Zeugin Johanna Dyer

143. Verhandlungstag 11.03.1965

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

143. Verhandlungstag, 11.3.1965

Vernehmung der Zeugin Johanna Dyer

Vorsitzender Richter:

[+ Sind Sie damit einverstanden, daß ich] Ihre Aussage auf ein Tonband aufnehme zum Zweck der Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Sie sprechen Deutsch?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Frau Dyer, Sie waren in Auschwitz nicht gewesen?

Zeugin Johanna Dyer:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Nur in Ravensbrück.

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Wann sind Sie denn nach Ravensbrück gekommen?

Zeugin Johanna Dyer:

Am 3. Februar 43.

Vorsitzender Richter:

Am 3. Februar 1943. Und von wo aus kamen Sie dorthin?

Zeugin Johanna Dyer:

Von Wilhelmshaven.

Vorsitzender Richter:

Sind Sie dort verhaftet worden?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und aus welchem Grunde?

Zeugin Johanna Dyer:

Ich glaube, das war Arbeitsverweigerung. Ich habe verweigert, einen Eid zu schwören dem Treuhänder. Und das wurde als Arbeitsverweigerung ausgelegt.

Vorsitzender Richter:

Und deshalb sind Sie nach Ravensbrück gekommen?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Nun, Frau Dyer, wie lange waren Sie in Ravensbrück?

Zeugin Johanna Dyer:

Ich war erst im Jugendlager für ein Jahr. Und am 4. März 44 bin ich ins Frauenlager Ravensbrück verlegt worden.

Vorsitzender Richter:

Und wie lange waren Sie dort?

Zeugin Johanna Dyer:

Bis zum 3. Februar 45.

Vorsitzender Richter:

Und damals sind Sie befreit worden, oder sind Sie entlassen worden?

Zeugin Johanna Dyer:

Ich sollte entlassen werden, aber der Doktor Treite wollte mich nicht gehen lassen, weil ich auf dem Block 10 war. Und dann haben mich eine Rote- Kreuz-Schwester da von der SS und eine Lagerschwester, eine Gefangenenschwester, versteckt bis zum Abend um elf Uhr.

Dann ist Doktor Lucas auf Dienst gekommen. Und der hat mich untersucht und hat eine Röntgenaufnahme machen lassen. Der hat diese tschechischen Gefangenen rüberholen lassen von einem anderen Block besonders für mich. Und dann hat er eine andere Gefangene angeordnet, mich zum Entlassungsblock zu nehmen. Und der hat das auf sich genommen gegen Doktor Treites Willen. Und dann bin ich natürlich entlassen worden, genauso wie die anderen an dem Tag. Aber der Doktor Treite hat natürlich

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Wie hieß der Doktor?

Zeugin Johanna Dyer:

Doktor Treite.

Vorsitzender Richter:

Doktor Treite, ja.

Zeugin Johanna Dyer:

Der wollte, daß ich nicht entlassen werde, weil ich auf dem Block 10 war.

Vorsitzender Richter:

Und was war das für ein Block, Block 10?

Zeugin Johanna Dyer:

Infektionsblock, Tuberkulose, Typhus und alle diese Infektionskrankheiten.

Vorsitzender Richter:

Hatten Sie denn eine Infektion damals?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja. Ich sollte Tuberkulose gehabt haben. Darum hat der Doktor Treite gesagt, das kommt gar nicht in Frage, daß ich da den Block verlasse. Aber der Doktor Lucas hat einen X-ray, wie heißt das, eine Röntgenaufnahme machen lassen. Und er konnte nichts finden, er hat keine...

Vorsitzender Richter:

Herde gefunden.

Zeugin Johanna Dyer:

Das ist richtig.

Vorsitzender Richter:

Sagen Sie, hatten Sie den Doktor Lucas vorher schon gekannt?

Zeugin Johanna Dyer:

Ich habe Doktor Lucas nur im Lager gesehen.

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeugin Johanna Dyer:

Und einmal habe ich Doktor Lucas gesehen, da war irgend so ein großer Krach mit Doktor Treite und Doktor Trommer. Ich war zufällig da, auf dem Krankenrevier. Und da war ein ganz großer Krach. Ich weiß nicht, worum es ging. Aber später habe ich gehört, da sollte eine Selektion sein. Und der Doktor Lucas hat sich geweigert, diese Selektion...

Vorsitzender Richter:

Durchzuführen.

Zeugin Johanna Dyer:

Durchzuführen. Und da war ein ganz großer Krach, und wir haben uns alle furchtbar gefürchtet. Und der Doktor Lucas kam da aus dem Büro rausgestürmt und ist aus dem Revier rausgelaufen, ganz böse. Und später habe ich gehört, daß er sich geweigert hat, die Selektion zu machen. Und hinterher... Ich habe ihn nur so im Lager gesehen. Aber ich habe niemals zu ihm gesprochen.

Vorsitzender Richter:

Sagen Sie, was hat man denn im allgemeinen von Doktor Lucas im Lager erzählt? Hat man gesagt, daß er ein guter oder ein anständiger Arzt sei, oder hat man darüber sich nicht unterhalten?

Zeugin Johanna Dyer:

Der gehörte überhaupt nicht dahin.

Vorsitzender Richter:

Der gehörte nicht dahin? Und warum nicht?

Zeugin Johanna Dyer:

Der war zu gut.

Vorsitzender Richter:

Der war zu gut?

Zeugin Johanna Dyer:

Dem konnte man richtig ansehen, daß ihm alles so weh getan hat.

Vorsitzender Richter:

Und auf diese Art und Weise sind Sie also entlassen worden, obwohl der Doktor Treite angeordnet hatte, Sie sollten nicht entlassen werden?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und wo sind Sie dann nach Ihrer Entlassung hingekommen?

Zeugin Johanna Dyer:

Nach Wilhelmshaven.

Vorsitzender Richter:

Nach Hause?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

[Pause] Ich habe keine Fragen mehr. Bitte schön.

Richter Hotz:

Frau Dyer, Sie hatten in Ihrer Karte, die Sie wohl an den Herrn Verteidiger oder das Schwurgericht geschrieben haben, ausgeführt, Doktor Lucas habe Sie zusammen mit 13 oder 15 anderen weiblichen Gefangenen aus dem Lager geschmuggelt.

Zeugin Johanna Dyer:

Ja, das ist richtig.

Richter Hotz:

Inwiefern?

Zeugin Johanna Dyer:

Ich glaube, da waren zwölf andere, die auf natürlichem Wege entlassen worden sind. Und da waren ein anderes junges Mädel und ich, wirklich, das war geschmuggelt. Denn das ist alles gegen den Willen der Lagerleitung

Richter Hotz [unterbricht]:

Ach so fassen Sie das auf. Sie sind aber nicht unmittelbar durch Doktor Lucas aus dem Lagerbereich hinausgebracht worden?

Zeugin Johanna Dyer:

Nein, nicht direkt mit Doktor Lucas, aber durch Doktor Lucas' Veranlassung von anderen Gefangenen.

Richter Hotz:

Jawohl. Danke schön.

Vorsitzender Richter:

Sonst noch eine Frage des Gerichts, der Staatsanwaltschaft? Herr Rechtsanwalt Ormond? Herr Rechtsanwalt Raabe.

Nebenklagevertreter Raabe:

Frau Zeugin, hatten Sie eine Entlassungsverfügung schon in der Hand, bevor Sie mit Doktor Lucas zu tun hatten?

Zeugin Johanna Dyer:

Nein.

Nebenklagevertreter Raabe:

Sie sagten uns aber doch vorhin, Sie sollten entlassen werden. War Ihnen das mündlich mitgeteilt worden von einem Lagerführer oder von einem anderen SS-Mann, daß Sie entlassen werden sollten?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Nebenklagevertreter Raabe:

Von wem war Ihnen denn das mitgeteilt worden?

Zeugin Johanna Dyer:

Zuallererst kam eine Gefangene, die im Büro da gearbeitet hat. Und die hat mich dann zu einem anderen Büro mitgenommen. Da war wieder eine Gefangenenschreiberin. Und die hat da verschiedene Sachen aufgeschrieben. Und von da sind wir zum Revier [gebracht] worden, wo der Doktor Treite auf uns gewartet hat.

Nebenklagevertreter Raabe:

Habe ich Sie richtig verstanden, sagten Sie vorhin, daß der Doktor Lucas dann eine Röntgenaufnahme machte und daß die dann auf Tbc negativ ausfiel?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja, soviel wie ich verstanden habe. Sonst hätte er, glaube ich, die Verantwortung nicht übernommen. Wenn ich Tbc gehabt hätte, dann hätte ich wahrscheinlich Bazillen...

Vorsitzender Richter:

Übertragen.

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Nebenklagevertreter Raabe:

Danke schön. Ich habe keine Fragen mehr.

Verteidiger Aschenauer:

Keine Frage.

Vorsitzender Richter:

Keine Frage mehr. Von seiten der Verteidigung nicht mehr. Von seiten der Angeklagten?

Herr Doktor Lucas, können Sie sich darauf entsinnen? Vielleicht kommen Sie mal ans Mikrofon, Herr Doktor Lucas, ja?

Angeklagter Lucas:

An diese Zeugin kann ich mich nicht entsinnen. Es sind dort damals auch Frauen entlassen worden, die ganz eindeutig noch positiv tuberkulös waren, die ich einfach auf Ehrenwort, daß sie sich sofort wieder in Behandlung begeben sollten, gesund geschrieben habe. Weil tuberkulös sein im Krankenbau ein absolutes Todesurteil war.

Vorsitzender Richter:

Die Zeugin erzählte eben, Herr Doktor Lucas, daß Sie sich damals geweigert hätten, an einer Selektion teilzunehmen. Sie haben uns ja bisher auch immer gesagt, daß Sie in Auschwitz auch nicht an Selektionen teilgenommen hätten.

Nun schreibt aber Ihr Anwalt[1] in einer Beantwortung der Beschwerde des Rechtsanwalts Raabe[2], daß Sie in Auschwitz doch drei- bis viermal etwa an einer Selektion teilgenommen hätten und daß das geschehen sei nach einer Auseinandersetzung, die Sie gehabt hätten mit dem Lagerführer Kramer. Wollen Sie uns mal erzählen, was Sie dazu wissen?

Angeklagter Lucas:

Ja. Als ich nach Auschwitz kam und wußte, was dort vor sich ging, habe ich das sofort alles als Verbrechen bezeichnet und legte mich gleich mit dem Standortarzt Doktor Wirths an. Es kam dann auch über kurz oder lang an mich die Frage, dort zur Rampe zu gehen. Ich habe mich dann mit Magen- und Darmkoliken und so weiter...

Vorsitzender Richter:

Zu drücken versucht.

Angeklagter Lucas:

Zu drücken versucht. Und ich habe das eine Zeitlang auch erreicht. Dann wurde ich aber, als diese Massentransporte einsetzten, doch eingesetzt. Und dann habe ich versucht, und auch mit Erfolg, daß da die Kollegen für mich sich einsetzten, diesen Dienst machten.

Aber Wirths, der wurde eines Tages hellhörig. Ich mußte dann doch zur Rampe, und ich habe mich dann an den Kramer gewandt und habe dem gesagt, ich könnte nicht, ich hätte Magen-Darmkoliken. Ich wäre auch augenkrank.

Und der Kramer fuhr mich an und sagte, er wäre bestens orientiert, ich hätte ja schon ein Verfahren wegen Häftlingsbegünstigung gehabt, wäre auch schon in der Bewährungseinheit gewesen wegen defätistischer Äußerungen. Er gäbe mir jetzt den Befehl, jetzt und sofort mich dort auf der Rampe zu beteiligen. Er würde mich auf der Stelle abführen lassen. Und was das für mich bedeutete bei der Vergangenheit, das könne ich mir dann ja wohl vorstellen.

Dieses hat sich vielleicht noch drei-, viermal ereignet. Ich bin dann hingegangen beziehungsweise war schon auf der Rampe. Der Kramer stand daneben und dahinter. Und ich sollte die arbeitsfähigen Menschen dort aussuchen. Ich habe die so ausgesucht, daß sicherlich sehr viele, die nicht körperlich arbeiten konnten, mit zu den Arbeitsfähigen gestellt wurden. Kramer fing das Toben an und stellte diese Leute wieder zurück.

Ich habe mich damals anders eingelassen, weil ich überhaupt keine Zeugen, gar keine Entlastung hatte für diese Dinge. Und ich befürchtete einfach, wenn ich das so darstellen würde, wie es gewesen ist, daß ich dann eingesperrt würde.

Vorsitzender Richter:

Nun nehmen Sie mal einstweilen Platz. Wenn keine Fragen mehr sind an die Zeugin, dann, Frau Zeugin, das, was Sie gesagt haben, können Sie mit gutem Gewissen beschwören?

Zeugin Johanna Dyer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Dann haben Sie den Eid zu leisten.

  1. Vgl. Schriftsatz von Verteidiger Aschenauer vom 08.03.1965, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 93, Bl. 18.485 sowie »Erklärung« des Angeklagten Boger vom 08.03.1965, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 93, Bl. 18.492.
  2. Vgl. Schriftsatz von Nebenklagevertreter Raabe vom 02.03.1965, Nachlaß Ormond.
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