Zeuge Günther Burmeister

146. Verhandlungstag 26.03.1965

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63

Landgericht Frankfurt am Main

146. Verhandlungstag, 26.3.1965

Vernehmung des Zeugen Günther Burmeister

Vorsitzender Richter:

[+ Sind Sie damit einverstanden, daß ich] Ihre Aussage auf ein Tonband nehme zum Zweck der Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?

Zeuge Günther Burmeister:

Soll mir recht sein.

Vorsitzender Richter:

Ist es richtig, Herr Zeuge, daß Sie während des Krieges im Range eines SS-Standartenführers gestanden haben und zunächst SS-Richter und von Herbst 41 bis Kriegsende Chef des Amtes III, nämlich Gnaden- und Vollzugsamt, im Hauptamt SS-Gericht waren?

Zeuge Günther Burmeister:

Ist richtig, ja.

Vorsitzender Richter:

Ist Ihnen in dieser Amtsstelle ein Fall bekanntgeworden, in dem ein SS-Mann oder ein SS-Führer sich geweigert haben, an Massenliquidierungen teilzunehmen und daß sie deshalb irgendwie disziplinarisch oder gerichtlich verfolgt worden sind?

Zeuge Günther Burmeister:

Solche Fälle sind mir nicht bekanntgeworden in meiner Tätigkeit.

Vorsitzender Richter:

Sie hatten ja auch zuletzt das Gnaden- und Vollzugsamt.

Zeuge Günther Burmeister:

Hatte ich immer gehabt im Hauptamt.

Vorsitzender Richter:

Haben Sie immer gehabt. Und [+ Sie] haben in dieser Eigenschaft doch bestimmt auch die Urteile beziehungsweise die Akten vorgelegt bekommen, wenn Sie über derartige Dinge berichten mußten oder zu entscheiden hatten?

Zeuge Günther Burmeister:

Ja. Sobald Vollstreckungs- und Gnadenentscheidungen zu treffen waren, wurden die gesamten Akten mit vorgelegt.

Vorsitzender Richter:

Nun ist es ja möglich, daß in dem einen oder in dem anderen Falle Leute, die sich geweigert haben oder die sich weigern wollten, derartige Erschießungen vorzunehmen, nicht verurteilt worden sind deshalb, weil sie diese Weigerung ausgesprochen hatten, sondern daß man vielleicht auf eine andere Weise ihnen beizukommen versuchte, indem man sie wegen Befehlsverweigerung oder wegen Fahnenflucht oder Wehrkraftzersetzung oder sonst etwas verurteilt hat. Haben Sie so etwas mal festgestellt?

Zeuge Günther Burmeister:

Habe ich nicht festgestellt, ist mir nicht bekannt.

Vorsitzender Richter:

Ist Ihnen nicht bekannt.

Zeuge Günther Burmeister:

Ich habe auch nicht alle Akten von vorne bis hinten durchgelesen als Leiter des Amtes.

Vorsitzender Richter:

Na ja, ich will ja auch nur wissen, ob Ihnen vielleicht derartige Fälle, sei es direkt, sei es indirekt, zur Kenntnis gekommen sind. Und da sagen Sie: Nein.

Zeuge Günther Burmeister:

Nein.

Vorsitzender Richter:

Noch eine Frage? Bitte schön.

Ergänzungsrichter Hummerich:

In welchem Umfang wurde bei Ihnen über derartige Prozesse, derartige Strafverfahren Statistik geführt?

Zeuge Günther Burmeister:

Ja wie soll ich die Frage verstehen? Also im Rahmen des Gnaden- und Vollstreckungswesens oder insgesamt?

Ergänzungsrichter Hummerich:

Insgesamt und in Ihrem Ressort.

Zeuge Günther Burmeister:

Ich kann gar nicht sagen, daß wir eine Statistik geführt haben. Bei uns wurden alle Sachen karteimäßig erfaßt. Also jeder Mann, der ein Gnadenverfahren oder ein Vollstreckungsverfahren bei uns zu laufen hatte, der wurde in einer Kartei erfaßt.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, Vollstreckungsverfahren: Bis zu welcher Strafhöhe wurde das bei Ihnen geführt?

Zeuge Günther Burmeister:

Das ist nun ganz unterschiedlich. Also SS-Führersachen mußten alle über das Hauptamt gehen.

Ergänzungsrichter Hummerich:

SS-Führersachen alle?

Zeuge Günther Burmeister:

Und bei den Männern war es unterschiedlich, das kam auf die Art der Vollstreckung an. Es war ja so, daß der Gerichtsherr nach dem Militärgerichtsverfahren von sich aus die Strafvollstreckung aussetzen konnte beispielsweise.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Eben. Wenn zum Beispiel jemand drei Jahre Zuchthaus mit Frontbewährung bekam, kam das bei Ihnen über den Schreibtisch in Ihrem Amt, oder kam das nicht über den Schreibtisch?

Zeuge Günther Burmeister:

Das mußte normalerweise über den Schreibtisch kommen. Bei Zuchthaus mußte erst die Wehrwürdigkeit wieder zuerkannt werden. Und deswegen konnte ein

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:

Und wenn es Gefängnis gewesen wäre?

Zeuge Günther Burmeister:

Und wir standen auf dem Standpunkt, daß keiner zur Front kann, der nicht zumindest bedingt die Wehrwürdigkeit wiederbekam.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Ja, deswegen frage ich es doch auch.

Zeuge Günther Burmeister:

Und deswegen mußten die Zuchthaussachen wohl alle über das Hauptamt laufen.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Und Gefängnissachen ab welcher Strafhöhe?

Zeuge Günther Burmeister:

Das vermag ich gar nicht zu sagen, weil ja die Aussetzung örtlich beim Gerichtsherren lag.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Die lag an sich örtlich beim Gerichtsherren, ganz recht, ja.

Zeuge Günther Burmeister:

Da konnten Sachen über den Schreibtisch gehen, die über drei Monate lauteten. Es konnten auch Dinge erst über den Schreibtisch gehen, die über zwei Jahre lauteten. Das hing von der Täterpersönlichkeit ab. Jedenfalls kam nicht jede Akte der Gerichtsbarkeit bei uns über den Tisch des Hauptamtes SS-Gericht in der Gnaden- und Vollzugsabteilung.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Und haben Sie nun in der Gnaden- und Vollzugsabteilung eine Statistik darüber geführt, welche Art von Strafen häufiger vorkam, etwa für Belehrungen, für [unverständlich] der Manneszucht?

Zeuge Günther Burmeister:

Nein, nein.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Nicht?

Zeuge Günther Burmeister:

Anfangs war das gar nicht nötig, und nachher haben wir die Sache karteimäßig angelegt, damit wir jederzeit auswerten können, indem nämlich die Sachen gekennzeichnet wurden mit den unterschiedlichen Farben.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Jedenfalls Befehlsverweigerungen sind Ihnen überhaupt nicht vorgekommen?

Zeuge Günther Burmeister:

Sind auch nicht ausgezählt worden. Befehlsverweigerungen sind wohl vorgekommen, natürlich, nicht. Aber ich kann nicht ausgezählt sagen, welche Anzahl etwa angefallen sein würde oder ist, weil wir nicht ausgezählt haben.

Ergänzungsrichter Hummerich:

Danke schön.

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Ormond.

Nebenklagevertreter Ormond:

Keine Fragen.

Vorsitzender Richter:

Herr Rechtsanwalt Raabe? Herr Rechtsanwalt Doktor Kaul? Die Verteidigung? Die Angeklagten, keine Erklärung mehr? Herr Rechtsanwalt Göllner.

Verteidiger Göllner:

Herr Oberlandesgerichtsrat, ich möchte Sie fragen, ob Ihnen die Fälle aus dem auswärtigen Einsatz, aus den Polizeigerichten Riga, Krakau, Kiew, auch zur Kenntnis gekommen sind oder nicht.

Zeuge Günther Burmeister:

Ich kann dazu nicht generell antworten, daß ich sage, mir sind die Fälle bekanntgeworden. Es sind sicherlich Fälle aus diesen Bezirken auch ins Hauptamt gekommen. Aber welche Fälle und in welchem Umfange, das vermag ich theoretisch nicht zu beantworten. Da bitte ich Sie, Herr Rechtsanwalt, mir konkrete Fälle zu nennen, ob ich mich darauf entsinnen kann.

Verteidiger Göllner:

Das kann ich selbst nicht machen. Ich kann Ihnen praktisch nur einen Fall nennen, weil ich ihn selbst kennengelernt habe, daß ein Polizeiarzt aus Nürnberg, der heute noch lebt, zum Tode verurteilt wurde durch das SS- und Polizeigericht Riga und daß Himmler seine Überführung, angeblich nach Dachau, befahl. Ist dieser Fall beispielsweise über Ihr Amt gelaufen, als Gnadenamt?

Zeuge Günther Burmeister:

Also dieses Falles konkret entsinne ich mich nicht. Ich kann also dazu keine Stellung nehmen. Ich kann nur generell dazu sagen, daß sehr wohl in Fällen, in denen Todesurteile ausgesprochen worden sind, die Männer teilweise, nicht immer, nach Dachau überführt worden sind. Ich muß aber klarstellen: nicht ins Konzentrationslager Dachau, sondern in das SS-Straflager, also das SS-Lager der Waffen-SS Dachau, bis zur rechtskräftigen Bestätigung beziehungsweise zum Gnadenerweis.

Verteidiger Göllner:

Durch Himmler oder durch wen?

Zeuge Günther Burmeister:

Gnadenerweis durch Himmler beziehungsweise durch Hitler, das hing vom Dienstgrad ab. Denn die Führersachen konnten nur von Hitler selbst entschieden werden.

Verteidiger Göllner:

Von welchem Dienstgrad ab?

Zeuge Günther Burmeister:

Ich kann mich da auch nicht festlegen, soweit ich mich entsinne aber, von allen Dienstgraden, also vom Untersturmführer an. Das war eine Führersache.

Verteidiger Göllner:

Wie kommt es, daß Sie nur ganz allgemein sagen können: Ich weiß nicht, in welchem Umfange Urteile von SS- und Polizeigerichten zu mir kamen? Waren da bestimmte Dinge völlig ausgenommen?

Zeuge Günther Burmeister:

Nein, es war nichts ausgenommen. Aber wenn Sie mich fragen, in welchem Umfange die Sachen angefallen sind, dann erwarten Sie doch wahrscheinlich Zahlen von mir. Und ich kann doch keine Zahlen nennen im Augenblick. Das hätte ich damals nicht mal nennen können, Zahlen. Die hätte ich nur alle im einzelnen zusammenstellen können. Das habe ich nicht getan und weiß es auch nicht.

Verteidiger Göllner:

Dann will ich konkret fragen: Sind Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Leiter dieses Amtes Fälle von Befehlsverweigerungen von SS-Angehörigen, sei es der Waffen-SS, sei es von Konzentrationslagerangehörigen, bekanntgeworden?

Zeuge Günther Burmeister:

Nein. Wüßte ich nicht im Augenblick. Also ich muß dazu wieder klarstellend sagen: »Befehlsverweigerung» ist hier so ein neutraler Ausdruck. Im Augenblick kann ich mich nicht entsinnen, daß mir solche Fälle bekannt sind. Aber ich habe keinen Zweifel, daß auch Fälle der Befehlsverweigerung vorgekommen sind, aber mir nicht bekannt im Rahmen dieses hier fraglichen Komplexes immer von Tötungsgeschichten. Das möchte ich klarstellen dabei.

Verteidiger Göllner:

Danke.

Vorsitzender Richter:

Wegen der Beeidigung werden keine Anträge gestellt. Herr Zeuge, ich bitte Sie dann, den Eid zu leisten.

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