Strafsache gegen Mulka u.a.
4 Ks 2/63
(20.12.1963 – 20.8.1965)
1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
Verlauf der Hauptverhandlung
Vorbemerkung
Der Verlauf der Hauptverhandlung in der »Strafsache gegen Mulka u.a.« wurde anhand folgender Quellen rekonstruiert:
1. Protokoll der Hauptverhandlung, StA Frankfurt am Main, 4 Ks 2/63, Bd. 95–113
(Bl. 1–1651 der Protokollbände).
2. Tonbandmitschnitt, Fritz Bauer Institut,
3. Hermann Langbein, Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation. 2 Bde. Wien: Europa Verlag, 1965.
Ist die Aussage eines Zeugen nicht »zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts« auf Band aufgenommen worden, ist der Name des Zeugen mit * gekennzeichnet.
Nach der Nennung der Zeugen finden sich folgende Angaben zu den Aussagepersonen: Zeile 1: Name, Vorname, Wohnort, Beruf (nach den Angaben des Zeugen in der Hauptverhandlung), Alter zur Zeit der Vernehmung in der Hauptverhandlung.
Zeile 2: a) Häftlingsnummer, sofern es sich um Überlebende von Auschwitz handelt; b) Tätigkeitsbereich, soweit die Zeugen ehemalige Angehörige der SS-Besatzung des Lagers Auschwitz waren; c) Dienststelle bzw. Dienstverwendung von weiteren SS- und Polizeizeugen; d) sonstige Dienst- bzw. Arbeitsstellen.
Hat ein Zeuge mehr als einmal vor dem Schwurgericht ausgesagt, wird mit » > Verhandlungstag « auf die Vernehmung verwiesen.
Sofern Vernehmungsprotokolle etc. verlesen und zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind, findet sich nach der Nennung des Namens die Angabe der Urkunde (Protokoll, Erklärung, Brief, etc.).
Ist die Aussage auf Tonband aufgenommen worden, findet sich der entsprechende Nachweis (Tonbandmitschnitt).
Die Schlussvorträge sind nachgewiesen, sofern sie in der Sammlung Frankfurter Auschwitz-Prozesse des Fritz Bauer Instituts vorliegen, auf dem Tonbandmitschnitt enthalten bzw. veröffentlicht worden sind.