Zeuge Heinz Düx

119. Verhandlungstag 04.12.1964

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

119. Verhandlungstag, 4.12.1964

Erneute Vernehmung des Zeugen Heinz Düx

Vorsitzender Richter:

Herr Doktor Düx, wir haben Sie aus folgenden Gründen hierher gebeten. Erstens: Sie haben in einer andern Sache gegen Albrecht und andere, 4 Js 1031/61, am 19. Juni 1963 diesen Zeugen Josef Hofer vernommen.

Zeuge Heinz Düx:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Am Ende des Protokolls, und zwar auf Seite 8, steht folgendes geschrieben: »Der Zeuge wurde erneut auf sein Aussageverweigerungsrecht nach Paragraph 55 der Strafprozeßordnung hingewiesen«, Doppelpunkt: »Ich bin nicht zu den Krematorien gegangen. Ich weiß auch nichts über die Beteiligung Starks an den Vergasungsvorbereitungen. Wenn er es aber selbst angibt, wird es stimmen. Meines Erachtens war Stark nicht verpflichtet, mit zu den Krematorien zu gehen. Wenn er es trotzdem getan hat, war er also besonders eifrig bei der Sache.«[1] Der Zeuge bestreitet heute, diese Aussage vor Ihnen gemacht zu haben, und behauptet, das sei von Ihnen ohne seinen Willen und sein Wissen hineingeschrieben worden.

Zeuge Heinz Düx:

Ich erinnere mich an die Vernehmung dieses Zeugen. Die hat stattgefunden in irgendeinem badischen Ort, in Bühl oder in einer Nachbargemeinde.

Vorsitzender Richter:

Achern.

Zeuge Heinz Düx:

Achern, ja. Und es ist mir generell noch in Erinnerung, daß dieser Zeuge damals verhältnismäßig viel ausgesagt hat. Denn ich hatte ja eine ganze Reihe von SS-Leuten vernommen, die nicht zu den Angeschuldigten gehörten. Ich wollte mich mal informieren, wie es nun aus dieser Zeugensicht aussieht, was sich in Auschwitz zugetragen hat. Und dieser Zeuge ist mir eben aus dem Grund in Erinnerung geblieben, weil er verhältnismäßig viel gesagt hat. Was jetzt diesen speziellen Punkt anbetrifft: Ich habe selbstverständlich nur das ins Protokoll aufgenommen, was von dem Zeugen auch gesagt worden ist.

Vorsitzender Richter:

Ja, nun Herr Doktor Düx, könnte es so sein, daß der Zeuge gesagt hat: »Ich weiß nichts über die Beteiligung Starks an den Vergasungsvorbereitungen.« Das hat er heute gesagt. Wenn er es aber selbst zugibt, ist es möglich, daß Sie ihm einen Vorhalt gemacht haben aus der Aussage Stark

Zeuge Heinz Düx [unterbricht]:

Ja, so dürfte es sein.

Vorsitzender Richter:

Nicht. Wenn er es selbst zugibt, wird es stimmen. Das klingt auch glaubhaft. Und daß Sie nun weiterhin gefragt haben, ob Stark verpflichtet gewesen sei, zu den Krematorien zu gehen, daß er daraufhin gesagt hat: »Meines Erachtens war er nicht verpflichtet.« Und nun die weitere Frage, daß Sie dann gefragt haben: Wenn er es trotzdem getan hat, war er dann besonders eifrig bei der Sache? Und daß der Zeuge das bejaht hat. Könnte die Vernehmung sich so abgespielt haben?

Zeuge Heinz Düx:

Ja, das kann ich jetzt natürlich nicht mehr mit absoluter Sicherheit sagen. Naturgemäß habe ich ja sehr viele Zeugen vernommen. Aber ich möchte mit Sicherheit annehmen, daß die Worte, daß er besonders eifrig bei der Sache gewesen ist, der Angeklagte Stark, daß diese Worte aus dem Mund des Zeugen gekommen sind.

Vorsitzender Richter:

Des Zeugen gekommen sind. Ja, das war das eine. Und dann hat er inzwischen selbst zugegeben – er hatte es vorhin zunächst bestritten –, daß das Zahlenmaterial, nämlich die ermittelten Zahlen der bei einem Transport ankommenden Menschen, an Stark gegeben worden ist und daß dieser als der Leiter der Aufnahmeabteilung das dann an die Kommandantur weitergegeben hat. Das geben Sie doch jetzt zu, Herr Zeuge, nicht, daß das so gewesen ist? Oder wollen Sie das bestreiten?

Zeuge Josef Hofer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Gibt er zu. Und nun war noch etwas. In diesem Protokoll, auf 16.563, letzter Absatz, steht folgendes: »Bei der Meldung an Stark teilte ich auch die Zahl der insgesamt angekommenen Häftlinge mit. Der Differenzbetrag zwischen den von mir gezählten und den Gesamtankömmlingen war praktisch die Anzahl der ›sonderbehandelten‹ Häftlinge.«[2] So steht es wörtlich drin. Wie ist das hineingekommen? Können Sie sich da noch dran erinnern?

Zeuge Heinz Düx:

Also in ganz konkreter Form natürlich auch nicht mehr. Er hat eine Gesamtaufstellung der Häftlinge in Empfang genommen?

Vorsitzender Richter:

Ja.

Zeuge Heinz Düx:

Ja, und wie war es dann mit der weiteren

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Also er hat gesagt: »Bei der Meldung an Stark«, nämlich seiner Meldung an Stark, »teilte ich auch«

Zeuge Heinz Düx [unterbricht]:

Des Zeugen Meldung an Stark?

Vorsitzender Richter:

Ganz recht, »teilte ich auch die Zahl der insgesamt angekommenen Häftlinge mit.«

Zeuge Heinz Düx:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Also, er zählte selbst diejenigen ab, die er ins Lager brachte, und hatte vorher die Häftlinge insgesamt gezählt. Also alle ankommenden

Zeuge Heinz Düx [unterbricht]:

Also die ins Lager gekommenen und die »sonderbehandelten«.

Vorsitzender Richter:

Nein, eben nicht. Er hatte zunächst den gesamten Transport abgezählt.

Zeuge Heinz Düx:

Ja, den gesamten Transport.

Vorsitzender Richter:

Ja. Und dann hatte er die Leute gezählt, die ins Lager gekommen sind. Und dann fährt er fort: »Der Differenzbetrag zwischen den von mir gezählten«, nämlich die ins Lager gekommen sind, »und den Gesamtankömmlingen war praktisch die Anzahl der ›sonderbehandelten‹ Häftlinge.« Ist ja klar.

Zeuge Heinz Düx:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Von dem gesamten Transport wurden abgezählt

Zeuge Heinz Düx [unterbricht]:

Ja, ich verstehe

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Diejenigen, die ins Lager gekommen sind. Also mußten die andern ins Krematorium gekommen sein oder, wie man sich damals ausdrückte, »sonderbehandelt« worden sein. Ja? Nun ist ja also da zunächst mal eine Fehlerquelle drin. Denn es sind ja auch Frauen ins Lager gekommen. Und er hat uns gesagt, er hat sich nur mit den Männern befaßt, die ins Lager gekommen sind. Also wären ja von der Gesamtsumme der ankommenden Menschen abzuziehen gewesen sowohl die Zahl der Frauen als auch die Zahl der Männer, die ins Lager gekommen sind.

Zeuge Heinz Düx:

Ja.

Vorsitzender Richter:

So daß diese Darstellung nicht ganz stimmen kann. Aber uns kommt es ja heute nur drauf an, ob er damals zu Ihnen das gesagt hat und es so erklärt hat, daß er die Anzahl der »sonderbehandelten« Häftlinge ermitteln konnte. Nämlich dadurch, daß er von dem Gesamttransport die abgezählt hat, die ins Lager gekommen sind, so daß der Differenzbetrag »sonderbehandelt« worden sein soll.

Zeuge Heinz Düx:

Ja. Also das, was im Protokoll steht, ist selbstverständlich auch gesagt worden. [Pause]

Vorsitzender Richter:

Ja, das hat er also vorhin abgestritten. Nun, Herr Zeuge, wollen Sie das nun wirklich weiter abstreiten? Daß Sie das dem Herrn Untersuchungsrichter gesagt haben?

Zeuge Josef Hofer:

[Pause] Ich habe es nicht so gesagt. Das ist eben anders geschrieben worden, wie ich es gesagt habe.

Vorsitzender Richter:

Ja. Nun, das wäre also zunächst eine Formulierungsfrage. Aber was haben Sie denn dem Herrn Untersuchungsrichter gesagt, wenn Sie es nicht so gesagt haben, wie er es aufgenommen hat?

Zeuge Josef Hofer:

Daß ich die Häftlinge gezählt habe, das stimmt ja.

Vorsitzender Richter:

Welche?

Zeuge Josef Hofer:

Alle.

Vorsitzender Richter:

Alle. Und daß Sie diese Gesamtzahl auch gehabt haben und von dieser Gesamtzahl diejenigen abgezogen haben, die ins Lager gekommen sind.

Zeuge Josef Hofer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Das stimmt?

Zeuge Josef Hofer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und was war denn dann mit der Differenz? Was war denn mit denen geschehen?

Zeuge Josef Hofer:

Ja, die von der Frauenabteilung, der hat ja die auch schicken müssen.

Vorsitzender Richter:

Die haben die Zahl schicken müssen. Nun hatten Sie also die Zahl der gesamten Ankommenden, die Zahl der ins Lager kommenden Männer, die Zahl der ins Lager kommenden Frauen. Was geschah mit denen, die nun nicht erfaßt waren, nämlich der Gesamttransport abzüglich der ins Lager Gekommenen? Was geschah mit denen?

Zeuge Josef Hofer:

Ja, die werden vergast worden sein.

Vorsitzender Richter:

Die werden vergast worden sein. Vorhin haben Sie doch gesagt, es hätte überhaupt erst ein halbes Jahr gedauert, bis Sie gerüchtweise erfahren hätten, daß da Menschen vergast worden sein sollen. Das stimmt doch nicht.

Zeuge Josef Hofer:

Das stimmt, doch. Ich habe da am Anfang nichts gewußt davon. Und es hätte sich jeder gehütet, etwas zu sagen, bis es langsam durchgesickert ist, was passiert. Also meiner Meinung nach war am Anfang, daß die extra in ein Lager kommen. Und

Vorsitzender Richter [unterbricht]:

Ihre Meinung war ursprünglich, daß sie in ein anderes Lager kämen?

Zeuge Josef Hofer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Und hinterher haben Sie erfahren, daß sie doch vergast worden sein sollen.

Zeuge Josef Hofer:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Ja, und was sagen Sie denn zu der Aussage des Herrn Doktor Düx darüber, daß Sie seinerzeit gemeint hätten: »Stark war nicht verpflichtet, mit ins Krematorium zu gehen. Wenn er trotzdem hingegangen ist, dann war er besonders eifrig bei der Sache«?

Zeuge Josef Hofer:

Daß ich gesagt habe, ob Stark verpflichtet war, das weiß ich nicht. Aber daß er besonders bei der Sache gewesen ist, von dem weiß ich nichts, daß ich da was gesagt habe. Und ich bin das erste Mal seit meiner Entnazifizierung, wo es nicht so streng hergegangen ist, bei einer Verhandlung dagewesen. Das habe ich noch nie... Und dann habe ich mir erst daheim überlegt, was alles gegangen ist.

Vorsitzender Richter:

Sind noch Fragen zu stellen? Bitte schön, Herr Staatsanwalt.

Staatsanwalt Vogel:

Herr Doktor Düx, in der Vernehmungsniederschrift befindet sich im Zusammenhang mit den Erschießungen an der Schwarzen Wand folgender Satz: »Ich weiß noch, daß eine Zeitlang ein gewisser Stiwitz Blockführer von Block 11 gewesen ist.«[3] Der Zeuge Hofer hat vorhin bestritten, bei der Vernehmung diese Angabe gemacht zu haben.

Zeuge Heinz Düx:

Ja, bitte sehr, wie soll ich auf eine solche Formulierung kommen?

Staatsanwalt Vogel:

Eben.

Zeuge Heinz Düx:

Denn über den Herrn Stiwitz weiß ich ohnedies so gut wie gar nichts. Der war ja nie bei mir in einer Voruntersuchung.

Staatsanwalt Vogel:

Ja. Also wenn es da steht, dann kann es nur aufgrund einer dahingehenden Angabe oder Aussage des Zeugen in das Protokoll aufgenommen worden sein.

Auf Seite 6 der Vernehmungsniederschrift heißt es: »Wenn es auf der Rampe beim Antreten zu Zwischenfällen kam, insbesondere wenn sich die Familienangehörigen nicht trennen wollten, bin ich nicht eingeschritten, das haben die Blockführer besorgt.«[4] Beruht diese Formulierung ebenfalls auf den Angaben des Zeugen?

Zeuge Heinz Düx:

Ja, das ist selbstverständlich, daß sie darauf beruht. Denn ich bin ja nicht dabeigewesen auf der Rampe.

Staatsanwalt Vogel:

Eben, es ist für uns selbstverständlich, aber der Zeuge hat alles mögliche schon abgestritten. Ich habe sonst keine Fragen.

Vorsitzender Richter:

Herr Staatsanwalt Kügler.

Staatsanwalt Kügler:

Herr Hofer, wer hat denn die Kinder gezählt, die da angekommen sind? [Pause] Sie auch?

Zeuge Josef Hofer:

Das kann ich nicht sagen.

Staatsanwalt Kügler:

Sind dort Kinder angekommen mit den Transporten?

Zeuge Josef Hofer:

Ja, ganze Familien.

Staatsanwalt Kügler:

Ganze Familien. Und haben Sie nach einem halben Jahr gewußt, wohin die Kinder gehen?

Zeuge Josef Hofer:

[Pause] Ja, nach einem halben Jahr hat man gewußt, was los ist.

Staatsanwalt Kügler:

Ja, wo sind die Kinder hingegangen?

Zeuge Josef Hofer:

Ja, ich denke ins Krematorium. Ich weiß es ja nicht. Ob das amtlich ist, weiß ich ja nicht. Ich war ja nicht draußen.

Staatsanwalt Kügler:

Wissen Sie es heute wenigstens, ja? [Pause]

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Ormond.

Nebenklagevertreter Ormond:

Keine Frage, danke sehr.

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Doktor Raabe.

Nebenklagevertreter Raabe:

Ein paar kurze Fragen noch an den Zeugen Hofer. Herr Hofer, haben Sie irgendwann mal seit Ihrer Vernehmung bei Herrn Doktor Düx eine Durchschrift des Vernehmungsprotokolls lesen können?

Zeuge Josef Hofer:

Nein.

Nebenklagevertreter Raabe:

Nicht. Hat sich seit Ihrer Vernehmung bei Herrn Doktor Düx irgend jemand mit Ihnen über Ihre Vernehmung unterhalten? Über das, was Sie beim Untersuchungsrichter ausgesagt haben?

Zeuge Josef Hofer:

Nein.

Nebenklagevertreter Raabe:

Nicht. Hat sich jemand mal brieflich wegen dieser Aussage an Sie gewandt?

Zeuge Josef Hofer:

Nein.

Nebenklagevertreter Raabe:

Dann würde mich interessieren, Herr Hofer: Wie kamen Sie dann dazu, so intensiv in letzter Zeit zu Hause darüber nachzudenken, wann Sie zur Aufnahmeabteilung gekommen sind? Sie haben uns eben vorhin gesagt, Sie hätten sich ganz intensiv zu Hause bemüht, das herauszubekommen. Was war das für ein Anlaß plötzlich, daß Sie sich da zu Hause so hinsetzten und über diesen Punkt ausgerechnet so intensiv nachdachten?

Zeuge Josef Hofer:

Ja, nachdem ich die Zustellung bekommen habe, daß ich mich hier melden muß.

Nebenklagevertreter Raabe:

Ja. Aber wieso gerade über diesen Punkt so ausgiebig?

Zeuge Josef Hofer:

Ich habe mir alles durch den Kopf gehen lassen, nicht bloß das.

Nebenklagevertreter Raabe:

Ach, Sie haben sich alles durch den Kopf gehen lassen.

Zeuge Josef Hofer:

Ja.

Nebenklagevertreter Raabe:

Aha. Danke schön.

Vorsitzender Richter:

Von seiten der Verteidigung? Keine Fragen mehr. Dann bitte ich den Zeugen Hofer zunächst mal zurückzutreten, sich hinten hinzusetzen. Ich hätte an den Herrn Doktor Düx

Zeuge Heinz Düx [unterbricht]:

Ja.

Vorsitzender Richter:

Noch ein paar Fragen. Herr Doktor Düx, Sie haben die Aussagegenehmigung eingeholt für die Aussage

Zeuge Heinz Düx [unterbricht]:

Ja, die habe ich eingeholt von Herrn Doktor Nazareni [unverständlich]

Vorsitzender Richter:

Bezüglich des Zeugen Hofer und auch Heinisch- Utner?

Zeuge Heinz Düx:

Generell, ja.

Vorsitzender Richter:

Ja. Darf ich mal Heinisch-Utner haben? Und auch die Urkunde [unverständlich] Herr Doktor Düx, wir hatten hier die Frau Heinisch-Utner, und bei dieser Vernehmung hat die Frau Heinisch-Utner folgendes ausgesagt

  1. Vgl. richterliche Vernehmung vom 19.06.1963 in Achern, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 86, Bl. 16.569.
  2. Vgl. richterliche Vernehmung vom 19.06.1963 in Achern, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 86, Bl. 16.563.
  3. Vgl. richterliche Vernehmung vom 19.06.1963 in Achern, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 86, Bl. 16.565.
  4. Vgl. richterliche Vernehmung vom 19.06.1963 in Achern, 4 Ks 2/63, Hauptakten, Bd. 86, Bl. 16.567.
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