werden (...) 2. beim Verletzten sowie bei Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 Angehörige des Verletzten oder des Beschuldigten sind«.
  2. Die Zeugin Dylewski wurde auf ihre Aussage beeidigt. Vgl. Protokoll der Hauptverhandlung vom 11.12.1964, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 105, Bl. 1003.
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